erbe ausgeschlagen was passiert mit mietwohnung

6. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
tate62
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 15x hilfreich)
erbe ausgeschlagen was passiert mit mietwohnung

mein mann und ich haben getrennt gelebt und dieser ist nun im april gestorben. heute habe ich das erbe zwecks überschuldung abgelehnt.
was passiert jetzt mit seiner mietwohung, darf die solange nicht vermietet werden bis klar feststeht das kein erber mehr da ist, oder muß die vermieterin so lange warten bis alles geklärt ist. oder kann man die wohnung schon ausräumen??

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

würde sagen man kann schon anfangen ausuräumen, das zeug allerdings aufheben. es kann ja monate dauern bis fest steht, dass es keine erben mehr gibt...

m.

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#2
 Von 
haike
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 53x hilfreich)

Das braucht Sie gar nicht mehr zu interessieren: Da Sie das Erbe ausgeschlagen haben, sind Sie auch keineswegs dazu verpflichtet, die Wohnung Ihres (Ex-)Mannes auszuräumen! Das bleibt der Vermieterin bzw. anderen Erben vorbehalten. Im Gegenteil: Wenn Sie seine Wohnung leerräumen und Dinge an sich nehmen, könnte dies eine konkludente Annahme seines Erbes bedeuten.

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#3
 Von 
tate62
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 15x hilfreich)

@haike
ich kann eh kaum was aus der wohnung gebrauchen, da wir beide unsere eigenen haushalt haben, aber irgendwie will man ja auch der vermieterin helfen, dann man kann ja nicht so lange warten bis alle erben ausgeschlagen haben und da skann wohl 6 monate dauern. deswegen hier die frage kann man die sachen auch dem roten kreuz geben oder der carritas gegen vorlage einner bestätigunge das man die sachen verschenkt hat???

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#4
 Von 
haike
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 53x hilfreich)

Nein, nein, nein! Wenn noch Erben auftauchen, müssten Sie vielleicht sogar Schadensersatz leisten, weil Sie einfach Sachen, die nun vielleicht existierenden Erben gehören, verschenkt haben, obwohl Sie kein Eigentum daran haben!!! Wenn man etwas wegnimmt, um es sich oder auch einem Dritten zuzueignen, ist das Diebstahl! Um Himmels Willen! Da mag Ihre Hilfe noch so gut gemeint sein - wenn Sie keine Erbin sind, mischen Sie sich bloß nicht ein!

Mit dem Tod des Mieters erlischt auch nicht (!!!) automatisch das Mietverhältnis, sondern die Erben treten in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein und haben dann beispielsweise ein Sonderkündigungrecht, daß bis spätestens einen Monat nach Kenntniserlangung vom Tod des Erblassers/ Mieters vorgebracht werden kann. Solange, bis das niemand in Anspruch nimmt, besteht dieses Mietverhältnis mit Zahlungsanspruch auch noch weiter. Lesen Sie dazu § 564 BGB und drumherum!

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ich kann mich haike nur anschließen.

Wenn Du das Erbe ausgeschlagen hast, dann darfst Du nichts aus der Wohnung entfernen. Das könnte als Erbannahme oder wenn es noch schlimmer kommt, als Unterschlagung oder Diebstahl gewertet werden.

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#6
 Von 
tate62
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 15x hilfreich)

danke @haike danke @hh
auch wenn es mir schwer fällt halte ich mich da wohl am besten raus, denn so wir ihr geschrieben habt ,muß wohl einer der folgenden Nacherben die sache ganauer betrachten und dann ist man, ob nun gut gemeint oder nicht, die dumme , denn
dieser jenige ist auch schon in form meines schwagers aufgetaucht, der nicht einmal seine neue Adresse bekannt gibt, er will er mal wissen ob und was er geerbt hat. naja mehr mal nicht dazu

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