einseitige Änderung des Mietvertrages möglich?

26. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Noctarius
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
einseitige Änderung des Mietvertrages möglich?

Hallo,

ich war gerade bei meinem Vermieter und habe per Zufall mitbekommen, dass er gerade an einem neuen Mietvertrag arbeitet.

Dieser soll unter anderem die gewerbliche Nutzung der Räumlichkeiten untersagen.

Ich wohne bereits seit 2 Jahren in diesem Haus und habe , da ich selbstständig bin, ein Zimmer in der Wohnung als Arbeitsraum, wo evtl auch schon einmal Kunden zu mir nach hause kommen.

Meine Frage wäre nun, bin ich gezwungen den neuen Mietvertrag anzunehmen? Mein bisheriger Mietvertrag scheint keine Klauseln über Befristungen zu enthalten.
Wenn ich dem Vertrag nicht zustimme, kann mein Vermieter evtl verlangen, dass ich ausziehe?

Gruß aus Neuwied

Christoph

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Meines Wissens muß man Vermieter grundsätzlich fragen, ob die privat angemieteten Räume auch gewerblich genutzt werden können.

Du mußt nicht unbedingt den neuen Vertrag zustimmen, diese Regelung gilt schon länger, auch wenn sowas nicht im Mietvertrag steht. Allerdings kann der Vermieter die gewerbliche Nutzung unterbinden.

Trotzdem verstehe ich den Vermieter nicht. Schließlich erarbeitest Du mit Deiner Selbstständigkeit Deinen Lebensunterhalt, und somit auch die Miete. Würde er Dir die gewerbliche Nutzung untersagen, so wären auch seine Mieteinnahmen in Gefahr. Vielleicht solltest Du ihm das mal sagen....

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#2
 Von 
Noctarius
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin hier ja damals eingezogen, nachdem es kein Problem war, ein Zimmer gewerblich zu nutzen.
Es war aber damals eine Hausverwaltung für die Vermietung zuständig, die etwa 4 Monate nach Einzug die Verwaltung abgegeben hat. Seitdem macht es der Sohn des Vermieters.

Und kann er die gewerbliche Nutzung auch nachträglich unterbinden?
War selbstverständlich nur eine mündliche Absprache (ich hätts mir doch schriftlich geben lassen sollen), steht also nicht fest im Mietvertrag.

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#3
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

weiß der Vermieter was von der gewerblichen Nutzung? Gibt es einen sichtbargroßen Aushangschild an der Tür??? Zeugen, die es bezeugen könnten, dass dieser schon seit XXXX da war??? Wenn Vermieter die Nutzung untersagt, so macht er auch meistens das Anbringen von Schildern von seiner Zustimmung abhängig. So kann man ihn darauf hinweisen, dass es eine mündliche Vereinbarung gab und er davon wusste, ist ja schließlich der Sohn des Exvermieters, kann direkt nachfragen. Was anderes muss er dan beweisen: z.B. Abmahnung wegen unerlaubten Schild ectr.

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#4
 Von 
Noctarius
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt kein sichtbares Schild und von dem Büro hier müsste er eigentlich wissen, war ja selbst schon drin.

Exvermieter ist nicht ganz richtig, die Eltern sind immernoch Vermieter, nur der Sohn soll jetzt die Verwaltung machen (Verantwortung übernehmen) und kommt sich mit seinen 24 Jahren jetzt wie der große Macker vor...

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#5
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Dann weis ihm die Grenzen schnell auf. Keine gewerbliche Nutzungsmöglichkeit - keine Einnahmen - keine Mietzahlung mehr möglich.

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