Hallo,
ich werde ein Gerwerbe gründen, bei dem ich eine Fläche miete und teiel davon untervermiete. Die Elraubnis habe ich vom Vermieter erhalten, die soll dann auch im Mietvertrag stehen. Da ich Existenzgründer bin und keine große Bonität, bzw. Zahlen nachweisen kann, will der Vermieter dass ich den Vertrag privat mache. Ich sagte ihm das ich als Einzelunternehmer, kein e.K., sowieso persönlich hafte und habe dem erst mal vorab zugestimmt. Der Mietvertrag soll ein 5 Jahresmietvertrag sein, also die Bindung beträgt so lange. Es wird also schwer da vorher raus zu kommen.
Dazu die Frage. Was wäre wenn ich nach 3 Jahren sehe, das geschäft läuft nicht mehr, und ich kann nicht mehr zahlen? Was würde im schlimsmten Fall passieren. Gibt es totzdem wege da raus zu kommen?
Gibt es info wie ich einen rechtich sicheren Untermietvertrag erstellen kann, Eventuell Vorlagen etc.
gewerblicher Mietvertrag und Untermiete
11. Dezember 2017
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Frage vom 11. Dezember 2017 | 18:53
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 6x hilfreich)
gewerblicher Mietvertrag und Untermiete
#1
Antwort vom 11. Dezember 2017 | 22:15
Von
Status: Unbeschreiblich (130761 Beiträge, 41579x hilfreich)
Zitat :will der Vermieter dass ich den Vertrag privat mache.
Da sollte man aufpassen was genau da drin steht, denn das könnte dann die Absetzbarkeit kosten.
Zitat :Was würde im schlimsmten Fall passieren.
Ein Haufen Schulden, Insolvenz, keine Kreditwürdigkeit für ca. 10 Jahre.
Zitat :Gibt es totzdem wege da raus zu kommen?
Kommt auf den Inhalt des Vertrages an.
#2
Antwort vom 13. Dezember 2017 | 22:43
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 6x hilfreich)
Zitat:
.. denn das könnte dann die Absetzbarkeit kosten.
vielen Dank erst mal. Hmm was genau bedeutet das? Das ich es nicht absetzen kann als als Ausgabe? das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, denn es ist ja offensichtlich das ich die Fläche aus gewerblichen bzw. aus unternehmerischer Absicht miete. Oder kann ich die Vorsteuer nicht abziehen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. Dezember 2017 | 02:00
Von
Status: Schlichter (7419 Beiträge, 3103x hilfreich)
Ganz ehrlich? Bei der IHK gibt es Existenzgründerseminare, sowas sollten Sie vorher besuchen. Ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, Sie haben keinen Plan. Oft kann man dort auch Coaches befragen, das ist extrem nützlich. Wenn Sie Ihr Wissen aus einem Internetforum schöpfen wollen und dann auch noch mit irgendwo heruntergeladenen Verträgen, die Sie wahrscheinlich auch noch passend zurechtstutzen wollen, sowas aufziehen wollen, dann sehen ich schon den nächsten Thread "Insolvenz, Schulden und Verträge, die zu erfüllen wären - und nun?"
#4
Antwort vom 14. Dezember 2017 | 19:20
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 6x hilfreich)
Zitat :Ganz ehrlich? Bei der IHK gibt es Existenzgründerseminare, sowas sollten Sie vorher besuchen. Ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, Sie haben keinen Plan. Oft kann man dort auch Coaches befragen, das ist extrem nützlich. Wenn Sie Ihr Wissen aus einem Internetforum schöpfen wollen und dann auch noch mit irgendwo heruntergeladenen Verträgen, die Sie wahrscheinlich auch noch passend zurechtstutzen wollen, sowas aufziehen wollen, dann sehen ich schon den nächsten Thread "Insolvenz, Schulden und Verträge, die zu erfüllen wären - und nun?"
Sinnlose Antwort. Viel Plan scheinen sie nicht zu haben, sonst hätten sie ja meine Frage beantworten können?
#5
Antwort vom 15. Dezember 2017 | 00:24
Von
Status: Unbeschreiblich (130761 Beiträge, 41579x hilfreich)
Zitat :Das ich es nicht absetzen kann als als Ausgabe?
Genau.
Zitat :denn es ist ja offensichtlich das ich die Fläche aus gewerblichen bzw. aus unternehmerischer Absicht miete.
Woraus soll das denn offensichtlich sein?
#6
Antwort vom 19. Dezember 2017 | 14:22
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 6x hilfreich)
Zitat :Woraus soll das denn offensichtlich sein?
Aus verschiedenen Punkten. Zum einen erwarte ich ja Einnahmen aus der Untervermietung,
zum anderen habe ich speziel dafür ein Gewerbe. Bankkonto ist auch geschäftlich. Da ich als Einzelunternehmer
handle, also keine Gesellschaft, hafte ich auch privat, und bin somit als Person, unternehmerisch tätig.
Würde das nicht gehen, dann könnte ich theoretisch die Einnahmen als Privatsache betrachten, das würde dem FA nicht gefallen
Oder habe ich da ein Denkfehler. Begrüße jede konstruktive Kritik. Danke
#7
Antwort vom 19. Dezember 2017 | 18:41
Von
Status: Lehrling (1264 Beiträge, 493x hilfreich)
[BELEIDIGUNG GELÖSCHT]
Zitat :... Oder kann ich die Vorsteuer nicht abziehen?
Die Vermietung und die Verpachtung sind nach § 4 Nr. 12 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Damit scheidet ein Vorsteuerabzug ohnehin aus.
Von dieser grundsätzlichen Regelung gibt es zwei Ausnahmen. Zunächst gilt die Steuerbefreiung nach der genannten Vorschrift nicht für die kurzfristige Beherbergung von Fremden, Stellplätze für Fahrzeuge und die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen.
Darüber hinaus kann nach § 9 Abs. 1 + 2 UStG auf die Steuerbefreiung verzichtet werden, wenn der Mieter ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer ist, der das Objekt für sein Unternehmen mietet.
-- Editiert von Moderator am 20.12.2017 10:59
#8
Antwort vom 20. Dezember 2017 | 00:11
Von
Status: Unbeschreiblich (130761 Beiträge, 41579x hilfreich)
Zitat :Aus verschiedenen Punkten.
Dann müsste man dem Finanzamt bzw. bei der Streuerprüfung nur erklären, weshalb man den Vertrag dann "privat" abschließt. Die sind da mitunter sehr pingelig wenn "privates" dann doch "geschäftlich" geltend gemacht werden soll.
Kann klappen oder auch nicht.
Zitat :Gibt es info wie ich einen rechtich sicheren Untermietvertrag erstellen kann,
Das macht ein Fachanwalt für (gewerbliches) Miterecht.
Wenn man das als unternehmerische Tätigkeit macht, eine lohnende Investition.
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