fristlos gekündigt

10. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Katja2012
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)
fristlos gekündigt

Hallo Forumsteilnehmer

ich habe diese Woche am 8.8.....meine Wohnung fristlos gekündigt
hatte gute gründe die ich hier aber gar nicht weiter
erläutern möchte
das eigentliche Problem ist nun:

ich habe in der Kündigung die Schlüsselübergabe zum
10.8. angekündigt
nun schaffen wir das nicht zu diesem Termin mit dem Auszug, die Miete habe ich nach Rücksprache mit meinem Anwalt auch nur anteilig bis zum 10.8.gezahlt.
So was passiert nun wenn ich z.b.erst am 13.8.komplett
ausgezogen bin und erst dann die Schlüssel übergebe
sollte ich evtl. jetzt noch für 11.m 12. u.13.8. die Miete anteilig überweisen,oder kann der Vermieter dann evtl.doch noch "Nutzungsentschädigung" geltend machen?

Danke schon mal für das Interesse u. die Antworten

MfG
Katja2012


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-- Editiert Katja2012 am 10.08.2012 23:58

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Das ist schwer zu beantworten, da Dein Vermieter u.U. sogar weiter Miete verlangen kann, wenn Deine nicht näher erläuterten "guten Gründe" nicht gut genug sind für eine fristlose Kündigung.

Da dürfte eine Nutzungsentschädigung das geringste Übel sein.


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#2
 Von 
Katja2012
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke Michael

die Gründe sind stichhaltig....aber weiter erläutern
wollte ich das hier nicht das würde ins Uferlose führen
es geht mir nur um die Frage wegen der späteren Schlüsselübergabe und evtl. weitere anteilige Miete bis zum 13.8. zu zahlen
was würdest Du an meiner Stelle nun tun?



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich würde einfach die Wohnung dann am 13.08. übergeben und abwarten.

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#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Nutzungsentschädigung ist doch eh in Höhe der bisherigen Miete. Also ist es doch wurscht, wie du es nennst.

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