Ich habe am 28.02.2010 einen einjährigen Mietvertrag mit meiner Mieterin über ein Zimmer abgeschlossen, der bis zum 28.02.2011 gültig war. Anschließend wollte ich noch für ein halbes Jahr verlängern. Meine Mutter hat das falsch verstanden und mit meiner Vermieterin telefoniert und ihr gesagt, dass ich den Mietvertrag für ein ganzes Jahr verlänger will. Ich habe 1 Tag später mit meiner Vermieterin telefoniert und ihr gesagt, dass meine Mutter das falsch verstanden hätte und dass ich den Mietvertrag doch nur für ein halbes Jahr verlängern möchte. Meine Vermieterin war damit ohne einen Einwand einverstanden. Jetzt habe ich vor 2 Tagen mit meiner Vermieterin telefoniert wie es denn aussieht wegen Schlüsselübergabe und Putzen. Da kam sie mit dem Einwand, dass ich mit ihr am 28.02.2011 einen 1 Jährigen Mietvertrag abgeschlossen hätte, obwohl ich mit ihr telefoniert hatte, dass ich nur ein halbes Jahr verlängern möchte. Den Vertrag über 1 Jahr hat sie meiner Mutter zugeschickt, ohne Absprache mit mir. Unterschrieben hab ich den Vertrag über 1 Jahr auch nicht und meine Mutter auch nicht. (Die Miete überweist monatlich meine Mutter).
Jetzt will sie mich nicht aus dem Zimmer gehen lassen mit der Argumentation, das unser Mietvertrag rechtsgültig für 1 Jahr ist.
Können sie mir da bitte einen kurzen Rat geben. Hat meine Vermieterin recht? Ich bin der Meinung, dass eigentlich gar kein rechtsgültiger Mietvertrag besteht, wegen fehlender Unterschrift und weil sie mich nicht darüber Informiert hat.
Kann ich zum August ausziehen ohne weitere Miete zu zahlen?
vielen Dank im Vorraus
gültiger Mietvertrag? Kann ich ausziehen ohne weitere Miete zu zahlen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
ja ich bin über 18 Jahre alt. Meine Mutter kriegt nur mein Bafög und überweist dann direkt die Miete an meine Vermieterin
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Da niemand die erneute Befristung des Mietvertrages schriftlich hat, besteht meiner Meinung nach ein unbefristetes Mietverhältnis. Ihr werdet daher wohl um die Kündigung mit der gesetzlichen Kündigungsfrist (3 Monate) nicht herumkommen.
Oder gibt es in dem alten Vertrag eine Regelung, wie es weitergeht, wenn man nach Ablauf der vereinbarten Frist nicht auszieht?
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Ne da gibts es keine weiteren Regelungen...
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Mal zuerst die Frage, wer hier rechtskräftig einen Mietvertrag abgeschlossen hat? (Wer hat den ursprünglichen Vertrag unterschrieben?)
Wenn Sie das selbst sind -> stimme ich gagga92 zu.
Im "Innenverhältis" sollten Sie mal nen ernsthaftes Gespräch mit Ihrer Mutter führen, wo sie sich mal künftig nicht mehr einzumischen hat!
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