Hallo,
ich habe folgendes Problem: ich wohne seit 8 Jahren in einem renovierten Altbau. Wir haben Holzbalkendecken, die keinerlei Schallschutz bieten.
Seit 4 Jahren ärgern wir uns mit rücksichtslosen Nachbarn über uns, die sich aufführen, als wären sie allein auf der Welt. Allerdings haben wir es hier versäumt, uns rechtzeitig an den Vermieter zu wenden.
Seit 3 Wochen sind allerdings auch unter uns laute Nachbarn eingezogen. Immerhin hören sie - nachdem wir sie höflich auf den fehlenden Schallschutz hingewiesen haben - jetzt nur noch bis ca. 21 Uhr laut Musik. Danach läuft allerdings der Fernseher bis mitten in die Nacht. Ich kann nicht sagen, ob der Fernseher übermässig laut eingestellt ist oder der fehlende Schallschutz der Grund dafür ist - Tatsache ist, dass wir nachts nicht mehr schlafen können (da einer der Fernseher auch im Raum unter unserem Schlafzimmer steht).
Ich kann und will meinen Nachbarn das allnächtliche Fernsehen nicht verbieten, aber so kann es nicht weitergehen.
Kann ich nun den Vermieter auffordern, einen Schallschutz anzubringen (immerhin weiss ja seit rund 4 Jahren, dass die Wohnung nicht isoliert ist, allerdings habe ich vorher von unten nie Geräusche wahrgenommen)?
Welche Frist kann ich ihm setzen?
Ich habe ziemliche Ängst davor, mir den Unmut unseres Vermieters zuzuziehen, der uns schon beim Mietvertrag klargemacht hat, dass er von nörgelnden Mietern nichts hält! Deswegen erdulde ich auch schon seit 4 Jahren die Nachbarn über uns. Aber jetzt kann ich einfach nicht mehr!
Kann Der Vermieter uns den Mietvertrag kündigen, falls wir nun auf unser Recht pochen? Wie sieht es bei Mietminderung aus, kann er uns da kündigen?
Das war ein langer Text, aber ich hoffe dennoch, die eine oder andere Antwort zu erhalten. :-)
Danke, eine verzweifelte Anna.
hellhörige Wohnung - Mietminderung?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ich weiss nicht ob es Grenzwerte für Schallbelastungen gibt, aber was definitv nicht sein kann ist, dass der Vermieter euch rausschmeisst nur weil euch was an der Wohnung missfällt.
Er müsste schon Eingenbedarf beanspruchen oder ihr müsstet schon die Miete nicht bezahlen wollen bevor er das darf.
Ihr habt in einem Altbau keinen Anspruch auf "Neubau-typischen" Schallschutz. Die aktuellen DIN-Normen müssen daher nicht eingehalten werden.
Worauf ihr einen Anspruch habt, ist lediglich "baualtersgemäßer" Schallschutz. Und der ist in Altbauten im Regelfall sehr gering...
Ihr könnt also keine Abhilfe vom Vermieter fordern und kein Minderungsrecht geltend machen.
Einfache Holzbalkendecken waren um 1900 üblich. Lediglich soweit nicht einmal das damals übliche Schallschutzniveau eingehalten würde, könnt ihr etwas tun. Das ist halt der Preis für schicke Wohnungen mit Stuck und hohen Decken...
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Hallo thdoerfler,
danke für die Antwort, auch wenn das nicht unbedingt ermutigend ist! :-(
Mir ist natürlich klar, dass ein Altbau einfach hellhörig ist. Deswegen habe ich ja bisher auch nie was gesagt.
Aber es kann doch nicht sein, dass ich nachts nicht schlafen kann, da ich den Gesprächen (oder dem Fernseher) der Nachbarn zuhören muss. Auch wenn der Schallschutz um 1900 nicht besonders gut war - wenigstens einen kleinen Anspruch auf eine mögliche Nachtruhe muss ich doch auch haben??
Anna.
entschuldigung - ich kann leider nichts zu dem thema beitragen, außer einer weiteren frage: gibt es denn tatsächlich din-normen für schallschutz? wir wohnen in einer zwei jahre alten wohnung (zu wohnkomplex ausgebaute garagenräume)... innerhalb des gesamten wohnkomplexes wurde sehr viel rigips (richtig geschrieben?), es wurde also sehr viel von diesen Gipsplatten verbaut. So sind unsere Wände zum Hausflur und zum Nachbarn
aus diesem äußerst dünnen Material... es ist uns leider erst nach dem Einzug aufgefallen - unser schwerhöriger nachbar ist ürbigens elvisfan.
welche din-normen gibt es und wie muss man da vorgehen?
vielen dank
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"nadine k."
hallo ich wohne auch in einer renovierten altbauwohnung und meine nachbarin hat auch immer probleme gehabt mit der über ihr und als alles nicht half mit reden hat sie einfach dem mieter gesagt das sie das unterlassen soll wenn ruhezeit ist ansonsten mietminderung.
es hat funktioniert
claudia
rechtssituation
Auch im Altbau gelten mindestens die Bedingungen der DIN 4109/ Ausg. 1962.
Bei besonderer Hellhörigkeit und Trittschallproblemen im Altbau ist immer Pfusch gemacht worden. Altbauten sind nicht per se hellhörig.-Wurde der Baupfusch (neuer Estrich oder nachträgl. Leichtbauzwischenwände, Rigips etc.) nach 1989 begangen, gelten die Bedingungen der DIN 4109/ Ausg. 1989 mit etwas strengeren Werten. Der Schallschutz ist aufgrund der Landesbauordnungen, die die Schallschutz-DIN-Normen übernommen haben, rechtsverbindlich und damit einklagbar. Man sollte hier auf die Vermieter keine falschen Rücksichten nehmen. Hier wird oft aus Dummheit gespart.
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"bevast"
@bevast
gelten für z.B. 1930 oder 1870 gebaute Häuser tatsächlich die DIN von 1962?
Kann ich irgendwie nicht glauben. Hast Du dazu eine seriöse Quelle?
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