Hallo,
wir wohnen seit Mitte August in einer 2Zimmer-Einliegerwohnung. Unser Schlafzimmer befindet sich unter der Küche des Vermieters und die Abwasserleitung der Toilette läuft direkt an unseren Köpfen vorbei. Wir sind seit dem morgens immer wach wenn der Vermieter aufsteht und nicht wenn der Wecker klingelt. Wir hören lautes gepolter, Stühle rücken, den Kaffeevollautomaten, ein paar Wörter hier und da und natürlich jeden Morgen mindestens zweimal die Klospülung. Gleich zu Anfang haben wir unseren Vermieter darauf hingewiesen und darum gebeten Rücksicht zu nehmen. Fehlanzeige. Besteht nun das Recht zu einer fristlosen Kündigung oder müssen wir die Kündigunsfrist von drei Monaten trotzdem einhalten? Unsere Nerven liegen seit dem blank aufgrund des Schlafraubs!
Grüße
Backfolie
fristlos kündigen?
26. Dezember 2006
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Frage vom 26. Dezember 2006 | 10:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
fristlos kündigen?
#1
Antwort vom 26. Dezember 2006 | 10:36
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2013x hilfreich)
.. ein außerordentliches kündigungsrecht sehe ich nicht - trotz der geschilderten situation. es ist ja nicht so, dass der vm sich audrücklich rücksichtslos verhielte (auch er darf seine wohnung bestimmungsgemäß benutzen) - die wohnung oder das haus sind nur schlecht gebaut.
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