also bei mir ist es so, dass ich vor 19 Jahren mit 3 Kleinkindern in diese Wohnung zog. Damals bezahlte die Stadt meine Genossenschaftsanteile, ich zahlte das Geld nie zurück, bekam nie eine Aufforderung. Die Kinder sind nun ausgezogen, ich nehm ne kleinere Wohnung, muss allerdings komplett renovieren. Frage: nimmt die Genossenschaft die Genossenschaftsanteile für den Fall, dass ich die Wohnung nicht ordnungsgemäß hinterlasse? Ist wirklich ne Menge Arbeit, Kaution oder Mietsicherheit wurde damals nicht gezahlt.
Besten Dank für eine Antwort
Genossenschaftsanteile für den Fall, dass ich die Wohnung nicht ordnungsgemäß hinterlasse?
2. Februar 2008
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Frage vom 2. Februar 2008 | 22:28
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 4x hilfreich)
Genossenschaftsanteile für den Fall, dass ich die Wohnung nicht ordnungsgemäß hinterlasse?
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#1
Antwort vom 3. Februar 2008 | 10:54
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... genossenschaftsanteile sind weder pfand noch kaution, sondern eine beteiligung an der genossenschaft. du bist also mitglied der genossenschaft. erkundige dich doch, welche rechte und pflichten dir das bringt, das sollte im statut der genossen stehen.
#2
Antwort vom 3. Februar 2008 | 22:49
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 4x hilfreich)
ja und hat mit den Renovierungsarbeiten herzlich wenig zu tun... da halt nur Genossensch.mitglied. Hab verstanden und schwinge denne von jetzt an bis zur Fertigstellung Farbeimer und Pinsel.
Danke und ein gutes Nächtle wünsch ich
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