Sanierung der Fußböden?

12. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Iris1961
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Sanierung der Fußböden?

wir beziehen gerade eine neue 140 qm. grosse wohnung -die vormieterin hatte teppichböden drin ,die sie rausgerissen hat. darunter befindet sich teils leicht verdreckte sperrholzplatten oder völlig zerrrissene überkleisterte oder von farbe unkenntlich gemachter pvc-belag. bei der wohnungsbesichtigung bei der die teppiche noch drin lagen, waren derartige böden unmöglich zu erwarten. welchen mindestanteil an der sanierung der fussböden muss der vermieter uns hinterlassen? bitte um viele antworten!
p.s.: bitte auch ratschläge wie man ein solches gespräch mit dem vermieter stressfrei einstielt.
gruß iris, harald, hendrik und mark

-- Editiert von iris1961 am 12.10.2004 21:02:17

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Bitte sage doch mal, was in Eurem Mietvertrag steht.
Könnt Ihr z.B. ohne zu renovieren bzw. einen ordentliche Bodenbelag zu hinterlassen, wieder ausziehen.
(so hat esschließlich die Vormieterin auch machen d ü r f e n.)
_____________________________________
Ein interessantes Urteil:
Wird die Wohnung ohne Bodenbeläge vermietet, hat der Mieter immer das Recht, einen Teppich selbst zu verlegen, denn es gehört zur vertragsgemäßen Nutzung der Räume. Beim Auszug hat er ihn dann - ebenso wie sein Mobiliar - wieder zu beseitigen. Gleichwohl kann es selbst bei bestem Willen passieren, dass der Fußboden Schaden nimmt. So hatte das Amtsgericht Gera einen Fall zu beurteilen, in dem der Vermieter die Wohnung mit PVC ausgelegt hatte, was dem Mieter aber nicht gefiel. Der legte auf das PVC einen Teppichboden, dessen Unterseite offenbar mit dem vorhandenen Belag chemisch reagierte: Beim Auszug jedenfalls zeigte sich, dass das einst helle PVC großflächig stark braun verfärbt war, was sich auch nicht wieder beseitigen ließ. Die Verlegung eines neuen Belages kostete fast 3000 Mark, der Vermieter wollte diese Summe vor Gericht einklagen - und scheiterte. Der Mieter habe, meinten die Richter, seine mietvertraglichen Pflichten nicht verletzt, denn es sei durchaus üblich, dass Wohnungen nicht nur mit PVC-Belag, sondern mit textilen Bodenbelägen ausgestattet würden. Der Mieter habe auch nicht voraussehen können, dass der Belag mit dem Untergrund derart reagieren werde, dass eine bleibende Verfärbung auftrete (Az. 4 C 1515 / 98). Das allerdings entbindet den Mieter nicht von jeglicher Verantwortung. Wird ein vom Vermieter verlegter Unterboden beispielsweise dadurch beschädigt, dass der Mieter bei der Verlegung eines eigenen Teppichbodens dafür einen nicht geeigneten Kleber verwendet, ist ein solcher Schaden zu ersetzen, meinte in einem Fall das Landgericht Mainz (in: Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1996, S. 759). Hat aber der Vermieter nach Vertragsende die Wohnung zurückgenommen, ohne die Beseitigung des von dem Mieter auf dem PVC-Fußbodenbelag verlegten Teppichbodens zu verlangen, und hat er anschließend die Wohnung wieder vermietet, so ist sein Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Fußbodens ausgeschlossen (LG Mosbach, Az. S 21 / 96).




Gruß
odil

-- Editiert von odil am 13.10.2004 00:13:30

-- Editiert von odil am 13.10.2004 00:17:31

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