fristlose Kündigung bei Verstößen und unpünktlicher Mietzahlung

15. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Durchstarterin
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 10x hilfreich)
fristlose Kündigung bei Verstößen und unpünktlicher Mietzahlung


halli hallo,

ist es möglich dem mieter fistlos zu kündigen wenn folgender fall vorliegt ?? würde eine galgenfrist zum auszug mit 4 wochen setzen.

4 abmahnungen unter anderen verspätete Mietzahlungen, erhebliche verletzung der Mietvertrages in mehreren Punkten

die letzte abmahnung mit fristsetzung wurde nicht eingehalten. im gegenteil es liegt ein erneuter erhebliche verletzung vor. sehr wahrscheinlich sogar beschädigungen des Vermietereigentums(Terassendach,dieses ist nicht mit vermietet und darf nur nach schrifftlicher freigabe benutzt werden. es besteht lediglich die erlaubniss dort an der tür zu rauchen.)

vielen dank für eure tipps.

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

unter anderen verspätete Mietzahlungen

Wieviele denn?

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#3
 Von 
Durchstarterin
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 10x hilfreich)

1. mietzahlungen zum teil 2wochen und später,abmahnung erfolgten bereits 2mal aufeinander deswegen.
2. Unerlaubte terassennutzung und vollständige belegung dieser mit möbel (wie gesagt ist nicht vermietet )
3. mehrfache Hundehaltung/katzenhaltung ohne rücksprache mit mir,diese wurden nach abmahnung zwar kurzzeitig abeschafft-mittlerweile gibs aber wieder einen neuen hund-dieser wurde mir nicht gemeldet
4. Voderer Gartenbereich wurde trotz vertraglicher vereinbarung nicht in ordnung gehalten,(vermüllung)-dies musste durch eine andere Fachkraft geschehen)
5. Belegung von Kellerräumlichkeiten die nicht mit vermietet wurden und lagerung von brandgefährlichen Stoffen (gasflasche neben heizungsanlage)
6. masive störung des hausfriendens,mehrmals
7.Selbstauskunft zum teil mit falschen und unwahren angaben. Lohnbescheinigug wurde trotz fristsetzung bis jetzt noch nicht eingereicht
9. haustiere sind während der geschäftszeiten des lohnsteuerhilfevereins einzusperren- auch dagegen wurde mehrmals verstoßen


trotz erneuter abmahnung (die 4.te) wurde die terasse und die kellerräumlichkeiten nicht geräumt und werden weiterhin genutzt.
also eigentlich gibs kaum einen punkt in der hausordnung/mietvertrages der eingehalten wurde.
es gibt mehere zeugen die diese zustände die gesamte meitdauer über bezeugen können. zudem existieren fotos dieser tatsachen.

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#4
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Durchstarterin
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 10x hilfreich)

das ist ein einfamilienhaus. vermietet mit 120 qm(Garage und vodere garten zur nutzung mietfrei). auf dem hinteren teil des grundstückes wohnen meine eltern.
betreffs der kellerräume so hat der mieter nur den hinteren kellerraum mit bekommen der vordere raum gehört meinen eltern und daraughin ist dieser freizulassen.

betreff der hausordnung- das ganze ding nennt sich haus und grundstücksornung und wie gesagt da dort noch andere leute wohnen,werden hier nicht nur diese gestört. es befindet sich auf dem gelände auch noch eine firma die auf eine sauberes umfeld angewiesen ist. es gab bereits mehrer auseinder setzungen und ärger wegen der nicht einhaltung.

außerdem steht im vertrag das die selbstauskunft wesentlicher vertragbestandteil wird-bei falschangaben bin ich zur fristlosen kündigung berechtigt


betreffs der terasse- die terasse ist noch baustelle und es befindet sich nur beitumenbahnen drauf. wenn dort gegenstände abgestellt werden, gibs ziemlich extreme schäden und das wird n teuerer spass.

-- Editiert von durchstarterin am 16.07.2008 20:33:39

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#6
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Durchstarterin
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 10x hilfreich)

und wieiviel frist solllte man den leuten geben ? denke 14 tagen zum monatsende sollte angemessen sein oder ? bin ja kein unmensch

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Hast Du denn in den Abmahnungen die fristlose Kündigung für den Fall angedroht, dass die Verstöße fortgesetzt werden.

Wenn Du eine frsitlose Kündigung aussprichst, dann solltest Du hilfsweise auch noch die fristgerechte Kündigung aussprechen.

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#9
 Von 
Durchstarterin
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 10x hilfreich)

klaro hab ich mehrfach in den abmahnungen angedroht aber anscheinend füllt sich der liebe mieter wie der könig höcht persönlich und denkt ihm passiert nix.

danke für den tipp. das werd ich gleich mit machen.

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