garten

12. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
flolis
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 23x hilfreich)
garten

hallo vielleicht kann mir einer helfen. Wir sind 2007 in unsere neue Wohnung gezogen. Der Vermieter sagte uns damals das zu der Wohnung ein Garten gehört, der nur für unsere Wohnung wäre.
Dieses Jahr sagt er aufeinmal der Garten ist für die allgemeinheit und den darf jeder im Haus mitbenutzen. Ich schaute im Mietvertrag nach dort steht wirklich nur mitbenutzung. Seit Jahren pflegen wir den Garten mähen den Rasen usw.
Wir wohnen hier in einem 4 Parteienhaus wo es 3 Gärten gibt wobei der oberen Wohnung kein Garten mitvermietet wurde.
Dieses Jahr geht der Vermieter in den Garten fällt die Bäume ,verbietet uns das anbauen von Tomaten, will unseren Persönlichen gegenstände wie den Gartenzaun abreissen.
Müssen wir uns das von ihm bieten lassen.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
StellaStella
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 13x hilfreich)

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=46531&

ähnlicher Fall

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#2
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Müssen wir uns das von ihm bieten lassen.

Was könnte denn Mitbenutzung wohl bedeuten ?



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#3
 Von 
flolis
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 23x hilfreich)

danke für den hinweis

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#4
 Von 
flolis
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 23x hilfreich)

Die anderen im Haus haben ihren eigenen Garten es benutzt den Garten sonst keiner außer uns.

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#5
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Und ?
Welche rechtlichen Schlüsse willst Du daraus ziehen ?



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#6
 Von 
flolis
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 23x hilfreich)

keine, wollt nur wissen ob der Vermieter uns das anpflanzen von Tomaten verbieten kann und ob er einfach den Zaun wegreißen darf den wir selber hingebaut haben,


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#7
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Da müßte man jetzt etwas früher ansetzen:
In einem Garten, der Euch nur zur Mitbenutzung zur Verfügung steht, dürft Ihr nicht einfach etwas anbauen oder Zäune setzen.



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#8
 Von 
flolis
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 23x hilfreich)

beim Einzug in diese Wohnung hat der Vermieter uns zugesichert das der Garten nur zu unserer Wohnung zählt und wir machen dürfen im Garten was wir wollen, aber jetzt weiß er davon nichts mehr

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#9
 Von 
guest-12328.06.2011 09:42:37
Status:
Schüler
(234 Beiträge, 120x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
M.S.G.
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 29x hilfreich)

@flolis,

ich würde zukünftig den Garten nicht mehr pflegen, säubern usw., allerdings auch nicht nutzen (und ich würde den Gartenzaun selbst abreißen und verschenken oder verkaufen).

Wenn keine Gartenpflegekosten als Betriebskosten im Mietvertrag vertraglich vereinbart sind, dann würde ich - im Verlangensfall - auch keine Zahlung leisten, wenn der VM selbst den Garten pflegen oder pflegen lässt.



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"* Alles, was ich poste, ist lediglich meine Meinung und keinesfalls als Rechtsauskunft auszulegen*
"

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