fristlose kündigung durch vermieter - Sind die 14 Tage ausreichend genug?

3. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
habibti82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
fristlose kündigung durch vermieter - Sind die 14 Tage ausreichend genug?

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich fristloser Kündigung. Wir sind Vermieter und haben einer Mieterin fristlos gekündigt am 25.07.07, der Brief ist per Einschreiben am 26.07.07 eingegangen. Hier der Brief zur Info:

hiermit erhalten Sie die außerordentliche fristlose Kündigung der Mietwohnung in ..., wegen Beschuldigung der Ausführung einer Straftat (Verleumdung) Ihrerseits, § 543 BGB .
Die Vertrauensgrundlage ist derart erschüttert, dass sie auch durch eine Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann.
Sie haben 14 Tage Zeit die Wohnung zu räumen, d.h. bis 09.08.2007. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit uns zur Wohnungs- und Schlüsselübergabe.

Sind die 14 Tage ausreichend genug? Was passiert wenn die Mieterin nicht ausziehen sollte, ich habe gelesen dass man auf das Recht zum Wiederspruch in der Kündigung hinweisen muss.
Ich will unter keinen Umständen dass die Person noch länger wohnen bleibt.
Das ganze ist für mich eine sehr große Belastung da sie direkt über uns wohnt und ich jeden schritt von ihr hören kann.
Ich fühl mich in meinem eigenen Haus total unwohl, kann nachts nicht mehr schlafen und ich geh nicht mehr raus in den Garten, da die Mieterin einen Balkon in Richtung Garten hat.
Ich habe meine Ärztin schon nach Medikamenten gefragt, aber ich darf aufgrund meiner Schwangerschaft 40. Woche keine Medikamente nehmen.
Ich hoffe dass sie am Donnerstag auszieht und ich dann endlich wieder meine Ruhe habe, da von ihr nichts zu holen ist, würde ich auf den Kosten für einen Anwalt (Räumungsklage) sitzen bleiben.

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1076
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 97x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Wenn Deine Mieterin klever ist, wird sie so lange wohnen bleiben, bis Du die Räumungsklage eingereicht und auch genehmigt bekommen hast. Vorher aber, hört sie auf Miete zu zahlen und wenn sie dann draußen ist stellst Du fest, die Wohnung ist verwüstet. Das kann bis zu einem Jahr dauern.

Wenn Du Glück hast (was ich nicht denke), zieht sie nach 14 Tagen aus. Ansonsten kann sie Dich bis zu 10.000 Euro, wenn nicht sogar mehr kosten.

Auch ich hoffe, da hat Jemand im Lotto gewonnen.

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#3
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

*hiermit erhalten Sie die außerordentliche fristlose Kündigung der Mietwohnung in ..., wegen Beschuldigung der Ausführung einer Straftat (Verleumdung)*

Wäre im Streitfall IHRERSEITS zu beweisen

*Sind die 14 Tage ausreichend genug? Was passiert wenn die Mieterin nicht ausziehen sollte, *

Dann wohnt sie weiterhin in der Wohnung. Falls Ihrer Meinung nach unberechtigt, müssten Sie den Klageweg im Anspruch nehmen. Dass dauert und kostet. Vor ALLEM müssten Sie vor Gericht damit durch kommen.

*Ich habe meine Ärztin schon nach Medikamenten gefragt, aber ich darf aufgrund meiner Schwangerschaft 40. Woche keine Medikamente nehmen.*

Das ist korrekt

*Ich hoffe dass sie am Donnerstag auszieht und ich dann endlich wieder meine Ruhe habe*

Die Hoffnung können Sie aufgeben

*da von ihr nichts zu holen ist, würde ich auf den Kosten für einen Anwalt (Räumungsklage) sitzen bleiben.*

Selbst, wenn was zu holen wäre und das Gericht weist Ihre Klage ab, haben Sie sämtliche Kosten-auch die der Gegenpartei(Anwalt usw)-zu tragen.
Ich meine, solange Ihre Mieterin pünktlich die Miete zahlt, und wir hier keine genaueren Infos zwecks der Verleumdung haben, wäre Ihr Vorhaben ein Kamikaze-Unterfangen.

Grüsse
A.Posen

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#4
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

eine Verleumdung ist eine Straftat und damit zugleich Grundlage einer außerordentlichen fristlosen Kündigung gem. § 543 Abs. 1 BGB , sofern sie gegenüber dem Vermieter, dessen Stellvertreter, Beauftragen oder Mitarbeitern der Hausverwaltung oder gegenüber einem anderen Hausbewohner verübt wurde. Sind andere Personen betroffen, liegt keine Vertragsverletzung vor (LG München I WuM 1989, 180 ).

In der Kündigung sind die Umstände des Vorfalls (wann, wo, was) mitzuteilen (§ 569 Abs. 4 BGB ). Eine vorherige erfolglose Abmahnung ist nicht notwendig (§ 543 Abs. 3 Satz 2 BGB ). Dem Mieter ist bei einer fristlosen Kündigung lediglich eine sog. Ziehfrist von 1 Woche einzuräumen.

Über die Wirksamkeit der Kündigung muss ggf. das Gericht auf Grund einer umfassenden Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfall entscheiden.

Zieht der Mieter nicht aus, sollten Sie einen Anwalt beauftragen.

MfG Gruwo

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

*Über die Wirksamkeit der Kündigung muss ggf. das Gericht auf Grund einer umfassenden Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfall entscheiden.*

Richtig! Wobei auch der Nachweis der verleumdung erbracht werden muss.

*Zieht der Mieter nicht aus, sollten Sie einen Anwalt beauftragen*

Wenn die Klage abgewiesen wird, wird das richtig teuer für die Thraed Eröffnerin.

Grüsse

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
stranddistel
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)

falls ihr gemeinsam in einem selbstgenutztem haus wohnt..hast du ein sonderkündigungsrecht ,damit verlängert sich die kündigungsfrist..

schalte dazu anwalt ein,damit alles formgerecht ist..so bekommst du sie sicher raus! und dann überlege schlicht,wie du ihr das leben auch nicht einfach machen kannst..,alles geanu im rechtlichem rahmen natürlich..

ich hbae so mieter,die sich wegen schimmel beschwerten ,miete drastisch kürzten,aber mit zwei hunden katzen und viel grünzeug drin wohnten und nie lüfteten und es kamen bis zu 6 hunde zu besuch,,,
,,es erreicht,dass sie von sich aus kündigten,indem sie den garten in der mitbenutzung so eng eingeschränkt bekamen,dass sie nur noch gehen wollten..( war nun nicht mehr freier hundeausauslauf) und der gesamte garten war nicht mehr festeingezäunt..
herzlicher gruß

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
habibti82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Erstmal danke für die Antworten.
Danke an Gruwo, ich hatte die informationen schon irgendwo gelesen, sonst hätte ich keine Kündigung geschrieben, jedoch war ich mir über die genaue Dauer der Ziehfrist nicht mehr sicher.
Die Strafanzeigen bearbeitet bereits ein Anwalt, gehört nicht in das Thema Mietrecht, jedenfalls hat mein Mann der auch Vermieter ist Anzeige wegen Verleumdung gegen die Mieterin erstattet.
So wie es aussieht zieht sie wirklich am Donnerstag aus, jedenfalls hat sie heute gesagt sie bezahlt die Miete bis 09.08.
Bis jetzt ist noch keine Miete eingegangen was bis 03. spätestens der Fall sein sollte.
Es wäre für alle das Beste wenn sie auszieht.
Leider weiß man im voraus nicht an wen man gerät, sie ist am 01.07 erst eingezogen, war schon im Gefängnis was wir da noch nicht wussten.
Aufgrund der schlechten Erfahrungen werden wir uns eine Rechtschutzversicherung zulegen und in Zukunft niemanden mehr einfach vertrauen sondern die Leute gründlicher unter die Lupe nehmen bevor wir sie einziehen lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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