Hallo es ist etwas kompliziert. Wir haben gekündigt außerordentlich. Sind aber im rechtstreit. Wohnung wurde am 3.11 übergeben und Schlüssel abgegeben. Wir haben mündlich ein Hausverbot erteilt bekommen in der wohnungsübergabe steht flur nicht geputzt,obwohl ich sauber gemacht hatte. Sie meint der Keller war nicht sauber. Obwohl es in den 2 Jahren nie einer gemacht hatte. Davon hab ich Bilder. Sie will eine Reinigung in Rechnung stellen. Aber damit nicht genug. Sie will eine neue Wanne einbauen weil 3 emalie Schäden da sind. Und eine defekte Tür die wir schriftlich so übernommen hatten austauschen, weil unsere die wir eingebaut hatten, ihr zu minderwertige Qualität hat. Wir sind sowieso im rechtstreit aber das dauert natürlich. Wer kann mir dazu was sagen?
frage bezüglich wohnungsübergabe.
6. November 2019
Thema abonnieren
Frage vom 6. November 2019 | 06:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
frage bezüglich wohnungsübergabe.
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. November 2019 | 06:54
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Sie werden doch anwaltlich vertreten sein, sind also in den allerbesten Händen, vertrauen Sie auf den Aussagen und Anweisungen Ihres Anwalts.
#2
Antwort vom 6. November 2019 | 09:41
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
Zitatin der wohnungsübergabe steht flur nicht geputzt,obwohl ich sauber gemacht hatte. Sie meint der Keller war nicht sauber. Obwohl es in den 2 Jahren nie einer gemacht hatte. Davon hab ich Bilder. Sie will eine Reinigung in Rechnung stellen. :
Schwer zu beurteilen, für den einen ist ein Haar am Boden übelst verdreckt, andere leben ohne Probleme in einer vermüllten Wohnung.
Aber damit nicht genug. Sie will eine neue Wanne einbauen weil 3 emalie Schäden da sind.
Wenn diese Schäden von Euch durch unsachgemäße Nutzung entstanden sind und sich nur durch einen Austausch beheben lassen, hat sie da Recht. Natürlich gibt es da dann den Abzug Neu für Alt.
Und eine defekte Tür die wir schriftlich so übernommen hatten austauschen, weil unsere die wir eingebaut hatten, ihr zu minderwertige Qualität hat.
Habt Ihr die alte Tür noch eingelagert ?
Habt Ihr eine Privathaftpflichtversicherung ? Dann meldet doch zumindest den Schaden der Badewanne dort mal, die kümmern sich dann schon.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 6. November 2019 | 10:03
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wenn diese Schäden von Euch durch unsachgemäße Nutzung entstanden sind und sich nur durch einen Austausch beheben lassen, hat sie da Recht. Natürlich gibt es da dann den Abzug Neu für Alt.
-Nein sind vom Vormieter. Es ist kein rost oder so.
-Die Türe ist noch da. Wie gesagt wir haben es schriftlich das sie defekt war.
#4
Antwort vom 6. November 2019 | 11:14
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
ZitatWenn diese Schäden von Euch durch unsachgemäße Nutzung entstanden sind und sich nur durch einen Austausch beheben lassen, hat sie da Recht. Natürlich gibt es da dann den Abzug Neu für Alt. :
-Nein sind vom Vormieter. Es ist kein rost oder so. [color=transparent]-> somit kein Problem für Euch sofern dokumentiert ?[/color]
-Die Türe ist noch da. Wie gesagt wir haben es schriftlich das sie defekt war. -> somit kein Problem für Euch
Und jetzt?
Schon
267.062
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
Wohnungsübergabe - Kann man auf die Wohnungsübergabe verzichten und Schlüssel dem Hausmeister geben?4 Antworten
-
21 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
5 Antworten
-
25 Antworten