fristlose Kündigung wegen Nässe und Schimmel

13. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
Meißner S.M.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
fristlose Kündigung wegen Nässe und Schimmel

Hallo,
ich habe den ultimativen Stress mit unserem Vermieter.
Seit einem jahr haben wir eine nasse Wand im Kinderzimmer, welche ans Bad grenzt.
Immer wieder sagten wir es unserem Vermieter, doch nichts tat sich. Vor drei Monaten wurde es so schlimm, dass wir unsere Tochter ausquartieren mussten, extremer Gestank, Möbel mussten wir von der Wand rücken, die Nässe war nun komplett an der ganzen Wand.
Vor 2 Wochen schrieben wir, weil reden nichts mehr half. Wir wurden beleidigt und grob angeschrien, was uns einfiele, es schriftlich zu machen.
Wir setzten eine 2 Wochenfrist zur Beseitigung. Eine und ein halbe Woche tat sich wieder nichts.
Also, wir kündigten fristlos zum 30.06.02. Seit er diese Kündigung erhalten hat, ist er permament hier oben und will es auf einmal beheben. Es wird gefuscht, der Klempner wird (wahrscheinlich)schwarz beauftragt und den grössten Teil macht der Sohn des Vermieters in Eigenregie.
Heraus kam nun, dass nach unserer Wasseruhr ein Leck in der Leitung war, sie behoben es, mit Wannenausbau, Zerstörung der Fliessen und Rissen, sehr schlechte Fugenabdichtung, alles verschmiert und unprofessionell wieder eingebaut.
Die nasse Wand ist immer noch.
Unser Vermieter beauftragte einen Trockenleger, oder so was in der Art, der aussagte, dass der ganze Boden voller Wasser wär und eine Trockenlegung 3 Wochen dauert, mit ununterbrochener Lärmbelästigung seitens der gerätschaften, welche er dann aufbauen würde.
Meine Frage:
Durch die Wohneinschränkung unserer Tochter, das Zimmer ist unbenutzbar. Dem Schimmel, der Krankheiten meiner Kinder, Husten,Durchfall,Schnupfen. Dem fehlenden Interesse seitens Vermieters, und erst nach Ausspruch unserer Kündigung was unternehmenden. Ist unsere Kündigung rechtens?
Er will sich nun einen Anwalt nehmen und von uns noch 3 Monate Miete.
Mit unserer Frist, ist er dann auch verpflichtet, dass alles i.O. ist, auch die Nässe? Fällt das mit unter meine Frist? Die er ja dann nicht einhalten kann. Weil die Trocknung ja drei Wochen dauert.
Ich habe die Frist gesetzt, dass alles !!! behoben sein muss.
Ich bin ratlos und meine Nerven sind am Ende. Es wird nur noch geschimpft, geschrien und beleidigt.
Kann mir jemand helfen?

Liebe Grüsse

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Georg Calsow
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 21x hilfreich)

Das Gesetz sieht das Recht der außerordentlichen fristlosen Kündigung vor, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher liegt u.a. dann vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. Die wirksame Ausübung dieses Rechts wird jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Die Gerichte verlangen teilweise, dass in der schriftlichen Kündigung der Kündigungsgrund "Gesundheitsgefahr" und alle Tatsachen genannt sind, aus denen sich die gesundheitsbedrohenden Umstände ergeben. Ob dies vorliegend geschehen ist, teilen Sie nicht mit.
Für das Vorliegen der erheblichen Gesundheitsgefährdung, die Ihre Ursache in der feuchten Wand bzw. in dem Schimmel haben muß, wären Sie in einem gerichtlichen Verfahren beweispflichtig. Sie sollten dahe Beweise durch Fotos, besser eine Sachverständigengutachten ung ein ärztliches Attest sichern.
Weiterhin ist zu beachten, daß sich die Gesundheitsgefährdung grundsätzlich auf alle Räume, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, beziehen muß. Ist nur ein Teil der Mieter beeintächtigt, ist entscheidend, wie sich diese Beeinträchtigung auf die Benutzbarkeit der Mietsache insgesamt auswirkt. Insoweit ist auf die (objektive) Situation des Mieters abzustellen und zu prüfen, ob auf ein einziges Zimmer verzichtet werden kann. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, läßt sich von hier nicht beurteilen. An der Wirksamkeit der fristlosen Kündigung bestehen daher Zweifel.
In jedem Fall sollten Sie einen Anwalt aufsuchen. Sie haben bereits zu lange gewartet.

Mit freundlichen Grüßen

Calsow
Rechtsanwalt

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwalt Georg Calsow
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 21x hilfreich)

ööö

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Verstehe ich Sie richtig, daß Sie eine 2 Wochenfrist zur Beseitigung gesetzt haben, aber dann vor deren Ablauf die fristlose Kündigung ausgesprochen haben ???

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Meißner S.M.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
erstmal danke für die schnelle Hilfe.
Also , wir haben Fotos gemacht, bald 2 Filme voll. Dann habe ich mir jetzt noch einen Schimmelabdrucktest bestellt. Ich habe auch Fotos von dem Leck in der Leitung und wie das Wasser da herausgedrückt wird. Man sieht richtig den Strahl, und es ist nicht wenig.
Dann, ja, ich habe Die Kündigung geschrieben, 5 Tage vor Ablauf der Frist. Wir dachten uns, dass er es eh nicht schafft, diesen Mängel bis Ablauf zu beheben.
Beim gesundheitsamt habe ich noch einen Gutachter beauftragt. Er wird in den nächsten Tagen die Sache besichtigen.
Einen Termin bei unserem Anwalt haben wir leider erst nächste Woche Donnerstag. Wir waren bei ihm schonmal vor 2 Jahren, wegen unzureichender Beheizung und Warmwasserbereitstellung.
Wir haben schon viele Fehler gemacht, ich hoffe, dass ich nicht wieder einen machte.
Habe ich?

Liebe Grüsse
Meißner

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Meißner S.M.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Herr Calsow,
zu der Beeinträchtigung der Mietsache sei noch gesagt, dass es das Kinderzimmer unserer 10 jährigen Tochter ist.
Sie wohnt jetzt bei ihrem 3 jährigen Bruder im Zimmer, mit der Grösse von 7m2 mit Dachschräge, es passen zwei Matratzen nebeneinander und ein kleiner Babyschrank rein.
Wir können aus diesem Zimmer keine Stube oder Schlafzimmer herrichten , um für beide Kinder ein grösseres bereitzustellen.

In dem Kündigungsschreiben ist der Grund eindeutig aufgeführt und der Hergang des Grundes.
Mit Einschreiben und Rückschein.
Es sei noch gesagt, dass der Vermieter sich erst zuckte, als er die Kündigung erhielt. Er reagierte mit nichts auf unser Mängelschreiben mit Fristsetzung.
Bis heute haben wir auch noch keine schriftliche Reaktion auf unsere Schreiben.
Noch eine Frage, wielang ist die Frist eines Widerspruches seinerseits auf unsere Kündigung?
Vielen Dank und mit Freundlichen Grüsse
Meißner

2x Hilfreiche Antwort

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