Hallo,
als Bewohner/Eigentümer einer EIgentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus (2.Stock) habe ich vor wenigen Tagen im Schlafzimmer an einer Wand eine feuchte Stelle (über 1-2 Tapetenbahnen) entdeckt, die bereits Schimmel ansetzt.
Auf Nachfrage gibt es in den umliegenden Wohnungen angeblich keinerlei Mängel dieser Art. Von außen lässt sich bei der gemauerten Fassade jedoch beobachten, dass einige Fugen zwischen den Steinen beschädigt sind, oder gar fehlen.
Morgen kommt der Verwalter, welcher schon am Telefon mehr als deutlich sagte, er habe mit der Wahrheitsfindung noch erhebliche Probleme. Da er in einem ähnlichen Fall vor 2 Jahren einen Gutachter beauftragte, welchen er nebenbei gesagt persönlich kannte, und dieser Fall zu meinem Ungunsten entschieden wurde, möchte ich mich nunmher vorher besser vorbereiten.
Ich bitte daher um Rat eurerseits, wie in solchen Fällen schnell zu verfahren ist ?
Welche Rechte habe ich ? Wer entscheidet über Gutachter ? Wer kommt für Schaden und Reparauren in der Wohnung auf ? Was gibt es noch zu beachten ?
Vielen Dank !!
-----------------
" "
feuchte Wand/Schimmel morgen kommt Verwalter ?!?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
-geschlossen-
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Fassade muss ausgebessert werden und dann weitersehen.
-----------------
"H.-J.Sp."
Wer kommt für Schaden und Reparauren in der Wohnung auf ?
Sondereigentum = der Wohnungseigentümer
Gemeinschaftseigentum = die WEG
Die (tragenden) Wände dürften Gemeinschaftseigentum sein.
Welche Rechte habe ich ?
Sie haben gegenüber der WEG - Gemeinschaftseigentum unterstellt - einen Beseitigungsanspruch, wenn Sie den Schimmel nicht verursacht haben.
Wer entscheidet über Gutachter ?
Der Verwalter kann für die WEG einen (privaten) Gutachter beauftragen. Sollten Sie mit dem Gutachten nicht einverstanden sein, steht es Ihnen frei, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Sollte keine Einigung möglich sein, müssten Sie einen Prozess gegen die WEG anstrengen. Das Gericht wird dann einen gerichtlich bestellten Gutachter einschalten, da Privatgutachten i.d.R. keine Relevanz haben.
Was gibt es noch zu beachten ?
Sie sollten ein Protokoll Ihres Lüftungsverhaltens führen.
-----------------
""
vielen dank.
sie schreiben bei sondereigentum wäre ich selbst verantwortlich.
tragende wände jedoch immer WEG
nun ist es so, dass die teilungserklärung besagt, dass der innenputz und wandverkleidung sondereigentum darstellt.
es handelt sich jedoch um eine außenwand, also vermutlich tragend.
wie verhält es sich nun ??
-----------------
" "
Wenn es sich um Gemeinschaftseigentum handelt - wovon ich nach Ihrer Schilderung ausgehe -, dann ist die WEG dafür verantwortlich (immer unterstellt, dass Sie den Schimmelpilzbefall nicht durch "falsches" Lüftungsverhalten verursacht haben), dass der Ursprungszustand bei Ihnen wiederhergestellt wird.
-----------------
""
Ja, es handelt sich um Gemeinschaftseigentum.
Ich muss jedoch gestehen, dass ich die Teilungserklärung zur Zeit nicht im Detail vorliegen habe.
Der VErwalter meinte jedoch, dass Innenwände und Innenverkleidungen ´, selbst bei Feuchtigkeit von außen unter das Sondereigentum fallen würden und somit vom Eigentümer zu zahlen wären.
Nur, und das ist in dem Fall nicht nachweisbar, wenn ich dem Verwalter eine Art Schuld oder Vernachlässigung nachweisen könnte, wäre auch der Schaden innen abgedeckt.
Von der Regelung mit Tragenden Wänden hatte er jedoch nichts geäußert !?!?
-----------------
" "
quote:
wenn ich dem Verwalter eine Art Schuld oder Vernachlässigung nachweisen könnte
Wie sollte die denn aussehen ?
-----------------
""
nunja, wenn ich z.b. vor 2 monaten gemeldet hätte, dass die fugen defekt sind und nichts unternommen wurde, wenn die regenrinnen seit längerem defekt wären....also ein verschulden des verwalters so dass es zu einem schaden kommt. das ist hier jedoch wahrscheinlich nicht der fall
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
55 Antworten
-
13 Antworten
-
18 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten