fehlende Trittschalldämmung!

17. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
dero77
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
fehlende Trittschalldämmung!

Vielleicht kann mir ja jemand Hilfestellung geben!
Hallo.
Wir wohnen jetzt seit einem Jahr in einem komplett Neusaniertem Haus! Über uns ist noch eine Wohnung von der wir fast alle Geräusche wahrnehmen müssen.Bisher haben wir uns zusammengerissen und gesagt, alles nicht so schlimm! Jeder Schritt, Fenbster öffnen, Schubladen aufziehen, Waschmaschine laufen Stuhl beiseite ziehen wir hören einfach alles! Unsere Nacht ist zu Ende, wenn Ihre Nacht zu ende ist mitunter Sonntags vor 06:00 Uhr ! Wir drehen bald durch! Jegliche Gespräche haben es bisher nichts gebracht, dass Rücksicht genommen wird.
Wir hatten auch schon den Hausverwalter hier, der sich das ganze angehört hat und auch bestätigte das die Trittschalldämmung offenbar nicht vorhanden ist. Da der Verwalter offensichtlich nicht in der Lage ist mit dem Hausbesitzer unser Problem darzulegen und uns eine Antwort zu geben, ob überhaupt etwas psssieren wird, haben wir es schriftlich dargelegt! Es ist jetzt 4 Wochen her und wir erhalten keine Antwort! Wenn wir anrufen, werden wir vertröstet von alleine hat uns noch nie jemand kontaktiert! Wir fühlen uns sehr verarscht und möchten nun die Miete mindern. Da wir für eine Wohnung mit ausgeschriebener hoher Ausstattung bei auch hohem Mietpreis nicht bereit sind den Mangel weiter zu akzeptieren!
Wie müssen wir es ankündigen bzw. was sollten wir tun, damit wir später keine bösen Überraschungen erleben?
Nach eigener Recherche würden wir jetzt von 15 % sprechen!

Ich würde es jetzt schriftlich ankündigen und um eine antwort bis zum ende des monats bitten, damit wir andersrum uns um eine andere Wohnung kümmern können! Ausziehen war eigentlich die letzte Idee , aber wir können nicht mehr!

vielen Dank für Antworten!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sprachpanscher
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 13x hilfreich)

Vorsicht mit solchen Prozentwerten.

Hier mal zu eurem Problem 3 Urteile mit verschiedenen Angaben zur Mietminderung:

Lärm, Trittschall 10-15% AG Braunschweig, WuM 1983, 122
Lärm, Trittschall 5% LG Hannover, Urteil v. 15.4.1994, 9 S 211/93 , WuM 1994, 463
Lärm, Trittschall und Sanitärgeräusche 13% AG Hamburg, Urteil v. 9.2.1996, 43b C 1068/94 , WuM 1996, 760

Von 5-15% alles dabei. Ist auch logisch kommt nämlich auf den Einzelfall an.

Lies mal hier nach, da findest du raus, wie man das berechnen kann und was zu beachten ist.

Mietminderung

Zumal eine überhöhte Mietminderung auch nicht ganz ungefährlich ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Julianka
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 63x hilfreich)

Ich wette 1:100000, dass in der Wohnung über Euch bei der "Sanierung" Laminat verlegt wurde. Das wirkt immer wie eine Trommel, nur das ändert sich durch eine Mietminderung bekanntlich nicht. Frag die "Übermieter", ob sie nicht Auslegware draufpacken wollen. Mal nur so als praktischen Hinweis. :wipp:

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-- Editiert Julianka am 17.03.2013 20:05

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Ich kann nachfühlen, wie schlimm die Situation ist - aber nicht jede Lärmbeeinträchtigung ist gleichzusetzen mit einem Mietmangel im Sinne von BGB § 536 ff
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html

Ein Mangel ist eine nachteilige Abweichung vom vertragsgemäßen Zustand bzw. ersatzweise von dem Zustand der üblicherweise erwartet werden darf. Insbesondere spielt dabei eine Rolle:
> In welchem Jahr wurde das Gebäude errichtet?
> welche Sanierungsmassnahmen und welches bestimmte Maß an Trittschalldämmung wurden beweisbar zugesichert?
Hinsichtlich des Vorhandenseins eines solchen Mangels ist der Mieter beweispflichtig!

Hier sind z.B. Ausführungen zu ähnlichem Sachverhalt:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Schallschutz-nach-DIN-4109-bei-Sanierung-von-Altbau-__f53565.html
wobei ich diese für etwas zu euphorisch halte, wenn nicht nachweislich ein grundsanierter Altbau angemietet und dieser Zustand auch beweisbar zugesichert wurde - oder der eben Umfang/Ergebnis der Sanierungsmassnahmen.

Hauptmaß aller Dinge sind Leitsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofes - wie z.B.
BGH Az VIII ZR 131/08 17.06.2009
Demnach kann ein Mieter kann ohne besondere vertragliche Regelung nicht erwarten, dass seine Wohnung einen Schallschutz aufweist, der über die Einhaltung der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Vorschriften hinausgeht.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=36d010ea592197afb6c0b66a5f8c5179&nr=48581&pos=0&anz=1
http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/trittschall-im-altbau-311518

Andererseits führt eine unberechtigte Mietminderung zu Mietzahlungsverzug und begründet früher oder später u.A. ein Recht des Vermieters zur außerordentlichen Kündigung.

Daher sollte man sich schon sehr gut über die aus seinem persönlichen Einzelfall resultierende Rechtslage informieren, bevor man seine Situation womöglich noch verschlimmert.
Hier mal noch ein paar Anregungen:
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1108/hauptmm.htm?https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1108/110814.htm
http://www.gevestor-immobilien.de/artikel/gerichtsurteile-keine-mietminderung-bei-laermbelaestigung-4063.html
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/laerm.htm


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