Hallo zusammen,
das Urteil bezüglich "1 x im Monat kostenfreier Zugang zum Zähler" habe ich jetzt mehrfach gelesen.
Unsere Situation weicht aber etwas ab. Hier werden immer nur private Mietsachen behandelt und es geht um eine Kostenkontrolle.
Wir haben als Unternehmen mehrere Gewerbeeinheiten angemietet. Auf dem Gelände befindet sich noch eine weitere Mietpartei. (ebenfalls Gewerbe)
Die Zähler und Hauptsicherungen sind alle in einem separaten "Häuschen", wofür der Vermieter angeblich selber auch keinen Schlüssel hat.
Der Stromanbieter bzw. die Stadtwerke haben allerdings Zugang, was ja auch gut ist.
Als wir einen neuen Zähler anmelden, bzw. in Gebrauch nehmen wollten, musste ich erstmal rum telefonieren um nach gucken zu können, ob der Zähler vom Anbieter wieder frei geschaltet wurde und die Sicherung musste händisch eingelegt werden.
Und zwar von dem zuständigen Elektriker, welcher aber erstmal frei hatte - natürlich.
Es gibt die Handynummer von einem Elektriker und NUR dieser eine Mann hat Zugang.
Die mündliche Begründung ist "Sicherheit" da dort auch Starkstrom ist.
Mein Chef verlangt aber Zugang zu diesem Raum und möchte den Schlüssel.
Der Vermieter sagt: "geht nicht".
1. Habe wie als Mieter in dem Fall Anspruch auf einen eigenen Schlüssel
2. was sind die Konsequenzen für den Vermieter bzw. den Elektriker, wenn "mal was ist" und wir nicht selber handeln können oder z.B. unsere Server Kühlung ausfällt, weil die Sicherung herausgesprungen ist und wir niemanden erreichen.
Das wäre ja schon etwas aufwändiger als ein abgetautes Kühlfach- Das ist eine der Sachen, die uns Bauchschmerzen bereitet.
Vorab vielen Dank für die Antworten.
gewerblicher Mieter - Zugang zu Hauptsicherung und Zähler
6. August 2018
Thema abonnieren
Frage vom 6. August 2018 | 14:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
gewerblicher Mieter - Zugang zu Hauptsicherung und Zähler
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. August 2018 | 17:52
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatHabe wie als Mieter in dem Fall Anspruch auf einen eigenen Schlüssel :
Zu solchen Anlagen haben nur besonders befugte Personen Zutritt. So muss man über entsprechende Sach- und Fachkenntnis verfügen.
Zitatwas sind die Konsequenzen für den Vermieter bzw. den Elektriker, wenn "mal was ist" und wir nicht selber handeln können oder z.B. unsere Server Kühlung ausfällt, weil die Sicherung herausgesprungen ist und wir niemanden erreichen. :
Keine.
Denn wenn der Unternehmern seine Anlagen nicht gegen Stromausfall / Überspannung sichert sind die Server und deren Daten wohl nicht relevant. Somit ist auf kein Schaden eingetreten.
Und wenn die die Server und deren Daten relevant wären, dann wiegt das Versäumnis des Unternehmers in der Regel so schwer, das seine Haftung 100% beträgt. Somit keine Haftung für Vermieter und / oder Elektriker.
Und der Unternehmern kann sich dann mal mit dem Begriff der Durchgriffshaftung vertraut machen.
Und jetzt?
Schon
268.295
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
13 Antworten
-
7 Antworten
-
10 Antworten
-
17 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten