fristlose Kündigung durch Vermieter - Mietrückstand durch Mängelabzug

12. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)
fristlose Kündigung durch Vermieter - Mietrückstand durch Mängelabzug

Hallo liebe Mieter und Vermieter,

habe am Samstag die fristlose Kündigung durch meine Vermieter bekommen.

Begründung angeblicher Mietrückstand, durch Mängelabzug ebenfalls wurde die noch nicht bezahlte Kaution (650 Euro) bemängelt nach über einem Jahr. Bei der Kaution wurde mündlich nachträglich vereinbart das die von uns bezahtl wird, sobald die Sondervereinbarungen die im Mietvertrag stehen vom Vermieter gemacht sind, dies ist bis heute noch nicht geschehen.

Bei den Mängelabzug behauptet unser Vermieter das er keine Mängelanzeige bekommen hat, dies ist unwahr einmal bekam er eine vom Mieterbund die 2. hat er nach einem Kompletausfall der Heizung ( die im Übrigen über eine Woche dauerte) persönlich von uns überreicht bekommen.

Die Hauptmängel sind durch die Fussböden zieht es (Temperatur Fussboden 12,6 Grad), und es ist uns leider nicht möglich gewesen die Wohnung mit der Zentralheizung zumindestens auf 18 Grad zu heizen teilweise hatten wir nur 13 Grad im Wohnzimmer. Desweiteren werden die Heizungszeiten nicht eingehalten und die Heizung läuft oft nicht durch (Holzheizung) wird von uns mitbedient obwohl davon nichts im Mietvertrag steht aber sonst erfrieren wir ja.

Wir haben im Oktober 100 Euro abgezogen (Miete 750 Euro Warm)
Im November Monat des Heizungsausfalles haben wir um 350 Euro gekürzt und die darauffolgende Monate um 230 Euro. DiesenMonat haben wir die Miete dummerweise 5 Tage zu spät gezahlt, im übrigen weiss unser Vermieter das wir uns zeit geraumer Zeit nach einer anderen Wohnung umsehen da die Wohnumstände in dem gemieteten Haus nicht zumutbar sind.

Wir haben jetzt umgehend an den Rechtsanwalt des Vermieters einen Widerspruch gefaxt.
Leider war es ja über Monate nicht möglich mit unserem Vermieter ein Lösung für die Mängel zu finden, wir haben vorgeschlagen das wir einen Laminatboden mit Isolierung unter dem Boden zu legen, unser Vermieter verweigert allerdings diese Möglichkeit.
Begründung er habe sehr viel Geld zur Renovierung der Boden aufgewandt, dies ist allerdings nicht wahr in den Zimmern sind normale Bretter mit einem Spalt von bis zu einem cm im anderen Raum ein uralter Parkett auch mit spalten von teilweise über einem cm.

Der ganze Schluss des liedes wird jetzt sien das wir morgen zum Mieterbund gehen und natürlich die Sache richtigstellen Notfalls werden wir auch auf die Kosten für den bestehenden Umzug klagen da es unzumutbar ist in diesem Haus zu wohnen.

Jetzt würde mich interessieren was Ihr zu dem fall meint.

Danke im voraus Alex

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1 Antwort
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#1
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

Hallo das habe ich übrigens noch gefunden:

müssste doch passen:

Wichtig: Wer wegen Wohnungsmängeln die Miete kürzt, ist kein Mietschuldner. Er muss auch keine Angst vor einer Vermieterkündigung haben. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist nicht nur das Recht des Mieters auf Mietminderung festgeschrieben, hier ist auch festgelegt, dass Vertragsregelungen oder Vereinbarungen, die das Mieterrecht zur Mietminderung beschneiden oder ausschließen, immer unwirksam sind. Selbst wenn die von Mietern durchgeführte Minderung objektiv zu hoch war, droht nur die Nachzahlung der Miete, keine Kündigung. Die Kündigung setzt immer ein Verschulden voraus. Wer irrtümlich zu viel mindert oder aus bloßer Unkenntnis den Minderungsumfang falsch bestimmt, dem kann und darf nicht gekündigt werden. Das haben das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1428/88 ) und der Bundesgerichtshof (BGH XII ZR 254/95 ) entschieden

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