hallo vielleicht kann mir einer helfen. Wir sind 2007 in unsere neue Wohnung gezogen. Der Vermieter sagte uns damals das zu der Wohnung ein Garten gehört, der nur für unsere Wohnung wäre.
Dieses Jahr sagt er aufeinmal der Garten ist für die allgemeinheit und den darf jeder im Haus mitbenutzen. Ich schaute im Mietvertrag nach dort steht wirklich nur mitbenutzung. Seit Jahren pflegen wir den Garten mähen den Rasen usw.
Wir wohnen hier in einem 4 Parteienhaus wo es 3 Gärten gibt wobei der oberen Wohnung kein Garten mitvermietet wurde.
Dieses Jahr geht der Vermieter in den Garten fällt die Bäume ,verbietet uns das anbauen von Tomaten, will unseren Persönlichen gegenstände wie den Gartenzaun abreissen.
Müssen wir uns das von ihm bieten lassen.
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garten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=46531&
ähnlicher Fall
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quote:
Müssen wir uns das von ihm bieten lassen.
Was könnte denn Mitbenutzung wohl bedeuten ?
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
danke für den hinweis
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Die anderen im Haus haben ihren eigenen Garten es benutzt den Garten sonst keiner außer uns.
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Und ?
Welche rechtlichen Schlüsse willst Du daraus ziehen ?
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keine, wollt nur wissen ob der Vermieter uns das anpflanzen von Tomaten verbieten kann und ob er einfach den Zaun wegreißen darf den wir selber hingebaut haben,
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Da müßte man jetzt etwas früher ansetzen:
In einem Garten, der Euch nur zur Mitbenutzung zur Verfügung steht, dürft Ihr nicht einfach etwas anbauen oder Zäune setzen.
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beim Einzug in diese Wohnung hat der Vermieter uns zugesichert das der Garten nur zu unserer Wohnung zählt und wir machen dürfen im Garten was wir wollen, aber jetzt weiß er davon nichts mehr
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--- editiert vom Admin
@flolis,
ich würde zukünftig den Garten nicht mehr pflegen, säubern usw., allerdings auch nicht nutzen (und ich würde den Gartenzaun selbst abreißen und verschenken oder verkaufen).
Wenn keine Gartenpflegekosten als Betriebskosten im Mietvertrag vertraglich vereinbart sind, dann würde ich - im Verlangensfall - auch keine Zahlung leisten, wenn der VM selbst den Garten pflegen oder pflegen lässt.
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"* Alles, was ich poste, ist lediglich meine Meinung und keinesfalls als Rechtsauskunft auszulegen*
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