Hallo zusammen,
wir wohnen seit 6 Jahren in einer Wohnung und es wird mal Zeit, dass wieder renoviert wird. Jetzt steht im Mietvertrag eine unwirksame Schönheitsreparatur-Klausel (==>BGH-Urteile) und wir haben die Vermieter
aufgefordert, dass renoviert werden muss.
Die Vermieter stellen sich erstmal quer obwohl die Wohnung nach 6 Jahren nicht mehr dem entspricht, wie wir sie in renoviertem Zustand bezogen haben.
Falls die Klausel noch gültig wäre, hätte der VM von uns längst die Renovierung gefordert. In der gesamten Wohnung sind die üblichen Abnutzungsspuren (Wände rund um Lichtschalter, Heizungen, Türen und Türrahmen).
Können wir da die Miete mindern und wenn ja wieviel?
Grüße
-- Editiert von stormrider am 25.01.2006 22:17:49
-- Editiert von stormrider am 25.01.2006 22:21:50
fällige Schönheitsreparaturen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ääh, ich verstehe das nicht ganz....
Die unwirksame Klausel, die du meinst, betrifft doch sicherlich die starren Renovierungsregeln, nach denen die Mieter früher immer zu renovieren hatten, oder ?
Falls ja, bedeutet das zwar, daß der Mieter nicht renovieren muß, wenn er es nicht will, aber es bedeutet noch lange nicht, daß der Vermieter renovieren muß....
Ich würde mal behaupten (ohne daß ich deinen Mietvertrag kenne), daß die Renovierungen ganz alleine eure Angelegenheit sind....
Ich habe noch nie gehört, daß der Vermieter auf Anweisung des Mieters kommt und die Wohnung mal eben neu tapeziert. Dafür gibts auch keinerlei rechtliche Grundlage, falls sich der Vermieter dazu nicht im Vertrag verpflichtet hätte.
Gruß Justice
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"justice"
@justice: Du hast recht, das was er meint, ist die vom VERMIETER geforderte Renovierung.
Somit,Stormrider, freue dich, das du nach 6 Jahren laut BHG Urteil nicht renovieren MUßT, sondern es nur noch darfst
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Hallo,
da bin ich aber ganz anderer Meinung.
Wenn man § 535 BGB
nimmt, dann sind eben diese Pflichten grundsätzlich vom Vermieter zu tragen. -"...Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten..."-
Schöheitsreparaturen sind Sache des Vermieters, es ist aber gängige Praxis, dass diese Pflichten auf den Mieter abgewälzt werden. Bei unwirksamen Klauseln zählt doch wieder das BGB, und demnach ist eindeutig der VM zuständig.
Wie gesagt: wir haben vor 6 Jahren eine neu renovierte Wohnung bezogen , mittlerweile ist sie jedoch stark abgenutzt und eine Renovierung fällig.
Der Verwender(!) einer unwirksamen Klausel kann sich nicht auf die Unwirksamkeit berufen, also wäre doch schon gemäß den Fristen die Renovierung überfällig.
Grüße
Ich bin zwar zutiefst entsetzt, aber der threadautor hat möglicherweise tatsächlich recht. Ist die Klausel im Mietvertrag gänzlich unwirksam, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
In einer Entscheidung wurde tatsächlich so argumentiert.
Hier der link:
http://www.bmgev.de/mietrecht/bgh-urteile/schoenheitsreparaturen/040623-VIII-ZR-361-03-fristen-kommentar.html
Allerdings würde ich mich nicht zu sehr auf diese Entscheidung verlassen. Hier sind auch andere Entscheidungen denkbar.
Ich persönlich teile diese Entscheidung nicht, aber nun denne
Gruß Justice
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"justice"
@stormrider
quote:<hr size=1 noshade> Wenn man § 535 BGB nimmt, dann sind eben diese Pflichten grundsätzlich vom Vermieter zu tragen. -...Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten...-
<hr size=1 noshade>
richtig
ABER der vermieter hat dir die schönheitsreparaturen übertragen, mitlerweile sind zwar die starren fristen nicht mehr gültit, dies befreit dich von der durchführung der schönheitsreparatzren. nicht mehr und nicht weniger.
gruss,
kristijan
@ KristijanM:
Bis vor einer halben Stunde dachte ich das auch!
Aber in der oben zitierten BGH-Entscheidung heißt es:
Wegen des sog. Verbots der geltungserhaltenden Reduktion entfällt die gesamte Klausel des Mietvertrags und wird durch Gesetzesrecht ersetzt. Hiernach ist aber der Vermieter allein zur Instandhaltung des Mietgegenstands verpflichtet.
m.E. ein sehr fragwürdiges Urteil, auch wenn es streng genommen natürlich rechtlich vertretbar ist.
Gruß Justice
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"justice"
oh sch........
EBEN!
Man hat sich so daran gewöhnt, die Sache vom anderen Ufer aus zu betrachten, nämlich
als Mieter froh zu sein, dass die Renovierungsauflagen ungültig sind, dass man vergessen hat, dass eigentlich der
Vermieter für die Instandhaltung zuständig ist, wenn, ja wenn ein gültiger Passus nicht extra im Mietvertrag steht.
Andererseits und mal nicht von der rechtlichen Seite betrachtet, als Mieter darf man auch etwas tun, damit es wohnlich bleibt
-- Editiert von Odil am 26.01.2006 10:11:34
hmmm,
hätte ich doch mal vorher gelesen...
@justice005
danke!
das war mir jetzt auch "neu"
Hallo,
noch etwas zum Hintergrund:
Wir haben darüberhinaus eine Menge anderen Ärger mit den VM. Unter "normalen" Verhältnissen wären wir wahrscheinlich bereit gewesen, die Renovierung selbst durchzuführen, die Umstände erfordern jedoch ein hartes Vorgehen gegen die VM, unser Fall ist eigentlich reif für die BILD-Zeitung.
Zurück zu meiner Eingangsfrage:
Ist es angemessen die Miete zu mindern und wenn ja wie hoch? Wir haben so an 8 % gedacht.
Grüße
klar, das passt schon.
Die nächste Mieterhöhung wird eh im Rahmen von 20% sein.
Gruss det11
Hallo,
@det11:
Sollte ich mich irren oder ist da Sarkasmus im Spiel?
Von Mieterhöhung dürfte keine Rede sein, denn die Renovierung stellt ja nur den anfänglichen, vertraglich zugesicherten Zustand wieder her, von "Mehrwert" keine Spur.
Grüße
Sarkasmus ? Nieeeeeeeeeeeeeeeeee!!!!
Nein, als Vermieter nimmt man die Möglichkeit wahr die man hat.
Die besteht erstmal aus einer Mieterhöhung um dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht zukommen zu lassen, auf das ich als Vermieter mit dem Zaunpfahl hinweisen würde
det11
Hallo,
@det11:
kannst sicher sein, dass der VM sich darüber schon den Kopf zerbrochen hat, aber Mieterhöhung ist wohl derzeit nicht drin.
Und auch als Mieter schöpft man eben alle Möglichkeiten aus, vor allem bei Vermietern der üblen Sorte.
Grüsse
Ich kenn Deinen Vermieter nicht.
Ich seh nur grad mich als Vermieter, der einen Mieter vor sich hat der die Miete mindern will.
Und den will ich loshaben. Nicht dadurch, dass ich mehr Geld bekomme sondern durch die Kündigung.
det11
Hallo,
@det11:
der Grundgedanke von §535 BGB
ist doch, dass der VM für die Schönheitsreparaturen aufkommen muss und so eine gleichbleibende Wohnungsqualität über Jahre gewährleistet ist.
Wenn nun ein Mieter sein Recht einfordert, willst du ihm gleich kündigen?
Grüsse
Ich kann ihm doch gar nicht kündigen.
Das soll der Mieter schon selbst machen
det11
Hallo,
@det11
Du outest dich gerade als VM der üblen Sorte.
Ich will aber hier nicht vom Thema abschweifen:
Hat keiner eine ernsthafte Meinung dazu, ob hier Minderung angebracht ist? Mein VM ist einer der übelsten Sorte und hat es es nicht anders verdient.
Schrieb ich doch schon, 8% sind ok.
Aber......
det11
@ stormrider
Alle Achtung, dass du diesen Artikel gefunden hast.
Ich würde zuerst deinem VM schriftliche eine Frist setzen mit vorsorglicher Androhung einer Mietminderung. Ich denke mal, der VM wird sofort zu seinem Anwalt gehen. Wenn die Frist verstrichen ist, dann mach eine Mietminderung.Da ich mich nicht unbedingt in einer, sagen wir mal vorsichtig, verwohnten Wohnung aufhalten möchte, würde ich 10 % mindern.
Halte uns mal auf dem laufenden. Der Ausgang dieser Sache interessiert einige.
Mein VM ist einer der übelsten Sorte und hat es es nicht anders verdient.
Nun nach dieser Vorgehensweise zu urteilen, schenkt ihr euch wohl nichts.
-- Editiert von feuerelfe am 31.01.2006 10:13:12
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