gewerblicher Mieter lässt Hof verkommen

7. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
ThomasF
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 14x hilfreich)
gewerblicher Mieter lässt Hof verkommen

Hallo, liebe Gemeinde.

Wir haben seit mehr als 10 Jahren eine Kfz-Werkstatt inkl. geteertem Hof verpachtet. Davor haben meine Eltern die Werkstatt jahrzehntelang selbst geführt.
Während meine Eltern sehr sorgsam mit dem Hof umgegangen sind - so stand immer ein Eimer Sägespäne bereit, falls einmal Benzin oder Öl auslief - ist dem Pächter der Zustand offensichtlich egal. Fahrzeuge bleiben stundenlang mit auslaufendem Benzin oder Öl auf dem Hof stehen, die Flüssigkeiten werden anschließend nicht beseitigt.
Das führte im Laufe der Jahre dazu, dass sich tiefe Risse und Löcher im Teer gebildet haben, die mittlerweile sogar zu Stürzen führen könnten.
Wir boten dem Pächter vor knapp einem Jahr an, den Hof komplett neu teeren oder auch pflastern zu lassen und uns die Kosten zu teilen, aber er lehnte ab. Auf eine erneute Ansprache wegen der Schäden behauptet er jetzt, wir seien für die Reparatur zuständig und bezieht sich dabei auf die Verkehrssicherungspflicht. Wenn er aber selbst grob fahrlässig Schäden erst verursacht, wieso sollten wir dann dafür aufkommen müssen? Gibt es hier eine klare Rechtsprechung?

Viele Grüße
Thomas


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" Schwerpukt IT und Telekommunikation"

-- Editiert ThomasF am 07.05.2014 12:37

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Schwierig.

Grundsätzlich gilt die Regel:
- Normaler Verschleiß aufgrund vertragsgemäßer Nutzung ist durch die Miete abgedeckt und daher Vermietersache.
- Beschädigungen die durch nicht-vertragsgemäße Nutzung entstehen und kein normaler Verschleiß mehr sind, müssen vom Mieter kompensiert werden.

Das Problem ist, dass es sich um eine KFZ-Werkstatt handelt. D.h. der Umgang mit Öl und Benzin ist eine vertragsgemäße Nutzung.
Solange die Schäden eben "nur" durch den üblichen Werkstattbetrieb entstanden sind, hat der Vermieter nicht so gute Aussichten, Kosten an den Mieter weiterzureichen.

Aber gerade bei Gewerbemietverträgen kommt es auf die genaue vertragliche Regelung an. Da kann man aus der Ferne nur vage Aussagen machen.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

-- Editiert drkabo am 07.05.2014 16:38

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BraveHeard
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 30x hilfreich)

Glaube, Ihr habt hier noch ein gravierendes Problem :

z.B. http://www.bielefeld.de/de/un/wabo/wasst/

So wie sich das anhört, müßte der Betrieb sofort dicht gemacht werden.

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""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Was steht denn dazu im Pachtvertrag?



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""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ThomasF
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 14x hilfreich)

Das steht im Vertrag:

Die Kosten der Instandhaltung und der Instandsetzung trägt der Mieter. Ausnahmen sind etwaige Arbeiten an der Außenseite der vermieteten Baulichkeit und am Dach, es sei
denn, daß etwaige Schäden vom Mieter schuldhaft verursacht worden sind. In diesem Fall trägt der Mieter auch diese Kosten der Instandsetzung.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Damit hat sich die Frage geklärt, der Pächter hat dafür zu sorgen, dass der Hof wieder in einen einwandfreien Zustand versetzt wird.

quote:
Wir boten dem Pächter vor knapp einem Jahr an, den Hof komplett neu teeren oder auch pflastern zu lassen und uns die Kosten zu teilen, aber er lehnte ab.


Das war sehr nett von euch und sehr dumm vom Pächter, denn er muss die Kosten eigentlich alleine tragen.

quote:
Auf eine erneute Ansprache wegen der Schäden behauptet er jetzt, wir seien für die Reparatur zuständig und bezieht sich dabei auf die Verkehrssicherungspflicht.


Tja, die Verkehrssicherungspflicht obliegt aber nicht allein dem Verpächter. Auch der Pächter hat hier einen großen Beitrag beizutragen. Oder wurde die Verkehrsicherungspflicht im Pachtvertrag komplett dem Pächter übertragen, dies ist möglich.
So wie es sich hier liest, hat sich der Pächter zumindest 1 1/2 mal selbst ins Bein geschossen.

Davon ab, die Probleme der Verkehrssicherungspflicht haben sich erst dadurch ergeben, dass der Pächter seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt hat.
Quasi ein Folgeschaden. Sich darauf berufen zu wollen wird ihm wohl kaum gelingen.


-- Editiert spatenklopper am 09.05.2014 14:19

-- Editiert spatenklopper am 09.05.2014 14:21

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120136 Beiträge, 39834x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Fahrzeuge bleiben stundenlang mit auslaufendem Benzin oder Öl auf dem Hof stehen, die Flüssigkeiten werden anschließend nicht beseitigt.
Das führte im Laufe der Jahre dazu, dass sich tiefe Risse und Löcher im Teer gebildet haben, <hr size=1 noshade>

Da sehe ich noch ganz andere Probleme als eine kaputte Teerdecke auf die Eigentümer zukommen. Und zwar so im mittleren 6stelligen Bereich ... mindetens ...





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

quote:
Da sehe ich noch ganz andere Probleme als eine kaputte Teerdecke auf die Eigentümer zukommen. Und zwar so im mittleren 6stelligen Bereich ... mindetens ...


Auf eine weitere EU-Osterweiterung hoffen, dort ist die "fachmännische" Entsorgung von Problemabfällen deutlich günstiger.....

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""

2x Hilfreiche Antwort

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