fristlose Kündiugung Wohnung

8. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
sehad
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 9x hilfreich)
fristlose Kündiugung Wohnung

Hallo,

ich habe im Nov 2018 eine Wohnung angemietet mit unbefristeten Mietvertrag, aber mit der mündlichen Absprache die Wohnung im Feb 2019 zu wechseln. Leider habe ich mich nicht vertragskonform verhalten. Am 02.01.19 kam es seitens des Vermieters zur unangekündigten Räumung der Wohnung. Ich habe nicht mitgewirkt. D.h. der Vermieter kam in meine Wohnung herein, während ich schlief und seine beiden Mitarbeiter fingen an meine Wohnung leer zu räumen. Die Aktion dauerte 20 min. Also bewohnte ich die Wohnung im Nov und Dez 2018. Die Miete wurde meinerseits bezahlt.

Meine Fehler waren ein Feuerlöscheraktivierung bei der ich anwesend war, und einmalige nächtliche Störung der Nachbarn, da ich mich ausgesperrt habe.

Ich habe am 08.01.19 Klage bei zuständigen Gericht eingereicht.

Wie sind meine erfolgsaussichten TEMPORÄR zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in der Wohnung zu bleiben, um von da aus umzuziehen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von sehad):
Ich habe am 08.01.19 Klage bei zuständigen Gericht eingereicht.


Was für eine Art von Klage?

Zitat (von sehad):
Am 02.01.19 kam es seitens des Vermieters zur unangekündigten Räumung der Wohnung.
Zitat (von sehad):
D.h. der Vermieter kam in meine Wohnung herein, während ich schlief und seine beiden Mitarbeiter fingen an meine Wohnung leer zu räumen


Sie haben doch sowohl den VM als auch die Gehilfen angezeigt?

Zitat (von sehad):
Wie sind meine erfolgsaussichten TEMPORÄR zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in der Wohnung zu bleiben, um von da aus umzuziehen?


Das verstehe ich jetzt überhaupt nicht, ich habe doch gelesen, dass man Sie geräumt hat? Was denn nun?

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#2
 Von 
Patty01
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 10x hilfreich)

Ist das ein normales Mietverhältnis?

Gab es vorher eine Abmahnung?

Anzeige wegen Hausfriedensbruch ist erfolgt?

Wo befinden sich die geräumten Sachen und wer ist im Besitz der Schlüssel?

Wenn man durch den Privatvermieter geräumt wurde würde ich über Anwalt/Gericht eine einstweilige Verfügung anstreben. Da bekommt man dann erstmal die Wohnung und die Schlüssel zurück. Dann ist erst mal Zeit gewonnen und Obdachlosigkeit vermieden. Wenn der Vermieter allerdings berechtigte Gründe für eine fristlose Kündigung hat, wird er wohl eine Räumung auf offiziellem Wege erreichen können.

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