Recht schönen guten Morgen,
ist eine fristlose Kündigung seitens des Vermieters ohne Einschreiben also als normale Post mit dreiwöchiger Frist rechtskräftig?
Vielen Dank im vorraus.
fristlose Kündigung ohne Einschreiben
24. November 2007
Thema abonnieren
Frage vom 24. November 2007 | 11:00
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
fristlose Kündigung ohne Einschreiben
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#1
Antwort vom 24. November 2007 | 11:10
Von
Status: Master (4838 Beiträge, 534x hilfreich)
'Einschreiben' ist keine Voraussetzung, sondern nur eine mögliche Zustellungsform.
#2
Antwort vom 24. November 2007 | 11:11
Von
Status: Student (2376 Beiträge, 249x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 24. November 2007 | 11:12
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 1994x hilfreich)
.. der vm könnte euch die kündigung auch persönlich in die hand gedrückt oder in den briefkasten gesteckt haben - darin ist er frei. es kommt nur auf die tatsache der zustellung an.
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