einbauküche in mietwohnung, einbauherd kaputt. wer zahlt?

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
N. Ezeofor
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
einbauküche in mietwohnung, einbauherd kaputt. wer zahlt?

Hallo,
Mal angenommen jemand mietet eine Wohnung, in der sich eine Einbauküche befindet (steht nicht im Mietvertrag aber im Protokoll). Nun ist plötzlich der Einbauherd, der schon ziemlich alt ist, defekt. Wer zahlt einen neuen, bzw. die Reparatur?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#2
 Von 
N. Ezeofor
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

die einbauküche ist aber nicht im Mietvertrag aufgeführt, dies nennt die Vermieterin dieser Eigentumswohnung als Grund für die Verweigerung eines neuen Einbauherdes.

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#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#4
 Von 
N. Ezeofor
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Vermieterin schrieb in ihrem Brief vor einigen Tagen: " Die Küche war drin und kann genutzt werden". Ist eine solche Begründung überhaupt rechtskräftig?

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,

entweder gehört die EBK zur Wohnung, dann ist der VM zuständig für die Reparatur, oder sie gehört Euch.

Auch wenn sicherlich einige Vermieter hier wieder mal meinen werden, daß dieser Trick gut genug wäre, daß der VM sich aus der Verantwortung ziehen kann.

Wohnung wurde so gemietet wie besichtigt.

Gruß

Michael

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#6
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
N. Ezeofor
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

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#8
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

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#9
 Von 
N. Ezeofor
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

es wurde aber nie eine solche vereinbarung getroffen

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#10
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

(steht nicht im Mietvertrag aber im Protokoll).

Was steht denn dazu genau im Protokoll ?

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#11
 Von 
N. Ezeofor
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Protokoll ist EBK angekreuzt

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#12
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

dies nennt die Vermieterin dieser Eigentumswohnung als Grund für die Verweigerung eines neuen Einbauherdes.

Verlangt die VM denn von Dir die Reparatur bzw. den Ersatz des Herdes ?

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#13
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ach Morti,

die Wohnung wurde so vermietet mit EBK, dann hat der Mieter das Recht darauf, daß der VM sich um die Instandsetzung kümmert.

Gruß´

Michael

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#14
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Hi Mike,

die EBK ist nicht zwangsläufig mitvermietet.
Es kann sich auch um eine 'aufgegebene' Küche handeln. Die hält dann eben so lange, wie sie hält, und danach ist es vorbei.
In dem Fall würde der VM aber weder Reparatur noch Ersatz verlangen.

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