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Hallo, zwei Personen mieten gemeinsam eine Wohnung und werden beide im Mietvertrag genannt.
Die eine Person will jetzt ausziehen...
a) In mehreren Foren hab ich jetzt schon gelesen, dass eine Kündigung (auch von nur einer Person) nur im beiderseitigen Einvernehmen der Mieter möglich sein soll? (Kann das wahr sein?)
b) Wie sieht es in dem Fall, dass eine Person von beiden kündigen will, mit der Kündigungsfrist aus, wenn der Mietvertrag unbefristet läuft und wie wäre hierbei stichpunktartig aufgezählt der korrekte formelle Ablauf?
Gruß KW_m
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-- Editiert am 05.05.2010 13:00
-- Editiert am 05.05.2010 13:08
gemeinsamer Mietvetrag, einer will ausziehen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Eine Kündigung eines gemeinsamen Mietvertrages ist auch nur gemeinsam möglich. Soviel zur Frage a.
Frage b erübrigt sich damit.
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Angenommen, die Person, die ausziehen will, erzählt dem Vermieter so im Vorbeigehen, dass sie gerade auszieht und dass mit der anderen Person schon "alles geregelt" sei, was so aber noch nicht mal stimmt.
Der Vermieter, der sich nicht oft blicken lässt und es gern unbürokratisch mag, denkt, es wird schon seine Richtigkeit haben und kümmert sich an der Stelle nicht mehr weiter ums Vertragliche, geht davon aus, dass er sein Geld in voller Höhe schon weiterhin kriegen wird. Der Ausziehende macht sich aus dem Staub.
Der verbleibende Mieter überweist aber nach wie vor nur die Hälfte, weil der gemeinsame Vertrag ja schließlich weiterläuft, bis der Vermieter da mal nachfrägt, wie das sein kann, wo doch angeblich alles geregelt war...
Wie verhalten sich Vermieter und verbleibender Mieter jetzt jeweils am besten, wenn der Schwindel aufkommt?
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-- Editiert am 06.05.2010 00:22
Der Vermieter wird sich ohne besondere Aufregung an beide halten da BEIDE Vertragspartner in VOLLEM Umfang für die GESAMTE Miete haftbar sind. Im Realfall wird er sich jedoch an den "noch" zahlungsfähigen Vertragspartner halten der auch weiterhin zumindest seinen Teil der Miete bezahlt da bei ihm wohl noch am ehesten was zu holen ist.
Der Verbleibende Mieter verhält sich am besten indem er eine Privatklage gegen den 2.Mieter anstrebt mit dem Ziel der Kündigung stattzugeben und der Verpflichtung den ausstehenden Mietanteil zu übernehmen.
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--- editiert vom Admin
Es wäre jedoch günstig
Warum ?
Der MV bleibt doch unverändert bestehen, lediglich eine von dreien weiss es nicht.
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quote:
Der Vermieter wird sich ohne besondere Aufregung an beide halten da BEIDE Vertragspartner in VOLLEM Umfang für die GESAMTE Miete haftbar sind. Im Realfall wird er sich jedoch an den "noch" zahlungsfähigen Vertragspartner halten der auch weiterhin zumindest seinen Teil der Miete bezahlt da bei ihm wohl noch am ehesten was zu holen ist.
An der Stelle sieht die Rechtslage also nicht etwa im Ansatz eine salomonische Teilung des Mietbetrags (bei zwei Mietern typischerweise 50:50?) als obligatorisch vor und damit automatisch beide Mieter anteilsmäßig in der Pflicht?
Wie es sich darstellt, würde der verbleibende damit ja dazu gezwungen, für den anderen und noch dazu für dessen asoziales Verhalten finanziell einzustehen...?
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-- Editiert am 06.05.2010 15:54
ja bei uns war das auch so..der vermieter muss zustimmen das einer nur in der wohnung bleibt, also mietvertrag ändern, er hat diesen aber nicht zugestimmt, da er meinte, einer allein kann die miete nicht tragen, also mussten wir beide kündigen und ausziehen. hätte mein mann damals nicht zugestimmt, hätte ich noch ein jahr drin bleiben können und er hätte sich an der miete beteiligen müssen, laut wohngeldstelle, aber in so einer situation hoffe, das was gezahlt wird ist aussichtslos....leider
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