fristlos gekündigt, schloss wurde ausgewechselt..was nun?

18. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
manthom
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
fristlos gekündigt, schloss wurde ausgewechselt..was nun?

Habe am Samstag die fristlose Kündigung erhalten aufgrund ausstehender Miete für meine Räume die ich gewerblich nutze und im Kündigungsschreiben wurde die fehlenden Mieten aufgeführt und auch das mir den Zutritt zu den Räumen unzugänglich gemacht werden soll bis zur vollständigen Zahlung der offenstehenden Forderung.
Meine Frage ist einfach jetzt die, darf der Vermieter so machen und was habe ich jetzt zu beachten?

Fragen zur Miete?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Offensichtlich versucht der Vermieter hier sein Pfandrecht auszuüben um die Zahlung der Miete zu sichern.


Zitat:
und was habe ich jetzt zu beachten?

1. Schulden beim Vermieter zahlen
2. Räume schnellstens räumen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
manthom
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke.. Was heisst das genau Pfandrecht?

Kann die Summe nicht aufbringen in einer Summe...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
manthom
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die o.g. Antwort nochmal...sorry hatte es vergessen zu schreiben

Ich habe dort nur Schreibtische, Stühle, Schränke, einen Router, Telefon , Senseomaschine,Geschirr stehen plus Akten, Unterlagen, Ordner die ich für die Arbeit benötige....und die Post die ja nun nicht abgeholt werden kann durch mich da ich nicht reinkomme...
Durfte er das Schloss wechseln?
Darf ich meine Unterlagen etc verlangen?
Was passiert dann weiter?

1x Hilfreiche Antwort

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