Einbauküche - Muss ich die neue Küche bezahlen?

8. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Tante58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbauküche - Muss ich die neue Küche bezahlen?

Hallo,
ich wohne seit 20 Jahren in einer Sozialwohnung (gebaut 1975) jetzt habe ich gekündigt.
Vor 15 Jahren habe ich eine Einbauküche gekauft. Die alte Einbauküche wurde von der Gesellschaft abgeholt und entsorgt.
Habe aber nichts schriftliches von der Gesellschaft in der Hand.
Ich habe der Gesellschaft angeboten, meine Küche in der Wohnung zu lassen, dass wollten sie nicht. Man hat mir aber gesagt, dass ich eine neue Einbauküche, die von der Gesellschaft reingestellt werden muss, bezahlen soll.
Die alte Küche (falls ich die damals behalten hätte)wäre jetzt gut 32 Jahre alt und dementsprechend verwohnt. Muss ich die neue Küche bezahlen?
Ein Nachbar ist jetzt auch aus unseren Haus ausgezogen. Die Küche wurde ohne Probleme entsorgt und die Gesellschaft hat kein Ersatz gefordert. Der Nachbar wohnte nur 5 Jahre in der Wohnung.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
zumonkelpaul
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier stellt sich, wie immer, die Frage: Was steht dazu im Mietvertrag?

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also,
egal ob Du was schriftlichs hast oder nicht, i schlimmsten Fall muss nur der Zeitwert ersetzt werden und der ist nach 32 Jahren wohl eher gegen 0 EUR


Gruß

Michael

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#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Wenn die Einbauküche laut Vertrag mitvermietet wurde, musst Du nichts bezahlen. Die Gesellschaft soll froh sein, dass Du nicht nach so langer Zeit auf einer neuen Küche bestanden hast, sondern die Bestehende so gut gepflegt, dass diese so lang hielt.

Wenn die Küche laut Vertrag nicht mitvermietet wurde, dann ist es völliger Schwachsinn nun für eine Neue abzocken zu wollen. Poste mal, was im Vertrag in Sachen Küche steht.

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"Chylla"

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#4
 Von 
Tante58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten, das macht mir etwas Mut.
Im Mietvertrag steht, dass die Einbauküche mitvermietet wurde.
Bei der ersten Bestandsaufnahme habe ich erfahren, dass ich auch sämtliche Einhebelmischbaterien entfernen soll (habe ich selbst eingebaut, sonst hätte ich noch die Alten benutzen müssen). Eingangstür habe ich mit einen Querrigel gesichert, dass auch entfernen werden soll. Ohne den Querrigel wollte die Versicherung meine Wohnung nicht versichern. Jetzt soll ich auch noch eine neue Eingangstür bezahlen.
Bald werden wir ausziehen und mir ist es klar, dass ich die Wohnung renovieren muss aber bei der Einbauküche habe ich schon gedacht, dass es nicht so richtig ist.
Jetzt weiß ich, dass ich nicht ganz im Unrecht bin und werde mich wehren.
Gruß
Tante58

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#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Na also, wenn die Küche mitvermietet wurde kann diese auch ganz normal benutzt werden, man bezahlt ja dafür. Nach 20 Jahren ist jede Küche so ziemlich am Ende. Besser wäre es, Du hättest die alten Mischbatterien aufgehoben.

Aber auch die Eingangstüre muss nur nach dem Zeitwert ersetzt werden !

Und es ist gar nicht sicher, dass Du renovieren musst, die alten Renovierungsklauseln sind zum Teil gar nicht mehr gültig.


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"Chylla"

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#6
 Von 
Tante58
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke,
jetzt hätte ich gerne gewusst an wem ich mich wenden soll falls der Vermieter weiter darauf besteht, dass ich die Kosten der neuen Einbauküche und der Eingangstür sowie der Schönheitsreparaturen tragen soll.

Gruß
Tante 58

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#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

An wen willst DU Dich denn wenden ? Du brauchts einfach nicht zu zahlen. Der VM muss sich dann an jemanden wenden.

Gruß

Michael

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#8
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Wenn Du allerdings ne Kaution geleistet hast, kann es sein, dass Du dieser hinterherklagen musst.

Wenn Du möchtest, kannst Du ja einen Brief schreiben in dem Du mitteilst, dass die Küche mitvermietet, also auch mitbezahlt wurde, und sie sich, gemesssen an der Nutzungsdauer, in einem guten Zustand befindet.



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"Chylla"

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