gemeinsamer Mietvertrag..

10. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
zottelbiene
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
gemeinsamer Mietvertrag..

Hallo, hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.. Also, habe vor 16 Jahren mit meinem damaligen Freund einen gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben. Bin nach 6 Jahren, also schon vor jetzt 10 Jahren ausgezogen ohne den Mietvertrag zu kündigen. Mein damaliger Freund blieb darin bis heute wohnen. So, jetzt hat er seit 5 Monaten keine Miete mehr bezahlt, wohnt dort nicht mehr, die Wohnung ist noch voll Möbel und Zeug. Er ist verschwunden, die Vermieterin wendet sích an mich.. Ich hab ihn seit 5 Jahren nicht mehr gesehen. Die Vermieterin hat es damals mit bekommen das ich ausgezogen bin. So, jetzt will die Vermieterin daß ich die Wohnung räume. Bin ich nach 10 Jahren dort nicht mehr wohnens trotzdem für die Mietrückstände haftbar? Was ist mit den Sachen?? Mir gehören sie ja auch nicht.. Danke schon mal..

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Passt doch prima! Du solltest dich dringend mal mit m.ackva in Verbindung setzen um ihm klarzumachen, dass es nicht unbedingt ne gute Idee ist, was er da vorhat.
Kann nämlich jetzt richtig teuer für dich werden, vor allem wenn die VM noch nicht mal gekündigt hat. Dann kommt nämlich erst die Kündigung, dann die Räumungsklage und bis dann alles klar ist, darfst du dann locker 11 Monatsmieten bezahlen, die Kosten der Klage und die Räumung selber, wenn du Geld hast. Danach hast du dann deutlich weniger............

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#2
 Von 
zottelbiene
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Na toll, aber was ist denn dann jetzt am besten? Soll ich die Wohnung ausräumen und die Sachen irgendwo unterstellen?? So wie ich die Vermieterin verstanden habe will sie von mir kein Geld wenn ich mithelfe die Wohnung leer zu kriegen. Aber das ist doch dann nicht rechtens, oder??
Was bedeutet denn daß ich mit mal mit m.ackva in Verbindung setzen soll?? Wer ist denn damit gemeint? Und wie kann man ihm kün´digen wenn er nicht zu erreichen ist??

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#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Was bedeutet denn daß ich mit mal mit m.ackva in Verbindung setzen soll?? Wer ist denn damit gemeint?

Das ist der der in dem anderen Thread unbedingt in dem Mietvertrag mit seiner Exfreundin verbleiben will. Steht quasi direkt über oder unter deinem Beitrag.
quote:
Na toll, aber was ist denn dann jetzt am besten? Soll ich die Wohnung ausräumen und die Sachen irgendwo unterstellen?? So wie ich die Vermieterin verstanden habe will sie von mir kein Geld wenn ich mithelfe die Wohnung leer zu kriegen. Aber das ist doch dann nicht rechtens, oder??

Das was jetzt kommt ist wirklich nur meine Einschätzung, da ich die Situation relativ heikel finde und zu Anwaltsbesuch raten würde. Denn das was die VM vorhat ist tatsächlich nicht rechtens.
Es ist mit deine Wohnung, du darfst rein und du darfst m.E. auch Sachen rausräumen und irgendwo lagern. Dein Ex hätte dann nur ein Recht auf Herausgabe der Sachen, weiter würden seine Ansprüche gegen dich nicht gehn.
Von der Vermieterin würde ich schriftlich fordern, dass sie dich komplett von jeglichen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis freistellt. Sollte eigentlich möglich sein, da der Vermieter von allen Vertragsparteien zwar die Kosten, die aus dem Mietverhältnis entstehen, verlangen DARF, aber er MUSS es nicht.
Für eine solche Vereinbarung würde ich wegen genauer Formulierung und 100%iger Absicherung für dich aber unbedingt einen Anwalt aufsuchen. Wenn das klappen sollte, wärst du mit einem blauen Auge davon gekommen.
Die Frage ist nur, ob die VM sich drauf einlässt.......... ich würds nicht tun.

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