Hallo Forumsleser
"Der Vermieter darf die Wohnung fristlos kündigen, wenn der Mieter
bei zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand ist oder wenn über einen längeren Zeitraum nur Teilbeträge der Monatsmiete bezahlt wurden und der Rückstand insgesamt zwei Monatsmieten beträgt. Als Monatsmiete ist die Kaltmiete anzusehen."
Kommt diese Möglichkeit der fristlosen Kündigung
auch nach folgender Sachlage in Betracht ?
Seit Januar 2012, versucht der VM den Mieter aus der
Wohnung zu ekeln, die Wohnung wurde fristgerecht
zum 30.6.gekündigt, aber der VM tyrannisierte darauf hin
alle 3 Tage den Mieter mit lautstarken Besuchen und
wollte wissen wann der Mieter nun endlich auszieht.
Der Mieter erteilte dem VM deshalb Hausverbot.
Der Mieter hatte mit Absprache seines Anwaltes wegen bestehender Mängel seit Februar 2012 die Miete gekürzt.
Nebenkosten wurden auch nicht mehr gezahlt weil der VM
in 6 Jahren Mietzeit keine Abrechnung der NK-Vorauszahlung
trotz Aufforderung vorgenommen hat, auch nach schriftlicher Aufforderung des Anwaltes des Mieters hat der VM keine Abrechnung erteilt, die Schäden wurden auch
nicht behoben.
Von Mitte März bis Anfang April war beim Mieter die
Heizung abgestellt worden vom VM, in der Mietwohnung
waren nur noch 14 - 16 Grad, bis der Mieter eine einstweilige Verfügung beantragt hatte, darauf wurde die
Heizung wieder angestellt.
Wäre nun eine fristlose Kündigung des VM auf Grund der geminderten Miete gerechtfertigt?
Danke schon jetzt für Antwort.
MfG
Power007
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fristlose Kündigung der Wohnung auf Grund der geminderten Miete gerechtfertigt?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Eine beweisbare Mietminderung ist ausdrücklich kein
Kündigungsgrund, auch wenn sich die Minderungsbeträge zu mehr als 2 Monatsmieten addieren.
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Hallo Sonne
der Anwalt ist ein Fachanwalt für Miet- und Architektenrecht
es ist Vorauszahlung vereinbart keine Pauschale
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quote:
>fristlose Kündigung der Wohnung
Eine beweisbare Mietminderung ist ausdrücklich kein Kündigungsgrund, auch wenn sich die Minderungsbeträge zu mehr als 2 Monatsmieten addieren.
Auf Grund dessen dass die Schäden nicht behoben wurden
und der Anwalt anlässlich einer Ortsbesichtigung den
VM erneut unter Aufhebung des Hausverbotes aufgefordert
hatte die Schäden unter dem Beisein des Anwaltes u, eines
weiteren Zeugen du besichtigen bzw. zu beheben,der VM sicher aber geweigert hatte die Schäden in Augenschein zu nehmen, wurde die gekürzte Miete unter Angabe: "Zurückbehaltungsrecht wegen Kostenvorschuß" gezahlt.
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-- Editiert Power007 am 07.04.2012 19:47
quote:<hr size=1 noshade>Eine beweisbare Mietminderung ist ausdrücklich kein Kündigungsgrund, auch wenn sich die Minderungsbeträge zu mehr als 2 Monatsmieten addieren. <hr size=1 noshade>
Ergänzung: Das gleiche gilt für die Zurückbehaltung von Nebenkostenvorauszahlungen wenn der Vermieter auch nach mehrmaliger Aufforderung keine Abrechnung erstellt (OLG Düsseldorf 10 U 179/99 ).
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"Wenn Ihnen mein Beitrag geholfen hat, freue ich mich sehr über eine positive Bewertung (3-5 Sterne)!"
Alles prima, soweit!
Aber ich verstehe nicht, warum der Mieter immer noch in dieser Bruchbude wohnen bleibt?
Wie er schreibt, gibt es doch schon seit Jahren Probleme.
Zudem scheint der Vermieter erheblich klamm zu sein!
Der Mieter hat doch spätestens in 3 Monaten alles hinter sich!
Und wenn er mit seinen Minderungen und Zurückbehaltungen im Recht ist, braucht er sich doch um die nun entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten auch keinen Kopf zu machen.
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Soooooo, also mein Anwalt hat sich heute gefreut
wir haben erst mal der Kündigung widersprochen
da ja keine Mietschulden bestehen.
Jetzt warten wir ab ob der VM Klage einreicht
aber bis das durch ist, ist der Mieter dann eh
schon in der neuen Wohnung
Vielen Dank für das Interesse und die Antworten
MfG
Power007
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