falsche Quadratmeter

6. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.02.2009 19:26:33
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
falsche Quadratmeter

Sehr geehrte 123recht Nutzer,

Wie mein Name schon sagt, bin ich wirklich am verzweifeln.
Ich und mein Partner wohnen seit 1 September 2009 in unserer ersten gemeinsamen Wohnung. Das ganze endete leider in einem Alptraum.
Schimmel, undichte Fenster, knarrende Böden, Vermieterin die Wäsche aus dem Waschkeller klaut und in der Wohnung rum läuft während man arbeiten ist.
Daraufhin haben wir jetzt natürlich den Entschluss gefasst auszuziehen, weil das ganze auch seelisch nicht mehr tragbar ist.
Wir haben die Wohnung ausgemessen, uns festgestellt das es 6 Quadratmeter zu wenig sind. Es sind laut Mietvertrag 70
wir bezahlen 390 Euro kalt und sollen jetzt noch 30 Euro mehr, also demzufolge 620 Euro warm bezahlen, weil die Ölheizungskosten teurer geworden sind laut Vermieter.
Wir würden als Entschädigung für den ganzen Ärger und diese miserable Wohnsituation gerne noch ein bisschen Geld fordern.
Ist es auf Grund der 6 Quadratmeter irgendwie möglich ein bisschen was von der total überteuerten Miete zurück zu fordern?
Ich bin erst 20 Jahre und habe wirklich keine ahnung von sowas, mein Freund ist in der Hinsicht auch nicht viel schlauer....

Ich hoffe auf Verständnis und Hilfe. :(

Mit freundlichem Gruß

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16 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12306.02.2009 19:26:33
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja uns fehlt ja nur ein Quadratmeter dann wären es 10 %
ich habe mal geguckt wie das mit dem balkon ist.....
mal wird gesagt er zählt zur hälfte, mal ein viertel....
wenn ich das wüsste hätten wir warscheinlich die 10 % :augenroll:

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#3
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12306.02.2009 19:26:33
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

mein freund verdient unter anderem mit Messen sein Geld, Er ist Industriemechaniker und Abteilungsleiter, soviel zu dem Thema.
Wir haben den halben Balkon in unsere Rechnung mit einbezogen.
Wenn jedoch garnicht der halbe Balkon berechnet werden muss, dann
hätten wir auch die 10 % .
Aber da reicht euer Wissen wohl nicht aus, das zu beantworten und wir müssen wohl doch einen Anwalt zu Rate ziehen ^^

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#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

steht in eurem Mietvertrag ein Quadratmeter-Preis oder 70 m² gesamt XX €uro?

Habt ihr Dachschrägen?

-- Editiert von Eirene113 am 06.02.2009 18:42

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#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,

was steht denn in Eurem Mietvertrag ?? Zahlt Ihr für die Wohnung die Summe X oder pro qm eine Summe X ??

Zum Thema Schimmel:
Vermieter auffordern den Mangel zu beheben, Frist setzen, dann Miete mindern wenn er nichts tut.

Zum Thema 30 EUR mehr -Miete-
Dies ist wohl eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung. Die Nebenkosten werden ja wohl vom Vermieter auch ordentlich abgerechnet ??

Zum Thema VM in der Wohnung:
Wenn Ihr das beweisen könnt, dann könnt Ihr den VM wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Desweiteren könntet Ihr fristlos kündigen.

Gruß
Michael

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#7
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also,
ich würde auch sagen, daß mit der Schieblehre messen und eine Wohnung vermessen noch ein kleiner Unterschied ist, besonders wenns um Schrägen, Balkon und Co. geht.

Gruß
Michael

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#9
 Von 
guest-12306.02.2009 19:26:33
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

naja mein Vater hat ein elektronisches Messgerät und ist Maurer, der hat da wohl mehr Ahnung.... Aber trotzdem kann ich mir nicht vorstellen das er sich großartig vermessen hat ^^
Naja jedenfalls sind die Quadratmeter nicht im Mietvertrag festgehalten, ärgerlicher weise.... Aber in der Nebenkostenabrechnung, ist das ausreichend....
Naja das sie in der Wohnung waren können wir leider nich beweisen, kameras haben wir dann doch nicht installiert.
Und mit dem Schimmel, die argumentieren wir würden falsch lüften....
und das zu wiederlegen wäre warscheinlich schwierig und auch ein langer weg bis man dann zum gewünschten erfolg kommt..... Deswegen wäre das mit den Quadratmetern halt nicht schlecht wenn man da was machen könnte....
nur ich würde halt echt gerne wissen wie das mit dem Balkon geregelt wird....

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#10
 Von 
guest-12306.02.2009 19:26:33
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

und nein wir haben keine dachschrägen.....

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#11
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Naja,

mit dem Schimmel ist aber der Vermieter in der Beweispflicht.
Er muss beweisen, daß der Schimmel NICHT durch einen Baumangel entsteht. Solange er dies nciht tut, könnt Ihr die Miete mindern. Erst wenn NACHWEISLICH (dazu zählt nicht der Satz "-Sie lüften zu wenig-") festgestellt wurde, daß baulich kein Problem vorliegt ist der Mieter in der Beweispflicht dafür, daß er richtig lüftet.

Wobei 3-4 mal pro Tag für 5-10 Minuten Stosslüften ausreichen müssen um Schimmelbildung zu verhindern.

Gruß
Michael

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#13
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

quote:
Naja jedenfalls sind die Quadratmeter nicht im Mietvertrag festgehalten

Endlich mal ein schlauer Vermieter. Gemietet wie besichtigt. :grins:

Die Quadratmeterzahl in der Nebenkostenabrechnung ist kein Beweis. Höchstens dass Ihr ggf. zu viel Nebenkosten bezahlt habt (anteilig). Ich würde diesen Nebenkriegsschauplatz verlassen und mich um die eigentlichen Probleme kümmern. Kommt vor Gericht auch nicht so gut an wenn man zwanzig Gründe anführt warum man mit dem Vermieter nicht zufrieden ist.

Ich würde mich auf die Schimmelsache konzentrieren.

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#14
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Na damit der Schimmel wegkommt.......

Ist Morti wohl aus dem urlaub zurück ???

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

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