HALLO
ICH HABE NOCH MAL NE FRAGE
ICH HABE EINEN VERTRAG VON BESTIMMTER DAUER
1,3,1997 ENDET 28,02,2002 NUN HABEN WIR AM 27,11,2003ZUM
29,2,2004 GEKÜNDIGT DAS HATTE ICH IN EINEM ÄLTEREN BEITRAG SCHON MAL GESCHRIEBEN:
DA STEHT DANN IM VERTRAG :
VGL§§565,565A BGB IM ANHANG:DIE GESETZLICHE KÜNDIGUNGSFRIST BETRÄGT:
3 MONATE WENN NICHT MEHR ALS 5 JAHRE
6 MONATE WENN MEHR ALS 5 JAHRE
9 MONATE WENN MEHR ALS 8 JAHRE UND SO WEITER:
ICH HABE ABER ERST JETZT DAS KLEIN GEDRUCKTE DADRÜBER GELESEN : WO STEHT :: NICHTZUTREFFENDES STREICHEN:
ZUTREFFENDES ANKREUZEN:
BEI UNS IST NICHTS ANGEKREUTZT UND AUCH NICHTS GESTRICHEN WORDEN:
HABE ICH JETZT VIELEICHT DOCH DIE MÖGLICHKEIT MIT 3 MONATIGER KÜNDIGUNSFRIST ZU KÜNDIGEN AN STATT 6 MONATEN
WEIL NICHTS ANGEKREUTZT WURDE
DANKE
hab da noch eine frage kündigungs frist
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Du hast doch schon mit 3-monatiger Kündigungsfrist gekündigt. Daher verstehe ich die Frage nicht.
HALLO
MIR IST ERST NACH DEM ICH DIE KÜNDIGUNG PER EINSCHREIBEN AN MEINEN VERMIETER GESCHIKT HABE ; VON EINEM BEKANNTEN GESAGT WORDEN DAS ICH VIELEICHT AUCH 6 MONATE KÜNDIGUNGSFRIST HÄTTE:
ICH HABE ALSO VORHER GAR NICHT GROSS NACH MEINEN KÜNDIGUNGSFRISTEN GESCHAUT:
DA DER VERTRAG JA SCHON ZUM 28,02,2002
ENDETE UND ICH MIR DACHTE DAS ES JETZT MIT DEM NEUEN GESETZ EEHH NUR 3 MONATE KÜNDIGUNGSFRIST GÄBE:DANACH HABE ICH ERST GESEHEN DAS BIS 5 JAHRE 3 MONATE ::::UND MEHR ALS 5 JAHRE 6 MONATE KÜNDIGUNGS FRIST GELTEN
MEINE FRAGE WAR JETZT :
DA STEHT BEI DEN KÜNDIGUNGSFRISTEN :
6MONATE NACH 5 JAHREN
9MONATE NACH 8 JAHREN
NICHT ZUTREFFENDES STREICHEN
UND ZUTREFFENDES ANKREUZEN
IN MEINEM VERTRAG IST ABER JETZT BEI
3 MON
6MON
9MON
12MON
NICHTS ANGEKREUTZT
UND NICHTS GESTRICHEN WORDEN
WELCHE FRIST MUSS ICH DEN JETZT EINHALTEN
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
6 Monate nach über 5 Jahren!
Es trifft ja alles zu.
Die Aufzählung erlaubt ja gar kein
"entweder oder"
Wahrscheinlich ist mit dem Streichen und Ankreuzen anderes in dem Vertrag gemein.
----------------
Außerdem ist es ja bei alten Vertragen so ,
dass bei Zeitmietverträgen (WENN im Vertrag Angaben zu Kündigungszeiten gemacht wurden, wie bei dir, diese auch so gelten,
und nicht die neue Regelung)
Kann man nur für dich hoffen, dass dien Vermieter gnädig ist,
oder sich nicht auskennt!!!
Wenn der Vermieter der Kündigung nicht widersprochen hat, dann hast Du kein Problem.
Da Du davon nichts geschrieben hast, ist die Kündigung gültig, selbst, wenn Du eigentlich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten gehabt hättest.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
5 Antworten
-
15 Antworten
-
39 Antworten