gehören Fußleisten zum Bodenbelag?

24. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Gina01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
gehören Fußleisten zum Bodenbelag?

Hallo,
ich habe eine Wohnung gemietet und lt. Mietvertrag gehört der Fußbodenbelag nicht zum Mietobjekt. Der Boden hatte mehrere Brandlöcher (dies steht so auch im Übernahmeprotokoll). Ich habe einen neuen Teppich gelegt und später Laminat. Bevor das Laminat gelegt worden ist, hatte sich der Vermieter überzeugt, dass das Laminat unter die Türen paßt, ohne dass etwas abgehobelt werden müßte (darüber gibt es jedoch nichts schriftliches). Jetzt möchte ich aus der Wohnung ausziehen und der Vermieter meint, dass zwar der Bodenbelag nicht zum Mietobjekt gehört hat, die Fußleisten wohl aber schon. Da es sich um alte Plastikfüßleisten handelte habe ich diese im Rahmen der Laminatverlegung natürlich ausgetauscht. Muß ich jetzt das Laminat rausnehmen und die schönen Fußleisten drinlassen? Was ist wenn diese dem Vermieter aber nicht gefallen? Das Laminat wurde über den vorher professionell gereinigten Fußboden gelegt. Wenn ich jetzt Laminat und Teppich rausnehme, entsteht ´ne Lücke unter der Tür. Da sehe ich schon das nächste Problem.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Wenn Leisten beim Einzug im Übergabeprotokoll stehen, so sind sie auch abzugeben. Wohnung muss in ein Ursprungszustand versetzt werden. Ich hatte leider gleiches Problem gehabt: hatte die Holzdielen vom Vormieter übernommen, bei Auszug musste ich diese dann ausreisen und die fehlenden Leisten ersetzen, die ich nie von Vormieter bekommen hatte, wusste auch gar nicht, dass ich das später ersetzen soll.
War meine erste Wohnung, also null Ahnung vom Übergabeprotokoll und was da alles rein muss. In Kinder und schlafzimmer hat der Vermieter die Holzleisten akzeptiert, aber sonst musste ich neue weiße Leisten kaufen!!

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#2
 Von 
Gina01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort: Die Fußleisten stehen aber nicht im Übergabeprotokoll. Und im Mietvertrag steht, dass der Bodenbelag nicht zum Mietobjekt gehört. Also muß lt. meinem Verständnis das Laminat und der darunter liegende Fußboden auch entsorgt werden, oder?

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#3
 Von 
Gina01
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort: Die Fußleisten stehen aber nicht im Übergabeprotokoll. Und im Mietvertrag steht, dass der Bodenbelag nicht zum Mietobjekt gehört. Also muß lt. meinem Verständnis das Laminat und der darunter liegende Fußboden auch entsorgt werden, oder?

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#4
 Von 
Annika263
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 72x hilfreich)

So wie du es schilderst muss wohl das Laminat entsorgt werden, sowie der Teppich auch. Du kannst deinem VM aber ein Angebot unterbreiten, dass er dir für geringen Abstand (zur Not schenken, da rausreißen viel mehr mühe und zeit kostet) das Laminat abkauft. So kann er die Wohnung auch besser vermieten.
Zur not machst du die Leisten vom Laminat, nach rausreißen dessen, wieder dran. Bei mir wurde auch gesagt, dass ich die Leisten, sofern auch nur ein stück fehlen sollte, mit 5 euro pro meter zahlen muss. Frag doch einfach mal genau bei der genossenschaft nach... Lg

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