seit ca 15 jahren haben wir am haus einen kleinen garten.jetzt sollen wir einen brief von haus und grund bekommen,der besagt das wir den garten für alle abgeben sollen,ist das rechtens???
gewohnheitsrecht bei garten nutzung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Da würde ich mal in den Mietvertrag gucken, was da so drinne steht.
wirdwerden
Die Frage wird vermutlich so oder so nicht einfach zu beantworten sein. Zu überprüfen sie mehrere Dinge. Der Mietvertrag ist das eine davon.
Dann muss man sich die Situation bei Anmietung anschauen. Bei Einfamilienhäusern ist z.B. der Garten rund um das Haus automatisch mitvermietet, wenn im Mietvertrag nichts Gegenteiliges steht. Auch bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern kann sich aus der Situation bei Anmietung ergeben, dass ein Gartenanteil auch ohne mietvertragliche Regelung mitvermietet ist. Das muss man sich aber im Detail anschauen.
Sollte der Gartenanteil nicht von Anfang an dabei gewesen sein, müsste man sich anschauen, wie es dazu gekommen ist. Hat der Mieter eine Gegenleistung dafür geleistet, z.B. eine erhöhte Miete oder die Übername von Arbeiten? So etwas wird eine Rolle spielen um einzuschätzen, ob der Garten in den Mietvertrag aufgenommen wurde oder nicht.
Ein Gewohnheitsrecht gibt es jedoch nicht. Wenn der Mieter irgendwann nach Mietbeginn einfach den Garten ohne Gegenleistung genutzt und der Vermieter mit den Worten "mach mal" zugestimmt hat, dann war das in aller Regel eine unentgeldliche Leihe des Vermieters. Diese kann widerrufen werden.
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Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es ein MFH ist?
Zitatgewohnheitsrecht :
Gibt es nur in Form eines unausrottbaren Märchens ...
Wie cauchy schon sagte, es kommt darauf an, was genau vertraglich vereinbart wurde.
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