heizungskosten

13. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
duese7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
heizungskosten

hallo
ich bin am 1.4.2010 mit meinem freund in eine gemeinsame wohnung gezogen.
wir sind im gleichen haus gleiche etage und gleicher vermieter und anbieter der heizung geblieben. ich habe zwei monate vorher die heizung angerufen und ihnen mitgeteilt das ich mit meinem freund zusammen gezogen bin in eine größere wohnung und das ich den abschlag erhöhen will, das haben sie dann auch zwei monate getan. ich habe danach auch nicht mehr nachgeschaut ob sie auch weiter abgebucht haben. da ich auch von meinem vermieter gesagt bekam das brauch ich nicht die würden sich um die ummeldung schon kümmern. nun habe ich am 8.4.2011 einen brief bekommen das ich das ganze jahr nicht bezahlt habe. ich würde von dem anbieter nun eine rechnung, im juni, bekommen für eine nachzahlung. ist das rechtens oder ist das ganze verjährt.
gruß duese7

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Die Forderung stammt aus dem letzten Jahr und ist noch nicht verjährt.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Was sollte denn da verjährt sein ?
Die Abschlagszahlungen ?



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

quote:
ich habe zwei monate vorher die heizung angerufen

Eventuell hätte man mit dem Vermieter statt mit der Heizung sprechen sollen ...



quote:
ich würde von dem anbieter nun eine rechnung, im juni, bekommen für eine nachzahlung. ist das rechtens oder ist das ganze verjährt.

Ja das ist rechtens.
Er hat Zeit bis zum 31.12.2011 dir diese Abrechnung zuzustellen.
Eine Verjährung würde erst zum 01.01.2012 gelten.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
duese7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die schnellen antworten ihr habt mir gut geholfen.


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