hellhörige Wohnung - ist die Vermieterin verpflichtet für besseren Schallschutz zu sorgen?

15. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
caprisommer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
hellhörige Wohnung - ist die Vermieterin verpflichtet für besseren Schallschutz zu sorgen?

Guten Tag,

was habe ich für Möglichkeiten, wenn die Wohnung extrem hellhörig ist?

Alles was mein Nachbar tut oder spricht kann ich in meiner Wohnung hören. Selbst wenn er den Kühlschrank aufmacht, den Kaffee umrührt oder den Fernseher an hat, ich höre alle Geräusche. Dazu muß ich sagen, daß mein Nachbar nicht übermäßig laut ist, er macht die normalen alltagsüblichen Geräusche.
Doch beeinträchtigt mich diese ständige Geräuschkulisse erheblich, so kann ich oft nicht einschlafen oder werde ständig geweckt. Aber auch tagsüber ist es eine stete Belästigung.

So wie ich das erkennen kann, wurden wohl aus einer großen Wohnung drei kleine Appartments abgetrennt. Dabei wurde offensichtlich beim Schallschutz gespart.

Ist diese Hellhörigkeit ein Grund für Mietminderung bzw. ist die Vermieterin verpflichtet für besseren Schallschutz zu sorgen?

Besten Dank für eine Antwort.



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Juris-Advocat
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

habe mal unter einer Mietminderungstabelle nachgesehen. Danach sind 10 % von der Bruttomiete denkbar. Würde auch eine rückwirkende Mietminderung in Betracht ziehen.

Gruß
Juris

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