frage bezüglich wohnungsübergabe.

6. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Winni123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
frage bezüglich wohnungsübergabe.

Hallo es ist etwas kompliziert. Wir haben gekündigt außerordentlich. Sind aber im rechtstreit. Wohnung wurde am 3.11 übergeben und Schlüssel abgegeben. Wir haben mündlich ein Hausverbot erteilt bekommen in der wohnungsübergabe steht flur nicht geputzt,obwohl ich sauber gemacht hatte. Sie meint der Keller war nicht sauber. Obwohl es in den 2 Jahren nie einer gemacht hatte. Davon hab ich Bilder. Sie will eine Reinigung in Rechnung stellen. Aber damit nicht genug. Sie will eine neue Wanne einbauen weil 3 emalie Schäden da sind. Und eine defekte Tür die wir schriftlich so übernommen hatten austauschen, weil unsere die wir eingebaut hatten, ihr zu minderwertige Qualität hat. Wir sind sowieso im rechtstreit aber das dauert natürlich. Wer kann mir dazu was sagen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Sie werden doch anwaltlich vertreten sein, sind also in den allerbesten Händen, vertrauen Sie auf den Aussagen und Anweisungen Ihres Anwalts.

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#2
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Winni123):
in der wohnungsübergabe steht flur nicht geputzt,obwohl ich sauber gemacht hatte. Sie meint der Keller war nicht sauber. Obwohl es in den 2 Jahren nie einer gemacht hatte. Davon hab ich Bilder. Sie will eine Reinigung in Rechnung stellen.

Schwer zu beurteilen, für den einen ist ein Haar am Boden übelst verdreckt, andere leben ohne Probleme in einer vermüllten Wohnung.

Aber damit nicht genug. Sie will eine neue Wanne einbauen weil 3 emalie Schäden da sind.

Wenn diese Schäden von Euch durch unsachgemäße Nutzung entstanden sind und sich nur durch einen Austausch beheben lassen, hat sie da Recht. Natürlich gibt es da dann den Abzug Neu für Alt.

Und eine defekte Tür die wir schriftlich so übernommen hatten austauschen, weil unsere die wir eingebaut hatten, ihr zu minderwertige Qualität hat.

Habt Ihr die alte Tür noch eingelagert ?


Habt Ihr eine Privathaftpflichtversicherung ? Dann meldet doch zumindest den Schaden der Badewanne dort mal, die kümmern sich dann schon.

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#3
 Von 
Winni123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn diese Schäden von Euch durch unsachgemäße Nutzung entstanden sind und sich nur durch einen Austausch beheben lassen, hat sie da Recht. Natürlich gibt es da dann den Abzug Neu für Alt.

-Nein sind vom Vormieter. Es ist kein rost oder so.

-Die Türe ist noch da. Wie gesagt wir haben es schriftlich das sie defekt war.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Winni123):
Wenn diese Schäden von Euch durch unsachgemäße Nutzung entstanden sind und sich nur durch einen Austausch beheben lassen, hat sie da Recht. Natürlich gibt es da dann den Abzug Neu für Alt.

-Nein sind vom Vormieter. Es ist kein rost oder so. [color=transparent]-> somit kein Problem für Euch sofern dokumentiert ?[/color]

-Die Türe ist noch da. Wie gesagt wir haben es schriftlich das sie defekt war. -> somit kein Problem für Euch

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