gestaffelter Mietvertreg,kann man lange Kündigungszeiten umgehen?

23. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
falkensteinchen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
gestaffelter Mietvertreg,kann man lange Kündigungszeiten umgehen?

Mayday,an alle Mitglieder!
Wir bewohnen seit 6 Jahren ein Einfamilienhaus (Vertrag geschlossen zum 01.06.2000), der Mietvertrag verlängert sich, sofern die Parteien nicht mindestens ein halbes Jahr vor dem 31.05.2006 kündigen, um ein weiteres Jahr.
Jetzt können wir zum 01.06.06 eine Wohnung bekommen, die nur 20 m² kleiner, aber um ca.360 € billiger ist. Können wir irgendwie früher aus diesem Vertrag raus?
Wir haben hier sehr viel reingesteckt und unsere Arbeit sollte finanziell honoriert werden, wenn wir das Haus kaufen(wollen wir nicht, da zu viele Mängel.)
Jetzt fing es auch an einigen Stellen wegen Wärmebrücken zu schimmeln an und am Kellerausgang draußen sieht es dort, wo die Farbe abplatzt, auch pelzig aus. Ein Wärmegutachten, das wir vor einigen Jahren auf eigene Kosten erstellen ließen, zeigt auch gravierende Isolationsmängel.
Wir wissen jetz nicht, was wir tun sollen.Es wäre toll, wenn uns jemand helfen könnte.:-(

-- Editiert von falkensteinchen am 23.04.2006 21:44:25

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Nach neuester Gesetzeslage kann der Mieter immer mit drei Monaten Kündigungsfrist kündigen (außer wenn es einen wirksamen Kündigungsausschluss für max. 4 Jahre gibt, ist bei Euch aber nicht der Fall). Also würde ich mit Verweis auf die gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen und gut ist....

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Stimmt!
Die Klausel ist mittlerweile unwirksam.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47607 Beiträge, 16828x hilfreich)

Da möchte ich jetzt aber deutlich widersprechen.

Die Klausel ist vielleicht hinsichtlich der Kündigungsfrist unwirksam. Selbst das müsste noch genau geprüft werden, da es sich hier auch um eine Individualvereinbarung handeln kann..

Die jeweilige Verlängerung um ein Jahr ist jedoch zulässig, da der vertrag vor dem 01.09.2001 geschlossen wurde.

Eine Kündigung ist daher nur jeweils zum 31.05. eine Jahres möglich. Das geht also jetzt frühestens noch zum 31.05.2007.

Vielleicht lässt der Vermieter ja mit sich reden. Die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten ist aber auf jeden Fall erforderlich, so dass auch unter diesen Umständen frühestens zum 31.07.2006 gekündigt werden könnte.

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