einstellplatz im mietvertrag

25. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb539781-92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
einstellplatz im mietvertrag

wir wohnen seit 20 jahren hier im mietvertrag steht ein einstellplatz.wir haben aber kein auto also stehen andere Mieter darauf.unser besuch muss sich einen anderen parkplatz suchen.als ich den vermieter darauf angesprochen habe,hiess es wir haben ja kein auto.wie sieht es rechtens aus???bei den anderen mietern steht nichts von einem einstellplatz

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Wurde euch ein fester Stellplatz zugewiesen? Oder einfach nur ein Platz der gerade frei ist?

Signatur:

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Aufgrund des Parallelthreads vermute ich, dass gerade Probleme zwischen Vermieter und Mieter existieren. Der Vermieter will den Garten wegnehmen. Der Mieter versucht nun, mit dem Stellplatz ein Druckmittel dagegen aufzubauen. Das ist zwar legitim, aber auch konfliktträchtig. Es dürfte klar sein, dass eine einvernehmliche Lösung von beiden Seiten zu bevorzugen ist. Aber ich vermute mal, es gibt noch mehr Probleme und nicht nur Stellplatz und Garten.

Zum Thema an sich: Wenn euch aufgrund des Mietvertrages ein Stellplatz zusteht, so habt ihr auch einen Anspruch drauf. Der Stellplatz muss jederzeit zur Verfügung stehen, egal ob ihr ihn nutzt oder nicht. Der Vermieter muss dies sicherstellen. Wenn der Stellplatz nicht zur Verfügung steht, wäre eine Mietminderung möglich (§ 537 (2) BGB).

Weitervermieten dürftet ihr den Stellplatz ohne Genehmigung des Vermieters jedoch nicht, § 540 BGB. Euer Besuch ist jedoch berechtigt, den Stellplatz zu nutzen.

1x Hilfreiche Antwort

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