Hallo,
Mal angenommen jemand mietet eine Wohnung, in der sich eine Einbauküche befindet (steht nicht im Mietvertrag aber im Protokoll). Nun ist plötzlich der Einbauherd, der schon ziemlich alt ist, defekt. Wer zahlt einen neuen, bzw. die Reparatur?
einbauküche in mietwohnung, einbauherd kaputt. wer zahlt?
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
die einbauküche ist aber nicht im Mietvertrag aufgeführt, dies nennt die Vermieterin dieser Eigentumswohnung als Grund für die Verweigerung eines neuen Einbauherdes.
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--- editiert vom Admin
Die Vermieterin schrieb in ihrem Brief vor einigen Tagen: " Die Küche war drin und kann genutzt werden". Ist eine solche Begründung überhaupt rechtskräftig?
Hallo,
entweder gehört die EBK zur Wohnung, dann ist der VM zuständig für die Reparatur, oder sie gehört Euch.
Auch wenn sicherlich einige Vermieter hier wieder mal meinen werden, daß dieser Trick gut genug wäre, daß der VM sich aus der Verantwortung ziehen kann.
Wohnung wurde so gemietet wie besichtigt.
Gruß
Michael
--- editiert vom Admin
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
--- editiert vom Admin
es wurde aber nie eine solche vereinbarung getroffen
(steht nicht im Mietvertrag aber im Protokoll).
Was steht denn dazu genau
im Protokoll ?
Im Protokoll ist EBK angekreuzt
dies nennt die Vermieterin dieser Eigentumswohnung als Grund für die Verweigerung eines neuen Einbauherdes.
Verlangt die VM denn von Dir die Reparatur bzw. den Ersatz des Herdes ?
Ach Morti,
die Wohnung wurde so vermietet mit EBK, dann hat der Mieter das Recht darauf, daß der VM sich um die Instandsetzung kümmert.
Gruß´
Michael
--- editiert vom Admin
Hi Mike,
die EBK ist nicht zwangsläufig mitvermietet.
Es kann sich auch um eine 'aufgegebene' Küche handeln. Die hält dann eben so lange, wie sie hält, und danach ist es vorbei.
In dem Fall würde der VM aber weder Reparatur noch Ersatz verlangen.
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