fristgemäße Zustellung Nebenkostenabrechnung

1. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
tagsonne
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)
fristgemäße Zustellung Nebenkostenabrechnung


Hallo,

meiner Meinung nach ist meine Nebenkostenabrechnung 2009 nicht fristgemäß bis zum 31.12.2010 zugestellt worden. Jetzt meine Frage, ob meine Meinung richtig ist?

Der Prozess war wie folgt:

Vermieter schreibt die Nebenkostenabrechnung am 28.12.2010 (obwohl sie ihn bereits schon im August 2010 erreichte) und versendet diese bei der Post am 29.12.2010 per Einwurf Einschreiben. Ich war im Winterurlaub und gar nicht anwesend. Als ich dann am 07.01.2011 wieder kam, entdeckte ich die Nebenkostenabrechnung in meinem Briefkasten. Gilt die NK-Abrechnung als fristgerecht zugestellt also bis zum 31.12.2010?

Gruß
Tagsonne

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122 Antworten
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#1
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Wenn der Briefträger sie spätestens am 31.12. in Deinen Briefkasten geworfen hat: Ja.



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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Nebenkostenabrechnung gilt als rechtzeitig zugestellt, wenn sie bis zum 31.12.2010 in Deinem Briefkasten lag. Das Einwurfdatum müsste auf dem Briefumschlag vermerkt worden sein. Dass Du in dieser Zeit im Urlaub warst, spielt keine Rolle.

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#3
 Von 
tagsonne
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Rückinfo!

Das kann ich wohl nicht nachvollziehen, ob der Briefträger sie am 31.12.2010 eingeworfen hat :-)

ALso ist es erst mal sinnvoll, den Zugang zu bestreiten und den VM auffordern, mir einen Nachweis über die fristgerechte Zustellung zu übermitteln?

Schließe ich aus der Antwort, das es egal ist, das ich im Urlaub war?

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#4
 Von 
tagsonne
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

Auf dem Briefumschlag steht leider nichts drauf :-( da hat wohl dann leider der Postbote seinen Job nicht ganz richtig gemacht...

Ich dachte, weil ich abwesend war, gilt die NK-Abrechnung nicht als zugestellt. Habe mal in der Uni gelernt, das unter Abwesenden eine andere Zustellung gilt...

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#5
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Wusste denn der Vermieter, dass du im Urlaub bist, wenn du diese Ansicht vertrittst?

Beim Einwurfeinschreiben hast du doch auch eine Nummer auf dem Briefumschlag. Brauchst doch nur eine Sendungsverfolgung im Internet vorzunehmen, dann siehst du doch, ob bzw. wann der Brief eingeworfen wurde.

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"Scientia potentia est.
Mein Beitrag darf gerne bewertet werden."

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Ich dachte, weil ich abwesend war, gilt die NK-Abrechnung nicht als zugestellt.


Bei einem normalen Einschreiben wird der Brief bei Abwesenheit des Empfängers nicht in den Briefkasten eingeworfen. Dann gilt er auch nicht als zugestellt.

Für die Zustellung ist ein rechtzeitiger Einwurf in den Briefkasten erforderlich. Ein Zustellversuch reicht nicht.

Da eine Postlaufzeit von mehr als 2 Werktagen nur sehr selten vorkommt, würde ich davon ausgehen, dass der Brief rechtzeitig zugegangen ist. Zur Sicherheit kannst Du das noch anhand der Sendungsverfolgung überprüfen.

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-- Editiert am 01.02.2011 14:07

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#8
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Vermutlich "toter Briefkasten" (unter "Schläfern" sehr beliebt).



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#10
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Oh das Post-Bermuda-Dreieck. Ist bei terminsendungen sehr beliebt. Gibt es auch unzählige Aufsätze zu.

Mein Prof. sagte es einmal, zugestellt ist alles ausser PZU erstmal gar nichts.
Weil selbst wenn Du einen Brief erhalten hast, sagt der nichts über den Inhalt aus. Es waren die netten Neujahrsgrüsse.



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#11
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Ist denn die Nachzahlung so hoch, das sich der Streit mit dem Vermieter lohnt?

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#13
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Bei Drückebergern spielt die Höhe keine Rolle.



..bei Mietwucherern auch nicht :sad:

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"meri befreit von Pikowitzchen"

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#14
 Von 
tagsonne
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

Ihr Lieben, mir gehts nicht um die Höhe, wobei die auch sehr hoch ist (800 €), sondern vielmehr darum, ob ich es bezahlen muss, bin mir da ziemlich unschlüssig, gönne natürlich dem VM seine NK, aber auf der anderen Seite wenn ihm das kurz vor Jahresende einfällt und dann hat er noch eine so hohe Forderung...

Das habe mit dem Inhalt des Briefes habe ich auch gelesen. Es gibt wohl Gerichte, die das als zugestellt zulassen und welche, die es halt nicht zulassen. Das ist wohl eher eine Glücksfrage und auf Glück möchte ich keinen Rechtsstreit führen.

Ihr seit also der Meinung, dass die Abrechnung als zugestellt gilt? Kann man zum Jahresende davon ausgehen, dass die Post "nur" zwei Tage braucht, gibt es ggfl. hierzu Rechtssprechung oder so etwas in der Richtung?



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#15
 Von 
guest-12304.02.2011 09:08:38
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
gönne natürlich dem VM seine NK

Na, dann ist doch alles in Ordnung.
Niemand wird gezwungen, sich auf irgendeine Verfristung zu berufen.
Und wenn man dann noch berücksichtigt, daß es sich nicht um SEINE NK handelt, sondern um Geld, das er vorgelegt hat ...




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#18
 Von 
tagsonne
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein, ich habe den Briefumschlaga noch, weiß aber nicht wie das geht mit der Sendungsverfolgung und es ist ja auch nicht mein Problem, sondern der VM liegt in der Beweisführungspflicht, dass die NK-Abrechnung zugestellt wurde!!!!

Ich kann auch nichts dafür, wenn er erst daran denkt, wenn es schon zu spät ist! Der Fehler liegt also nicht bei mir! Mir geht es nur um das Recht oder Unrecht!!!!

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#19
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Mir geht es nur um das Recht oder Unrecht!!!!



Dass dir die Abrechnung zuging steht ja wohl fest, sie liegt vor dir.

Die Frage ist: Wann.

Wenn nun der Vm. laut Sendungsverfolgung nachweist, dass das noch im alten Jahr war, wirst du ggf. nach dem "Recht" zur Zahlung verurteilt.

Vielleicht solltest du um das zu vermeiden doch mal kurz nachsehen, wann der Einwurf war.

www.dhl.de

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#21
 Von 
tagsonne
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist eine unerhörte Unterstellung und eine Frechheit soetwas zu schreiben!

Ich stehe dazu, dass er das ganze Jahr Zeit hatte, die Abrechnung zu übersenden, wenn er das kurz vor Ende des Jahres macht, ist das nicht mein Problem.

Du würdest sicherlich auch nichts zahlen, was du nicht musst!!!!! Der VM ist ein Immobilienverwalter, der sehr reich ist und ich allein erziehende Mama mit einem Baby und der Vater will nicht zahlen...

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#23
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich bin mir nicht ganz sicher ob ich das Problem verstehe: Angenommen der Vermieter hat Dir die NK-Abrechnung von 2009 erst 2011 zugestellt, oder sie schon 2010 zugestellt aber ohne sie als Einschreiben verschickt zu haben, dann muss man solch eine Abrechnung nicht zahlen, weil sie zu spät kam?

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#24
 Von 
tagsonne
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

Korrekt erfasst, weil sie dann verjährt ist!

Ich war ja auch im Urlaub und kann es nicht nachvollziehen, ob sie fristgemäß zugestellt wurde. Daher auch meine Ratlosigkeit...

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#25
 Von 
tagsonne
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich war und ich werde nie ein Schnorrer sein, habe studiert und bin auf hoher Ebene tätig, derzeit aber Elternzeit und da achtet man auf jeden Cent, den man ausgiebt! Wenn aber die Abrechnung verjährt ist, muss ich sie nicht bezahlen. Ich mag mich echt nicht refertigen, habe genug andere Sorgen...

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#27
 Von 
tagsonne
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist einfach nur beleidend!
Ich hoffe, du erstellst die Nebenkostenabrechnung für deine Mieter rechtzeitig und ich wäre dir äußerst dankbar, wenn du mich in Ruhe lassen könntest!

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#28
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Ok, aber angenommen die NK-Abrechnung wäre nicht per Einwurfeinschreiben geschickt worden oder wäre tatsächlich erst irgendwann 2011 eingetroffen, wäre sie dann verjährt?

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#30
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Das ist einfach nur beleidend!

Was genau soll denn an der Einschätzung nicht stimmen ?

Bei den heutigen Postlaufzeiten wäre eine verspätete Zustellung absolut ungewöhnlich.



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