ex-freundin rausschmeissen

15. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
gries
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)
ex-freundin rausschmeissen

Hi,

ich habe mit meiner Freundin am 1.12. eine Wohnung bezogen, wo wir beide den Mietvertrag unterschrieben haben.
Nun habe ich mich vor 3 Tagen von ihr getrennt und da Sie nicht arbeitet, kann Sie nichts zur Miete beitragen.
Eigentlich habe ich nix dagegen, dass Sie hier erstmal noch wohnt, aber da es im Moment viel Stress gibt wollte ich mich mal über die rechtliche Lage informieren.
Ab wann dürfte ich Sie denn rausschmeissen, wenn Sie weiterhin nichts dazu bezahlen kann? Bzw könnte mein Vermieter mir kündigen wenn Sie auszieht, da wir zusammen unterschrieben haben?
Vielen Dank schonmal für die Mühe :)

MfG GrieS

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17 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
gries
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

heftig, also dürfte sie hier so lange umsonst wohnen, wie sie gerne möchte?

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#3
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Dann pass mal gut auf, dass deine Freundin nicht versucht dich rauszuwerfen...

Ihr könnt euch nicht gegenseitig rauswerfen. So wie der Halbgott auf Erden schon geschrieben hat, beide müssen den Vertrag kündigen und mit einer Partei wird der VM einen neuen MV machen oder nicht.

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#4
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

###ich habe mit meiner Freundin am 1.12. eine Wohnung bezogen, wo wir beide den Mietvertrag unterschrieben haben.
Nun habe ich mich vor 3 Tagen von ihr getrennt ##

Sachen gibts...........

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#5
 Von 
gries
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

naja wir haben den mietvertrag ja vor 3 monaten unterschrieben da war noch heile welt. aber was is denn das für ein gesetz.., wenn sie mieterin ist muss sie doch die hälfte dazu bezahlen und wenn sie das 3 monate nicht macht muss ich sie doch rausschmeissen können..man man :)

-- Editiert von gries am 15.12.2008 21:33

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#6
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

##Bzw könnte mein Vermieter mir kündigen wenn Sie auszieht, da wir zusammen unterschrieben haben?##
Nein kann er nicht, aber er kann, solltest du die Miete nicht aufbringen können, die Miete auch von deiner Ex fordern, selbst wenn sie nicht mehr dort wohnt.
Da du aber der Verdiener zu sein scheinst kann der VM auch die komplette Miete von dir verlangen, auch wenn deine Ex dort noch wohnt, du sie dort nicht haben willst und sie kein bisschen zur Miete beisteuert.
(auch mal wieder so ne kleine fiese ungerechte Lücke im Gesetz und zwar sowohl für Mieter wie auch für Vermieter)

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#9
 Von 
guest123-2155
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)

Es hat jemand geantwortet, dass ein Mieter von den beiden den Vertrag nicht alleine kündigen kann. Natürlich geht das!
Man kann nicht dazu gezwungen werden.

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#10
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

*Es hat jemand geantwortet, dass ein Mieter von den beiden den Vertrag nicht alleine kündigen kann. Natürlich geht das!
Man kann nicht dazu gezwungen werden.*

@schlämmer.de: Genau das geht eben nicht. Nur alle Hauptmieter gemeinsam können den Vertrag kündigen. Will einer davon nicht kündigen, kann der andere auf Zustimmung zur Kündigung klagen.
Der Vermieter kann aber auch einen der Hauptmieter aus dem Vertrag entlassen, mit diesem sollte dann auch ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden, das geht aber nur, wenn alle Vertragspartner dem zustimmen. Hat der VM aber auch nur ein bischen Ahnung, wird er bestimmt nicht der Entlassung eines Gesamtschuldners aus dem MV zustimmen.




-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#12
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
(320 Beiträge, 117x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

##..auch mal wieder so ne kleine fiese ungerechte Lücke im Gesetz ...

inwiefern?##
Nimm doch den vorliegenden Fall. Angenommen der TE zieht jetzt aus, weil er es gar nicht mehr aushält. Nochmal angenommen die Freundin kann die Miete nicht allein aufbringen. Angenommen der TE hält sich an die Kündigungsfrist, die gelten würde, wenn er alleiniger Mieter wäre und zahlt die nächsten Monate die Hälfte der Miete und dann nichts mehr. Die Freundin zahlt weiterhin die Hälfte.
Dann kommt irgendwann die Räumungsklage/Zahlungsklage gegen den ausgezogenen Mieter.
Und der ausgezogene Mieter dürfte dann evtl. alles zahlen, wenn er was hat, aber die Ex nicht.
Sollte der ausgezogene Teil des Paares aus irgendwelchen Gründen darauf angewiesen sein keine negative Schufa/Creditreformauskunft zu erhalten, ist er noch schlechter dran, denn dann MUSS er praktisch die Miete seiner Ex bezahlen, bevor es zur Klage kommt. Und wenn diese nicht freiwillig auszieht hat der ein echtes Problem.

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#14
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
(320 Beiträge, 117x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
(320 Beiträge, 117x hilfreich)

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