fristlose Kündigung der Wohnung - offene Mieten und Nebenkosten sind bereits bezahlt

14. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
csf24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
fristlose Kündigung der Wohnung - offene Mieten und Nebenkosten sind bereits bezahlt

Hallo ich brauche mal eure Hilfe BITTE.

Ich bin mit meinen Mietzahlungen in verzug gekommen und mein Vermieter hat mir nun fristlos gekündigt und ich soll innerhalb 1 Woche die Wohnung räumen.

Problem 1
Ich habe keine ander Wohnung wo ich hin kann. Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder.

Was für möglichkeiten habe ich? Kann ich solange da wohnen bleiben bis ich eine neue Wohnung gefunden habe.

Die offenen Mieten und Nebenkosten sind bereits bezahlt.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-684
Status:
Schüler
(393 Beiträge, 230x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Wieviele Mieten schuldest du denn?
Dein Vermieter kann dir natürlich fristlos kündigen und dich auch auffordern, innerhalb einer 1 Woche auszuziehen, dass heißt aber nicht, dass du Heiligabend auf der Straße stehst.
Dafür braucht der Vermieter nämlich einen Räumungstitel und einen Gerichtsvollzieher.
Such am Montag unter Umständen die Wohnraumsicherungsstelle deiner Stadt/Gemeinde auf, damit die Miete gezahlt wird und unter Umständen eine Räumung sogar vermieden werden kann.
Frage: privater Vermieter oder Wohnungsgesellschaft?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Wenn die offenen Mieten und Nebenkosten bereits bezahlt sind, dann wird dadurch die Kündigung des Vermieters unwirksam, es sei denn, das ist vorher schon meinmal eher passiert.

Sollte die fristlose Kündigung nach Bezahlung der Mieten erfolgt sein, dann ist sie von vorneherein unwirksam.

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