Hallo miteinander,
kann ein Vermieter einem Mieter fristlos kündigen, wenn dieser Sachbeschädigungen am Eigentum des Vermieters, hier zum einen eine Balkontür, durch die ein Ball hindurchgeschossen wurde und zum anderen die Hauseingangstür, wo mal eben absichtlich das Glas mit der Faust eingeschlagen wurde, vorgenommen wurden und weder für den Schaden aufgekommen wird, noch der Schaden selbst repariert wird?
Die Balkontür beispielsweise ist nun schon seit gut 4 Wochen defekt, somit ist der Wohnraum und die Bausubstanz den******rungseinflüssen ausgesetzt.
Würde mal gerne Eure Meinungen hören, ob diese Gründe für eine fristlose Kündigung ausreichend sind.
Gruss
Jan
Fristlose Kündigung wenn Mieter Sachbeschädigung an Sachen von Vermieter begeht?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
nö - keine chance.
Kommt auf die Argumentation an. Wenn für Nachbarn oder Vermieter Gefahr im Sinne von Körperverletzung bestand oder besteht, würde ich das durchaus mal mit einem Rechtsanwalt für Mietrecht diskutieren.
Fristlose Kündigung wegen Sachbeschädigung wird nicht ohne weiteres durchgehen.
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--- editiert vom Admin
Hm,
das bedeutet also, dass der Mieter alles kurz und klein im Haus hauen kann, ohne Gefahr zu laufen, seine Wohnung zu verlieren?
Wie schon angemerkt, der Regen, der mit Sicherheit kommen wird, kann durch die offene Balkontür eindringen, diese hat ja schliesslich keine Scheibe mehr und die Bausubstanz auf Zeit merklich beschädigen.
@volker
Habe einen Termin beim Fachanwalt, meine RS hat mir Deckungszusage gegeben, so dass ich hier zumindest nicht Gefahr laufe, arm zu werden....
Gruss
Jan
--- editiert vom Admin
quote:
Für die Instandsetzung ist der Vermieter zuständig - die Rechnung geht dann an den Mieter.
Hm, das klingt schlüssig, wie verhält es sich in dem Punkt, wenn der Mieter nicht zahlt? Kann dann in dem Fall die eingehende Miete zuerst für die Reparaturkosten verwendet werden, so dass der Mieter in Verzug gerät?
Und noch eine andere Frage, die sich mir stellt, auf welche ich in meinem anderen Thread keine wirkliche Antwort bekommen habe.
Rein hypothetischer Fall :
Ein Eigentümer eines Mehrfamilienhauses möchte dieses verkaufen und findet einen Käufer, der das Haus jedoch für sich allein benötigt.
Mit allen Parteien, bis auf einer, kommt der Verkäufer klar und diese ziehen aus, nur halt die eine nicht.
Um sich einen langen Rechtsweg zu ersparen, setzt der Eigentümer die Mieter auf Art: Russich Inkasso auf die Strasse, die Mieter nehmen auch ihr Hab und Gut und bringen es erst einmal unter.
Nun ist das Haus geräumt und der Eigentümer übergibt das Haus an den Käufer, Leerstand wurde bereits im KV vereinbart.
Ist der Käufer nun der Dumme, der eventuell, vllt auch noch nach Wochen, die widerrechtlich vom Verkäufer ausquartierten Mieter wieder aufnehmen? Und wie sieht es aus, wenn die Wohnung wieder neu belegt ist, somit den vom Verkäufer ausquartierten Mietern garnicht wiedergegeben werden kann?
Wie schon gesagt, rein hypothetisch und meiner Meinung nach mit Sicherheit ein interessantes Thema, oder?
Gruss
Jan
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
@!hoppla
Nix Laber Rhabarber
Interessiert mich mal wirklich, wie diese Praxis aussehen würde, rein gefühlsmässig stimme ich Scalar zu, jedoch sind Rechtsempfinden und Gerichtsbarkeit oftmals zwei verschiedene Schuhe.
Gruss
Jan
--- editiert vom Admin
Um sich einen langen Rechtsweg zu ersparen, setzt der Eigentümer die Mieter auf Art: Russich Inkasso auf die Strasse,
Es würde doch schon genügen, wenn die Mieter zu einer fristgemäßen Kündigung überzeugt werden und unter Zeugen dem Vermieter überreichen.
Handschriftlich natürlich, mit Datum und eigenhändiger Unterschrift, da würden sie nicht mehr raus kommen.
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