gewerblicher Mieter - Zugang zu Hauptsicherung und Zähler

6. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Overhoff
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
gewerblicher Mieter - Zugang zu Hauptsicherung und Zähler

Hallo zusammen,

das Urteil bezüglich "1 x im Monat kostenfreier Zugang zum Zähler" habe ich jetzt mehrfach gelesen.
Unsere Situation weicht aber etwas ab. Hier werden immer nur private Mietsachen behandelt und es geht um eine Kostenkontrolle.

Wir haben als Unternehmen mehrere Gewerbeeinheiten angemietet. Auf dem Gelände befindet sich noch eine weitere Mietpartei. (ebenfalls Gewerbe)
Die Zähler und Hauptsicherungen sind alle in einem separaten "Häuschen", wofür der Vermieter angeblich selber auch keinen Schlüssel hat.
Der Stromanbieter bzw. die Stadtwerke haben allerdings Zugang, was ja auch gut ist.

Als wir einen neuen Zähler anmelden, bzw. in Gebrauch nehmen wollten, musste ich erstmal rum telefonieren um nach gucken zu können, ob der Zähler vom Anbieter wieder frei geschaltet wurde und die Sicherung musste händisch eingelegt werden.
Und zwar von dem zuständigen Elektriker, welcher aber erstmal frei hatte - natürlich.
Es gibt die Handynummer von einem Elektriker und NUR dieser eine Mann hat Zugang.
Die mündliche Begründung ist "Sicherheit" da dort auch Starkstrom ist.


Mein Chef verlangt aber Zugang zu diesem Raum und möchte den Schlüssel.
Der Vermieter sagt: "geht nicht".

1. Habe wie als Mieter in dem Fall Anspruch auf einen eigenen Schlüssel
2. was sind die Konsequenzen für den Vermieter bzw. den Elektriker, wenn "mal was ist" und wir nicht selber handeln können oder z.B. unsere Server Kühlung ausfällt, weil die Sicherung herausgesprungen ist und wir niemanden erreichen.
Das wäre ja schon etwas aufwändiger als ein abgetautes Kühlfach- Das ist eine der Sachen, die uns Bauchschmerzen bereitet.

Vorab vielen Dank für die Antworten.



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Overhoff):
Habe wie als Mieter in dem Fall Anspruch auf einen eigenen Schlüssel

Zu solchen Anlagen haben nur besonders befugte Personen Zutritt. So muss man über entsprechende Sach- und Fachkenntnis verfügen.



Zitat (von Overhoff):
was sind die Konsequenzen für den Vermieter bzw. den Elektriker, wenn "mal was ist" und wir nicht selber handeln können oder z.B. unsere Server Kühlung ausfällt, weil die Sicherung herausgesprungen ist und wir niemanden erreichen.

Keine.

Denn wenn der Unternehmern seine Anlagen nicht gegen Stromausfall / Überspannung sichert sind die Server und deren Daten wohl nicht relevant. Somit ist auf kein Schaden eingetreten.

Und wenn die die Server und deren Daten relevant wären, dann wiegt das Versäumnis des Unternehmers in der Regel so schwer, das seine Haftung 100% beträgt. Somit keine Haftung für Vermieter und / oder Elektriker.
Und der Unternehmern kann sich dann mal mit dem Begriff der Durchgriffshaftung vertraut machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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