ex partnerin aus wohnung bekommen

8. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
ichbinshh33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
ex partnerin aus wohnung bekommen

Hallo an alle hier im forum,

wie oben angegeben möchte ich gerne meine
ex partnerin nach ca 2 monaten wieder aus meiner wohnung haben.

sie ist hier nur amtlich gemeldet steht nicht im mietvertrag,
es gibt auch kein untermietvertrag noch überweist sie mir
anteilig kosten zur miete,

wir sind standig nur am streiten,
sie droht das sie mir die wohnung ausräumt,
sie hat auch schon ein vorstrafenregister.


kann ich sie einfach der wohnung verweisen und ihre sachen vor die tür stellen?


mfg aus hh

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19 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
ichbinshh33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

aber sie ist hier polizeilich gemeldet.
geht das dann trotzdem?

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Das ist doch kein Mietproblem. Sondern ein partnerschaftliches. Ist nun mal so, dass Du ihr eine Frist setzen musst zum Ausziehen. Denn sie ist kein Gast. Sie wohnt da! Also, schriftlich Frist von einem Monat setzen, ihr den Brief mit Zeugen übergeben, und wenn das vorbei ist und sie nicht auszieht, dann hast Du ein Problem.

wirdwerden

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#5
 Von 
ichbinshh33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

also auf Deutsch zum 29.2.2012 wäre Frist gerecht gekündigt.
oder per einschreiben etc an sie schicken
so das sie den Brief bei der Post mit Ausweis abholen muss.

vllt ist sie bis Ende des Monats selber ausgezogen.
wenn nicht kann ich das ja bis 31.1 immer noch machen.



ps wie bekommt man ein trockenen Reiz Husten Weg.
schlimm seit 10 Tagen am Dauer Husten. auch nachts

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Denn sie ist kein Gast. Sie wohnt da!

Wann wird denn ein Gast zum Mitbewohner?


Im Moment sehe ich nur jemanden der die Wohnung vollkommen kostenfrei mitbenutzt.






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#8
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Wick Medinight macht ne weiche Birne! Ist nur in D und den USA zugelassen, hat uns mal ein Apotheker in NL gesagt, als mein Partner danach gefragt hat. War auch ganz erschrocken und hat dringend davon abgeraten.
Benutzen Junkies auch als Ersatzdroge...

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nun ja, sie sind vor zwei Monaten zusammen gezogen. Da wird man kaum von einem "Gast" sprechen können.

Seit wann gibt es keine Meldepflicht mehr?

Und mit der Post und abholen....es sollte inzwischen bekannt sein, dass ein nicht abgeholter Brief als nicht zugestellt gilt.

wirdwerden

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#10
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Die Pflicht, sich abzumelden, besteht nicht mehr. Ansonsten regeln das die Meldegesetze der Bundesländer, von der Meldepflicht befreit sind nur in besonderen Fällen Armeeangehörige und Schiffer.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#11
 Von 
ichbinshh33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

sorry das ich mich lange nicht gemeldet habe.
hab viel stress mit arbeit und so.


habe wegen der sache, mich auch erkundigt.
nur steht überall was anderes drin.
aber ich muss ihr eine frist von 4 wochen setzen.

wie ist das wenn die expartnerin droht die wohnung anzuzünden
oder einen droht das freunde von ihr sich um ein kümmern.
auflauern?

gibt es da sonderregeln?

sie hat schon 2 mal ein regal umgeschmissen
und eine scheibe in der tür eingeschlagen vor wut.


polizei macht da nichts. weil niemand verletzt wurde.

was kann ich noch tun?

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#12
 Von 
ichbinshh33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

sorry das ich mich lange nicht gemeldet habe.
hab viel stress mit arbeit und so.


habe wegen der sache, mich auch erkundigt.
nur steht überall was anderes drin.
aber ich muss ihr eine frist von 4 wochen setzen.

wie ist das wenn die expartnerin droht die wohnung anzuzünden
oder einen droht das freunde von ihr sich um ein kümmern.
auflauern?

gibt es da sonderregeln?

sie hat schon 2 mal ein regal umgeschmissen
und eine scheibe in der tür eingeschlagen vor wut.


polizei macht da nichts. weil niemand verletzt wurde.

was kann ich noch tun?

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#13
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
noch überweist sie mir anteilig kosten zur miete,

Das ändert sich wenn Du ihr endlich die Schlüssel abgenommen hast.

quote:
sie droht das sie mir die wohnung ausräumt,

Komm ihr zuvor !

quote:
kann ich sie einfach der wohnung verweisen und ihre sachen vor die tür stellen?

Selbstverständlich !

quote:
Man ist ja nicht mal mehr verpflichtet, sich anzumelden.

Haste da nicht was verwechselt ?

quote:
vllt ist sie bis Ende des Monats selber ausgezogen.

Vllt. auch Du und das ohne dein Wissen, was dann ?

quote:
Kann man durchpennen

Zum durchpennen hilft Tavor.

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#14
 Von 
ichbinshh33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

sie überweist mir keine anteiligen kosten zur miete.

wenn ich ihr den schlüssel abnehme ist das nicht das selbe,
wenn ich das schloss austausche?
darf ich aber rechtlich nicht.

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#15
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
wenn ich ihr den schlüssel abnehme ist das nicht das selbe,

Sie kann dich aber nicht mehr stören !
Du wärst sie los !

quote:
wenn ich das schloss austausche?

Das kannste auch machen, sogar so oft Du willst !

quote:
darf ich aber rechtlich nicht.

Warum denn nicht ?
Dein Schloß darfst Du täglich wechseln, so dir danach ist.



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#16
 Von 
ichbinshh33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich war gestern nochmal mit einer Freundin
bei der Polizei.
die haben gesagt, das das nur über den Anwalt geht.

dadurch das sie bei mir gemeldet ist hat sie auch wohnrecht.
auch wenn sie bei mir nicht gemeldet wäre, könnte ich sie
nicht auf die Straße setzen. weil sie schon zu viele
Sachen von sich bei mir hat.

die haben gesagt das beste wäre wenn ich selbst ausziehe.
und ihr nicht sage wohin.

sie droht ja auch die Einrichtung zu zerschlagen.
oder die Wohnung anzubrennn.

von daher wäre es so ist es mir geraden worden selbst
auszuziehen.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
auch wenn sie bei mir nicht gemeldet wäre, könnte ich sie nicht auf die Straße setzen.

Blödsinn, Besuch kannste rauswerfen wie Du lustig bist.

quote:
die haben gesagt das beste wäre wenn ich selbst ausziehe.und ihr nicht sage wohin.

Natürlich, wer bezahlt dann die miete ?

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#18
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Da Du dort Mieter bist, kannst Du sie auch polizeilich sofort abmelden. Sachen Packen und vor die Tür stellen, Schloß auswechseln. Dafür braucht man allerdings auch "cojones".

Die scheinst Du aber nicht zu haben, wenn Du für Deine Probleme dauernd zur Polizei rennst und die Alte mit Dir den Molli macht. Falls Du sie immer noch liebst oder hörig bist: das wird nicht das letzte Regal sein, was sie Dir umgeschmissen hat, das wird nicht besser!

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#19
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Dafür braucht man allerdings auch "cojones".
Die scheinst Du aber nicht zu haben

Du doch auch nicht.

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