endabrechnung ???

9. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
matze1711
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
endabrechnung ???

hallo, seit meinem Auszug 08/2003 habe ich immer noch keine Endabrechnung bekommen.

meine frage was beinhaltet eine endabrechnung???

wird da aufgelistet die noch offenen posten, bereits gezahlten abschläge, Mietkaution und Zinsen??? oder ist es was ganz anderes???

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Welche offenen Posten und Abschläge denn? Warst Du mit der Miete im Verzug?

Also normalerweise, wenn man immer brav Miete gezahlt hat und eine Kaution hinterlegt hat, dann geht das so: nach Erstellung der Nebenkostenabrechnung kommt eine Aufstellung des Vermieters, die beinhaltet die gezahlte Kaution, die aufgelaufenen Zinsen abzüglich evtl. Nebenkostennachzahlungen (oder zzgl. Guthaben), abzüglich evtl. Schäden.

Gruß

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#2
 Von 
matze1711
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

genau das ist es...

bin leider ein paar mieten säumig gewesen... nicht hinternander, aber leider hatte sich das in 7 jahren auf 4 oder 5 angehäuft. ;(

ich hatte nach 4 Jahren die nebenkostenabrechnung der letzten 3 Jahre bekommen... nachzahlung so 1300 DM... ich hatte darauf hin meinem VM geschrieben das ich das nicht zahlen kann und habe mit der miete mehr geld überwiesen... weiterhin hatte ich nach dem Auszug ca 600 euro monatlich á 100 euro überwiesen. mietkaution waren 1998 1250DM gewesen. ich hatte meinem VM schon oft auf falsche abrechnungen hingewiesen, mit der bitte um berichtigung und einsichtnahme der Belege. darauf hat er nie reagiert. jetzt bin ich schon seit 3 jahren aus der wohnung raus und er verlangt die semtliche nebekosten von mir... ca 1300 euro der letzten 7 Jahre. er hat aber nicht die kaution oder die bereits gezahlten abschläge noch die monatlich von mir mehr bezahlten euros mit einberechnet.

mein letztes schreiben war am 29.06.05, nach dem ich wieder eine nchzahlung von ca 80 euro hatte. (zeitraum der abrechnungen immer vom 01.07. - 30.06.) in diesem schreiben habe ich ihn gebeten endlich mal eine endabrechnung zu machen. geantwortet auf dieses schreiben hat der VM mir am 06.08.06!!! also über ein jahr später...
wobei das datum vom 07.07.06 ist... (habe aber zeugen wie er es in meinen Briefkasten gesteckt hat...

das alles ist sehr kurios...

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Ich würde keine weiteren Zahlungen leisten.

Eine Nebenkostenabrechnung muss innerhalb von einem Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes erstellt werden.

Die Forderung einer Nachzahlung von 1.300€ für einen Zeitraum von 4 Jahren ist also wahrscheinlich unberechtigt. Eventuell sind auch Mietzahlungen aus dem Zeitraum bis 2002 bereits verjährt.

Ich hoffe, dass Du selbst noch weißt, wann Du was und wieviel gezahlt hast.

Wenn der Vermieter mit rechtlichen Schritten gegen Dich vorgeht, solltest Du das Ganze von einem Mieterverein oder einem Anwalt prüfen lassen. Für eine genaue Beantwortung hier aus dem Forum heraus ist die Angelegenheit doch sehr unübersichtlich.

-- Editiert von hh am 09.08.2006 13:39:25

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#4
 Von 
matze1711
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ebend das will der VM ja machen... zum anwalt und dann soll ich die kosten auch zahlen...

ich werde erstmal dem VM schreiben das ich sein schreiben erhalten habe...

soll ich ihn wieder (wie die letzten 3 Jahre auch) auf eine endabrechnung hinweisen???

oder einfach abwarten was kommt...

ich relativ sehr genau nachweisen was ich bei ihm gezahlt habe... ich glaube aber das er keinen überblick hat....

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#5
 Von 
matze1711
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

gibt es eigentlich eine frist für einen VM bis wann er auf ein schreiben antworten muß??? ist über ein Jahr da nicht etwas sehr lange???

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#6
 Von 
matze1711
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

kann mir einer noch schnell die fragen beantworten??? danke... ist wichtig...

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#7
 Von 
matze1711
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

so, hier mal mein schreiben an meinen Ex Vermieter...

eines weiß ich jedenfalls... nie wieder Privat mieten... war das erste und letzte mal... bisher hatte ich soch problem mit genossenschaften nie!!!


Sehr geehrter Herr ...,

ihr Schreiben, welches Sie am 06.08.06 einwarfen, habe ich erhalten.
Zu den angesprochenen Punkten möchte ich mich wie folgt äußern.

Den Termin der Abnahme hatten wir auf den 29.06.03 um 17:30 Uhr verlegt da noch Restarbeiten zu erledigen waren. Ich möchte erwähnen, dass ich dies von mir aus gemacht habe und eigentlich gar nicht dazu verpflichtet war. Bei Einzug war die Wohnung unrenoviert!
Ihre Zeugen werden mich auch noch öfter nach der Wohnungsübergabe gesehen haben, da ich mit meiner Freundin öfters bei Frau .... war.

Bei Enercity bin ich ab dem 25.06.03 abgemeldet und damit offiziell ausgezogen. Wann die Nachmieterin genau eingezogen ist, läst sich aber auch über Enercity leicht rausbekommen. Jedoch möchte ich Ihnen mitteilen, dass bei einer Fristlosen Kündigung, wie Sie diese ausgesprochen haben, keine Fristen bestehen. Damit endet das Mietverhältnis bei Auszug des Mieters. Etwaigen Schadensersatz hätten Sie früher Einfordern müssen.

Zu Ihren Forderungen möchte ich erwähnen, dass ich nicht bereit bin diese zu zahlen.
Ich habe sie mehrfach darum gebeten mir eine Endabrechnung zu zuschicken und die Nebenkostenabrechnungen zu berichtigen da diese Falsch waren. Dem sind sie bis Heute nie nachgekommen obwohl sie dazu verpflichtet sind innerhalb einer Frist.

Weiterhin habe ich Sie oft Angeschrieben und Versucht telefonisch zu erreichen, um Ihnen den Schimmel im Bad und ein defektes Fenster im Schlafzimmer mitzuteilen. Dieses hat selbst im Winter nicht richtig geschlossen. Darauf haben sie nicht reagiert, oder Sie haben sich am Telefon verleugnen lassen. (dafür gibt es auch Zeugen)

Der Inhalt einer Endabrechnung sollte Ihnen als Vermieter eigentlich bekannt sein. Darin müssen die offenen Forderungen gegenüber der gezahlten Mietsicherheit + Zinsen, den von mir bereits gezahlten Abschläge und den Beträgen die ich selbständig ohne Aufforderung zum Schluss auf die Miete aufgeschlagen habe, gestellt werden.
(ist einfache Buchhaltung)

Daraus ergibt sich dann ein Betrag der noch zu Zahlen ist bzw. wäre.

Der Gesetzgeber schreibt vor das der Vermieter max. 12 Monate Zeit hat diese Endabrechnung anzufertigen und zu überbringen. Danach erlischt jeglicher Anspruch gegenüber dem Mieter. In Ihrem Fall wäre das für Sie der 30.06.2005 oder evtl. der 31.12.2005.

Weiterhin finde ich es eine Frechheit von Ihnen mir eine Antwort, auf mein Schreiben vom 29.06.05, über ein Jahr später zu schicken. Diese dann auch noch auf den 7.07.06 rückzudatieren ist nicht richtig. Aber es gibt mehrer Zeugen die Sie beim Einwurf am 06.08.06 gesehen haben.


Ich biete Ihnen hiermit an diese Angelegenheit zu Vergessen. Sie behalten die Mietsicherheit und meine bereits gezahlten Leistungen und damit ist alles beglichen. Andernfalls werde ich einen Antrag auf Armenrecht beim Verwaltungsgericht Hannover stellen und einen Anwallt zur Hilfe Nehmen. (Hartz 4 Empfängern steht dies zu)
Mit Freundlichen Grüßen




was haltet ihr davon???

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#8
 Von 
matze1711
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

kann ich das so verschicken???

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Warum willst Du ihm denn so einen Roman schreiben? Du zeigst dem Vermieter doch nur, dass Du Deine Rechte nicht wirklich kennst.

Schreib ihm einfach, dass Du eine Endabrechnung des Mietverhältnisses wünscht und bis dahin weitere Zahlungen einstellst.

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#10
 Von 
matze1711
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

naja ein bißchen kenne ich sie ja schon... und einen endabrechnung brauche ich gar nicht mehr...
die zeit hat er ja eh verpennt.
der typ soll mich einfach nur in ruhe lassen...

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