heizkostenabrechnung erhalten, aber falsch berechnet!

25. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.09.2023 09:13:06
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)
heizkostenabrechnung erhalten, aber falsch berechnet!

Hallo, wir ( 3 Mietparteien) haben gestern unsere Heizkostenabrechnung erhalten. Aber meine hat der Vermieter scheinbar falsch berechnet. Ich zahle 70€ Heizung jeden Monat. Warmwasser erhalte ich allerdings mit Durchlauferhitzer. Die Abrechnung sieht folgendermaßen aus:

Kosten verbrauch entspr.Berechnung Fa.xxxxxxx 672,62€
Ablesung durch Fa.xxxxxxx : 62,12€
---------------------------------------
Summe: 734.74€

[b]Gezahlte Pauschalen: 12x60€ = 720,00€


Der gerinfügige Überstand von 14,74€ ist zu vernachlässigen.
[/b]

Rief dem Vermieter an und sagte ihm, das ich jeden Monat 70€ an Heizung zahle und keine 60€! Denn ich zahle in einem Jahr 840€ gesamt an Heizung. Zieht man dann den verbrauch von 672,62€ und die Ablesekosten der Fa.xxxxxx ab, bleibt ein Rest von 105,26€ den er mir ja dann erstatten könne! Er gab mir zur Antwort: "Das wäre schon korrekt mit der Rechnung!" Sollte ich mich diesbezüglich an einen Anwalt wenden?

-- Editiert von Hondo2019 am 25.11.2019 19:28

-- Editiert von Hondo2019 am 25.11.2019 19:29

-- Editiert von Hondo2019 am 25.11.2019 19:29

-- Editiert von Hondo2019 am 25.11.2019 19:32

-- Editiert von Hondo2019 am 25.11.2019 19:33

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Hondo2019):
Das wäre schon korrekt mit der Rechnung!" Sollte ich mich diesbezüglich an einen Anwalt wenden?
Prüfe erstmal, was du wirklich gezahlt hast. Schau am besten dazu in die Kontoauszüge. Dann schau im MIetvertrag nach. Mich irritiert das Wort "Pauschale" in der Abrechnung. Bitte überprüfe, ob du eine Vorauszahlung auf die Betriebskosten zahlst oder eine Betriebskostenpauschale. Dann überprüfe, für was genau du die Zahlungen leistest und ob nicht irgendwo anders die 120 Euro verrechnet werden.

Wenn du dir sicher bist, solltest du den Vermieter nachweisbar einen Brief schreiben und zur Korrektur der Abrechnung auffordern. Gleichzeitig könntest du ankündigen, den von der berechneten Fehlbetrag von z.B. der übernächsten Miete einzubehalten, wenn der Vermieter dir den Betrag nicht erstattet.

Aber Achtung: Du solltest dir dafür wirklich sehr sicher sein. Notfalls lass dich durch einen Mieterverein oder andere versierte Personen beraten. Das ist im Forum nicht wirklich möglich, weil alle Unterlagen inklusive des Mietvertrages eingesehen werden müssen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat:
Sollte ich mich diesbezüglich an einen Anwalt wenden?


Ich würde das zunächst ohne Anwalt versuchen. Auf den Anwaltskosten bleibst Du nämlich sitzen, wenn der Vermieter nach einem Schreiben des Anwaltes die Abrechnung korrigiert. Wichtig ist zunächst einmal, dass Du der Abrechnung schriftlich widersprichst wie von @cauchy vorgeschlagen.

Außerdem solltest Du prüfen, ob die Abrechnungskosten der Fa. xxxxx nicht schon in der Abrechnung der Fa. xxxxx enthalten sind. Es ist eher ungewöhnlich, dass die Abrechnungskosten separat ausgewiesen werden.

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Stell doch die Abrechnung, ohne persönliche Daten, doch bitte mal als Bild(er) ein.

Abelesekosten sind übrigens umlegbar. Bei Heiz-, Warm- und Kaltwasserabrechnungen auch die Abrechnungskosten.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Hondo2019):
Der gerinfügige Überstand von 14,74€ ist zu vernachlässigen.


Die ungewöhliche Großzügigkeit lässt was vermuten.....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von hh):
Es ist eher ungewöhnlich, dass die Abrechnungskosten separat ausgewiesen werden.


IdR sind die Abrechnungskosten der Abrechnungsfirma schon in der Heizkostenrechnung
verrechnet. Hier lohnt sich exakte Prüfung der Abrechnung.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Vor ein paar Monaten hattest du geschrieben, dass dein Vermieter nie BK/HK-Jahresabrechnungen macht, verschickt. Nun macht er es doch? Jetzt liegt also die von 2018 vor.

Du brauchst nicht zum Anwalt.
Du kannst dem Vermieter höflich schreiben, dass du lt Mietvertrag und lt. Kontoauszug monatlich 360,- bezahlst.
Miete zahle ich gesamt: 360€ ---> Kaltmiete: 255€ +Heizkosten: 70€+Nebenkosten: 35€. Das hattest du hier im Mai verraten.

Du kannst den Vermieter um Korrektur bitten. Und um Überweisung deines HK-Guthabens.
(vielleicht zahlt eine andere Mietpartei nur 60,-? und er hat für alle 3 WE die *Pauschale* angenommen?)---das wäre ein möglicher Irrtum--- und ganz ohne Anwalt und Panik aufzulösen.


Warmwasser bereitest du elektrisch. Hattest du auch schon geschrieben.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Ich sehe es wie hh. Vermieter selber anschreiben, die Sachlage darlegen und auffordern das Guthaben bis zum .... auf das Klo .... eingehend anzuweisen. Zugangsnachweis nicht vergessen.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
das Guthaben bis zum .... auf das Klo .... eingehend anzuweisen.

Echt?
Ich würds mir ja überweisen lassen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12303.09.2023 09:13:06
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)

@Anami
ja wuderte mich auch, das er auf einmal eine Abrechnung stellt. Allerdings auch nur für die Heizkosten.

@Anitari
Weiß leider nicht, wie man Bilder hier reinsetzen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Hondo2019):
Weiß leider nicht, wie man Bilder hier reinsetzen kann.

Personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.

Mit einem der Bilderdienste wie z.B. https://imgbb.com/ oder https://imgur.com/upload das Foto ins Internet stellen.

Den Link dann einfach hier posten oder aus der Symbolleiste das Dritte Symbol von rechts auswählen und den Link dort eintragen.

Bitte darauf achten, das man nicht den Thumbnail- / Vorschau-Link postet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12303.09.2023 09:13:06
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Harry van Sell
Danke für den Tip.
Habe ein Bild der HKA hier hochggeladen. Müsste da nicht auch die Einheiten der einzelnen Metrona Telmetic Geräte aufgeführt sein. Da an sich an jedem Heizkörper ein Digitales Ablesegerät befindet.
<a href="https://ibb.co/MyHvzn2"><img src="https://i.ibb.co/PsyL2xm/heizkosten.jpg" alt="heizkosten" border="0"></a>

-- Editiert von Hondo2019 am 27.11.2019 09:46

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Ja die Kostenermittlung Fa. METRONA für Ihre Wohnung müsste dieser Rechnung beigelegt sein.

VM anschreiben und auffordern diese nachzureichen, sonst wird das nix

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Google bitte mal, wie eine formal korrekte Abrechnung auszusehen hat. Hier gibt's z.B. Infos dazu: https://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-form/Wenn das vorliegende Schreiben keine Ergänzungen hatte, ist das definitiv keine formal korrekte Nebenkostenabrechnung.

Sofern im Mietvertrag wirklich Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart wurden (mich wundert immernoch das Wort Pauschale), solltest du diese Abrechnung nachweisbar als formell falsch zurückweisen. Die Folge ist meines Wissens nach, dass der Vermieter faktisch keine Abrechnung erstellt hat. Er hat aber natürlich immernoch die Chance, eine zumindest formell korrekte Abrechnung zu erstellen, sofern er den Jahreszeitraum nicht überschreitet.

Du musst dem Vermieter natürlich nicht erklären, warum die Abrechnung formell falsch ist. Wenn du magst, kannst du aber den Link mit anführen.

PS: Ich kenne deinen Vertrag nicht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Vermieter nun wirklich eine versierte Person mit der Erstellung der Abrechnung beauftragt und diese Abrechnung dann deutlich höher ausfällt. Das hängt davon ab, welche Nebenkosten laut Vertrag umlagefähig wären und ob der Vermieter bereits alle umlagefähigen Positionen umgelegt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12303.09.2023 09:13:06
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)

Werde den MV mal hier einstellen.
Noch schlimmer ist es ja, das wir jetzt schon zum 2.mal ohne ÖL da sitzen.Der Vermieter teilte mir dann auf Anfrage mit, das das ÖL bestellt sei und er zu spät bescheid bekam,das die tanks leer wären. ( Er tankt ja immer nur 1000l bei 4 Tanks mit 2500l Volumen). Und erwähnte auch, das einer der anderen Mieter noch Mietschulden hätte und der andere weniger zahlt, wegen feuchtigkeit in der Wohnung. Sagte ihm dann, das ich ja nichts dafür kann wenn andere nicht zahlen und das er mir eine ordendliche Jahresabrechnung stellen soll in der auch die anderen Nebenkosten nach verbrauch aufgeführt sind( wasser,Müll,etc.) Er sagte mir dann, ich könne ja ausziehen wenns nicht passt!!! Mir kommt es langsamn so vor, als wenn er das Guthaben meiner Jahresabrechnung dafür nimmt um die Mietschulden der beiden anderen damit auszugleichen. Ebenso die der anderen Familie die ausgezogen ist und nie Miete zahlte( laut aussage des VM).

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Wofür der VM die Gelder verwendet ist erst mal egal, wenn am Ende eine korrekte Abrechnung erfolgt Kalt sitzen geht gar nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12303.09.2023 09:13:06
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)

So, hier mal der Mietvertrag und die Änderung die er uns nachträglich 2017 brachte für die Grundstückspflege.


<a href="https://ibb.co/8m4LMrj"><img src="https://i.ibb.co/9p3knbq/MV.jpg" alt="MV" border="0"></a>
<a href="https://ibb.co/nwYCnHL"><img src="https://i.ibb.co/p1MyRtL/MV1.jpg" alt="MV1" border="0"></a>
<a href="https://ibb.co/nPCqYkY"><img src="https://i.ibb.co/qJ5Lc1c/MV2.jpg" alt="MV2" border="0"></a>
<a href="https://ibb.co/fQxX4Q4"><img src="https://i.ibb.co/CWHwhWh/MV3.jpg" alt="MV3" border="0"></a>
<a href="https://ibb.co/ZMKLLgV"><img src="https://i.ibb.co/gRwjjW3/MV4.jpg" alt="MV4" border="0"></a>
<a href="https://ibb.co/58Q3yDW"><img src="https://i.ibb.co/FwQ1Mvb/MV5.jpg" alt="MV5" border="0"></a>

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
(mich wundert immernoch das Wort Pauschale),


Der Vermieter meinte wohl mit Pauschale die Vorauszahlung; nach allem was ich lese.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12303.09.2023 09:13:06
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)

So nachdem ich dem Vermieter eine Mietminderung ankündigte und aufforderte mir eine ordendliche Nebenkostenabr. zu erstellen, kam dies hier:

https://ibb.co/q0RwjCy


-- Editiert von Hondo2019 am 30.01.2020 16:04

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Damit will Dir der Vermieter sagen, dass für den Fall, dass Du eine Rückerstattung der Heizkosten in Höhe von 104,61€ verlangst, er von Dir bei den übrigen Nebenkosten eine Nachforderung in Höhe von ca. 12,50€/Monat, also 150€ pro Jahr in Rechnung stellen wird.

In Summe müsstest Du daher ca. 45€ nachzahlen.

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