feuchte Wand/Schimmel morgen kommt Verwalter ?!?

14. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
scrat25
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 33x hilfreich)
feuchte Wand/Schimmel morgen kommt Verwalter ?!?

Hallo,
als Bewohner/Eigentümer einer EIgentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus (2.Stock) habe ich vor wenigen Tagen im Schlafzimmer an einer Wand eine feuchte Stelle (über 1-2 Tapetenbahnen) entdeckt, die bereits Schimmel ansetzt.
Auf Nachfrage gibt es in den umliegenden Wohnungen angeblich keinerlei Mängel dieser Art. Von außen lässt sich bei der gemauerten Fassade jedoch beobachten, dass einige Fugen zwischen den Steinen beschädigt sind, oder gar fehlen.
Morgen kommt der Verwalter, welcher schon am Telefon mehr als deutlich sagte, er habe mit der Wahrheitsfindung noch erhebliche Probleme. Da er in einem ähnlichen Fall vor 2 Jahren einen Gutachter beauftragte, welchen er nebenbei gesagt persönlich kannte, und dieser Fall zu meinem Ungunsten entschieden wurde, möchte ich mich nunmher vorher besser vorbereiten.
Ich bitte daher um Rat eurerseits, wie in solchen Fällen schnell zu verfahren ist ?
Welche Rechte habe ich ? Wer entscheidet über Gutachter ? Wer kommt für Schaden und Reparauren in der Wohnung auf ? Was gibt es noch zu beachten ?
Vielen Dank !!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
scrat25
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 33x hilfreich)

-geschlossen-


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#3
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Die Fassade muss ausgebessert werden und dann weitersehen.

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"H.-J.Sp."

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#4
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Wer kommt für Schaden und Reparauren in der Wohnung auf ?

Sondereigentum = der Wohnungseigentümer
Gemeinschaftseigentum = die WEG

Die (tragenden) Wände dürften Gemeinschaftseigentum sein.


Welche Rechte habe ich ?

Sie haben gegenüber der WEG - Gemeinschaftseigentum unterstellt - einen Beseitigungsanspruch, wenn Sie den Schimmel nicht verursacht haben.


Wer entscheidet über Gutachter ?

Der Verwalter kann für die WEG einen (privaten) Gutachter beauftragen. Sollten Sie mit dem Gutachten nicht einverstanden sein, steht es Ihnen frei, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Sollte keine Einigung möglich sein, müssten Sie einen Prozess gegen die WEG anstrengen. Das Gericht wird dann einen gerichtlich bestellten Gutachter einschalten, da Privatgutachten i.d.R. keine Relevanz haben.


Was gibt es noch zu beachten ?

Sie sollten ein Protokoll Ihres Lüftungsverhaltens führen.

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#5
 Von 
scrat25
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 33x hilfreich)

vielen dank.
sie schreiben bei sondereigentum wäre ich selbst verantwortlich.
tragende wände jedoch immer WEG
nun ist es so, dass die teilungserklärung besagt, dass der innenputz und wandverkleidung sondereigentum darstellt.
es handelt sich jedoch um eine außenwand, also vermutlich tragend.
wie verhält es sich nun ??

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#6
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Wenn es sich um Gemeinschaftseigentum handelt - wovon ich nach Ihrer Schilderung ausgehe -, dann ist die WEG dafür verantwortlich (immer unterstellt, dass Sie den Schimmelpilzbefall nicht durch "falsches" Lüftungsverhalten verursacht haben), dass der Ursprungszustand bei Ihnen wiederhergestellt wird.

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#7
 Von 
scrat25
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 33x hilfreich)

Ja, es handelt sich um Gemeinschaftseigentum.
Ich muss jedoch gestehen, dass ich die Teilungserklärung zur Zeit nicht im Detail vorliegen habe.
Der VErwalter meinte jedoch, dass Innenwände und Innenverkleidungen ´, selbst bei Feuchtigkeit von außen unter das Sondereigentum fallen würden und somit vom Eigentümer zu zahlen wären.
Nur, und das ist in dem Fall nicht nachweisbar, wenn ich dem Verwalter eine Art Schuld oder Vernachlässigung nachweisen könnte, wäre auch der Schaden innen abgedeckt.
Von der Regelung mit Tragenden Wänden hatte er jedoch nichts geäußert !?!?

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#8
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
wenn ich dem Verwalter eine Art Schuld oder Vernachlässigung nachweisen könnte

Wie sollte die denn aussehen ?



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#9
 Von 
scrat25
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 33x hilfreich)

nunja, wenn ich z.b. vor 2 monaten gemeldet hätte, dass die fugen defekt sind und nichts unternommen wurde, wenn die regenrinnen seit längerem defekt wären....also ein verschulden des verwalters so dass es zu einem schaden kommt. das ist hier jedoch wahrscheinlich nicht der fall

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