fristlose Kündigung durch Vermieter wg. NK-Nachz.

29. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
BKaempfer
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 14x hilfreich)
fristlose Kündigung durch Vermieter wg. NK-Nachz.

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute haben meine Mitbewohner und ich (alles Studenten) die fristlose Kündigung durch unseren Vermieter im Briefkasten gefunden.
Als Begründung ist das Nicht-Zahlen der Nebenkostenabrechung angegeben, jedoch keine Frist, kein Termin oder ähnliches, nur dass er von seinem Recht der fristlosen Kündigung gebrauch mache.

Was die Nebenkosten angeht, sind diese zu hoch und wir haben auf Zusendung von Belegen bestanden, dabei von unserem Recht zur Zurückhaltung gebrauch gemacht und dies auch (mehrfach) schriftlich erklärt.
Belege für einige Positionen ist der Vermieter uns schuldig geblieben, darauf hin haben wir die Nachzahlung um diese Beträge gekürzt, was in einer Forderung unsererseits endete.

Wir haben jedoch weiterhin pünktlich Miete und NK-Abschläge gezahlt.

Ist diese Kündigung überhaupt rechtswirksam? Gilt hier nicht wenn überhaupt eine Frist?
Sollten wir der Kündigung widersprechen, selbst wenn diese unwirksam ist?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Als Begründung ist das Nicht-Zahlen der Nebenkostenabrechung angegeben, jedoch keine Frist, kein Termin oder ähnliches, nur dass er von seinem Recht der fristlosen Kündigung gebrauch mache.



Deswegen ist eine fristlose Kündigung völlig ausgeschlossen.

Wenn der Vermieter das Geld aus der strittigen Abrechnung will, wird er euch auf Zahlung verklagen müssen. Erst wenn geklärt ist, ob die Abrechnung formell und materiell korrekt ist oder eben nicht, steht ja fest, ob überhaupt eine Zahlungspflicht besteht.

Problematisch wird es, wenn der Vermieter einfach einseitig aufgrund der strittigen Abrechnung die NK-Abschläge erhöht. Die zählen dann als "Miete", irgendwann entsteht ein kündigungsrelevanter Rückstand von 2 Monatsmieten, formal könnte der Vermieter dann fristlos kündigen.

Das kann dann zu Problemen führen, wenn sich herausstellt, dass die Abrechnung inhaltlich korrekt ist. Aber der Fall liegt hier wohl nicht vor.

Die Nachforderung aus der NK-Abrechnung zählt nicht zur Miete, die bloße Nichtzahlung ist kein Kündigungsgrund, schon gar nicht wenn es berechtigte Zweifel an der Richtigkeit gibt.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Was die Nebenkosten angeht, sind diese zu hoch und wir haben auf Zusendung von Belegen bestanden, dabei von unserem Recht zur Zurückhaltung gebrauch gemacht und dies auch (mehrfach) schriftlich erklärt.


Kann der Zugang dieser Schreiben beim Vermieter nachgewiesen werden?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Was die Nebenkosten angeht, sind diese zu hoch und wir haben auf Zusendung von Belegen bestanden, dabei von unserem Recht zur Zurückhaltung gebrauch gemacht und dies auch (mehrfach) schriftlich erklärt.


Das Schreiben klingt so erstmal ziemlich unwirksam. Zuerst einmal: Woher leitet ihr das Recht ab, dass ihr euch die Belege zusenden lassen könnt? Wohnt der Vermieter so weit von euch weg? In einer anderen Stadt z.B.?

Zum anderen ist ein pauschaler Widerspruch, nur weil einem die Abrechnung zu hoch ist, ungültig, denn der Widerspruch muß lt. Rechtsprechung substantiiert erfolgen, und das geht i.d.R. nur nach Einsichtnahme in die Belege, für die ihr einen Termin beim Vermieter machen müßt.
Ein Recht auf Zurückbehalt kann ich daher bisher nicht erkennen.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BKaempfer
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 14x hilfreich)

quote:
Kann der Zugang dieser Schreiben beim Vermieter nachgewiesen werden?

Ja, wir haben die Schreiben per Einschreiben-Einwurf zugesandt und der Erhalt wurde bestätigt.

quote:
Zuerst einmal: Woher leitet ihr das Recht ab, dass ihr euch die Belege zusenden lassen könnt? Wohnt der Vermieter so weit von euch weg? In einer anderen Stadt z.B.?

Der Vermieter wohnt weiter weg und erklärt selbst in der Abrechnung, auf Wunsch die Belege zuzusenden.

Ein Teil der Belege wurde uns zugesandt, die Belege um die es geht waren aber nicht dabei, bzw. waren keine "Belege" sondern Kopien einer handschriftlichen Aufzählung auf der Rückseite eines Briefumschlages.

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