hoher Gasverbrauch auf Grund kaputter Heizung

31. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kasia123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
hoher Gasverbrauch auf Grund kaputter Heizung

Hallo,
ich habe am 1.1.17 eine neue Wohnung bezogen. Den Schlüssel habe ich jedoch bereits am 04.11.16 erhalten, um ggf. streichen & ausmeßen zu können. Die 1. Monatsmiete war zum Januar 2017 fällig. Leider hat sich vor einigen Tagen ergeben dass meine Heizungen defekt sind und wahrscheinlich neue Rohre verlegt werden müssen. Der Heizungsinstallateur rat mir meine Heizungen bis zur Neuverlegung der Rohre auf 5 zu stellen, da ich sonst unglaublich hohe Gaskosten haben werde, da 2 Systeme gegeneinander arbeiten würden. Wenn ich also meine Heizungen aus machen möchte muss ich dies manuell über einen Monitor in meiner Wand eingeben anstatt am Rädchen an der Heizung zu drehen.
Nun ist es leider so dass den kompletten November und Dezember die Heizungen zugedreht waren. Denn um den Mangel hat sich bisher niemand gekümmert. War wohl niemandem bekannt. Somit ist mein Gasverbrauch in den Monaten November und Dezember sehr hoch gewesen, obwohl nicht tatsächlich geheizt wurde. Das war die Bestätigung der Aussage des Installateurs. Dieser Verbrauch ist auf Grund der defekten Heizungen entstanden. Mein Gaszähler zählt z.Z. immer noch einen Verbrauch obwohl meine Wohnung bisher die 15 Gradmarke nicht überschritten hat. Die Heizungen waren zu keinem Zeitpunkt warm. Ich habe heute eine Schlussrechung der Stadwerke wegen eines Anbieterwechsels erhalten. Dort wurden mir Gaskosten in Höhe von ca. 107€ berechnet. Diese sind mir aber nur wegen den defekten Heizungen entstanden. Gaskosten weil Rädchen an der Heizung zugedreht, weil Heizung kaputt. Ich möchte gerne meinen Vermieter fragen ob er für diese Kosten aufkommen kann, weil diese wie bereits erwähnt auf Grund der defekten Heizungen erst entstanden sind, und meine Wohnung bisher nicht geheizt werden konnte. Ich habe eine Gasetagenheizung. Bei mir wurde einmal ein Einrohrsystem und eine Zweirohrsystem verlegt. Diese Kombination der 2 Systeme ist laut dem Installateur ein Mangel und darf so nicht verbaut werden. Meine Heizungen laufen zudem "rückwärts".
Gibt es da vielleicht eine rechtliche Grundlage auf die ich mich als Mieterin stützen kann? Oder wäre die Übernahme der Kosten des Gasverbrauchs bei den Stadtwerken durch meinen Vermieter reine Kulanz?

Vielen Dank schon mal im Vorraus.

MfG Kasia

-- Editier von Kasia123mitglied am 31.01.2017 22:04

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Sie haben am 01.01.2017 eine Wohnung bezogen.
Ab dann zahlen Sie die Kosten.
Wenn Sie aus Kulanzgründen schon vorher einen Schlüssel hatten, dann ist das eben so. Das heißt aber keineswegs, dass Sie deshalb die Kosten der Wohnung tragen, die Sie ja zu der Zeit gar nicht gemietet hatten.
Ab wann hatten Sie sich als Nutzer angemeldet?
Ab dann sind Sie natürlich Vertragspartner und kostenpflichtig. Das erscheint mir hier nur gerade doch sehr übereilt....

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#2
 Von 
Kasia123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Mit der Übergabe des Schlüssels hat mich mein Vermieter bei den Stadtwerken angemeldet und mir nichts davon gesagt. Abgemacht war 1.1.17 Einzug und Mietvertrag ab 1.1.17 Schlüssel vorher zum Streichen o.ä.
Die Stadtwerke sagen mir ; ab dem Tag der Schlüsselübergabe kommen sie für die Kosten in der Wohnung auf. Ist ja auch ok. Aber ich gehe bei normal funktionierenden Heizungen davon aus, wenn sie zu gedreht sind dass sie aus sind und kein Gas verbraucht wird. Dass diese Kaputt sind konnte ich nicht ahnen. Also hab ich die Heizungen zugedreht gelassen. Obwohl es durch den Mangel erst durch das Zudrehen zu immensen Kosten kommt.
Mir geht es Hauptsächlich um die Kosten die auf Grund der defekten Heizung entstanden sind.
Die Stromkosten zahle ich ab November kein Problem. Aber da die Wohnung zu keinem Zeitpunkt beheizt werden konnte möchte ich diese Kosten die entstanden sind nicht tragen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Kasia123mitglied):
Aber ich gehe bei normal funktionierenden Heizungen davon aus, wenn sie zu gedreht sind dass sie aus sind und kein Gas verbraucht wird.

Nö, nur weil das Ventil zu ist läuft ja die Hezung noch.
Nur eine Heizung die aus ist, verbraucht keinen Brennstoff.



Zitat (von Kasia123mitglied):
Also hab ich die Heizungen zugedreht gelassen.

Im Winter? Das wird den Vermieter aber freuen wenn der das hört...
Zu den Obhutspflichtne gehört auch eine gewisse Beheizung der Wohnung.



Zitat (von Kasia123mitglied):
Bei mir wurde einmal ein Einrohrsystem und eine Zweirohrsystem verlegt. Diese Kombination der 2 Systeme ist laut dem Installateur ein Mangel und darf so nicht verbaut werden. Meine Heizungen laufen zudem "rückwärts".

Das ist ein Mangel an der Mietsache, diesen muss der Vermieter beseitigen.
Sofern dem Mieter durch Mängel unnütze Kosten entstehen, wären auch diese vom Vermieter zu tragen.

Die Frage ist halt jetzt, wie viel von den 107 EUR "unnütz" waren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Kasia123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Im Winter? Das wird den Vermieter aber freuen wenn der das hört...
Zu den Obhutspflichtne gehört auch eine gewisse Beheizung der Wohnung.


Die Heizungen habe ich zugedreht GELASSEN. Da der Mietvertrag erst ab dem 01.01.2017 läuft und ich nur einen Schlüssel erhalten habe, habe ich keine Obhutspflicht verspürt mich um die richtige Beheizung der Wohnung zu kümmern. Da ich davon ausgegangen bin, dass mein Vermieter in dieser Zeit bis zu meinem Einzug für die Kosten der Beheizung aufkommt, wollte ich mich natürlich nicht einmischen und habe an den Heizungen bis zu meinem Einzug nichts angefasst.

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist ein Mangel an der Mietsache, diesen muss der Vermieter beseitigen.
Sofern dem Mieter durch Mängel unnütze Kosten entstehen, wären auch diese vom Vermieter zu tragen.

Die Frage ist halt jetzt, wie viel von den 107 EUR "unnütz" waren.

Ist das rechtlich geregelt ? Da die Wohnung bisher nicht geheizt werden konnte gehe ich von den kompletten 107€ aus

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Das ist doch kein Problem, einfach mit Mietvertrag zum Versorger, dort mitteilen, dass man erst zum 1.1. angemietet hat und auch erst ab diesem Zeitpunkt einen Vertrag mit dem Versorger wünscht. Als Nachweis den Mietvertrag zeigen und gut ist

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#6
 Von 
Kasia123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

darum geht es mir ja nicht. Ich möchte dass mein Vermieter für die Kosten aufkommt die durch die defekte Heizung entstanden sind. Denn diese entstehen ja immer noch und bis zur Neuverlegung der Rohre werden diese Kosten weiterhin anfallen.

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#7
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Kasia123mitglied):
Ich möchte dass mein Vermieter für die Kosten aufkommt die durch die defekte Heizung entstanden sind.

Dabei geht es um Mehrkosten zu denen, die normalerweise anfallen.
Es wurde ja schon gesagt, das das auch zu belegen ist.

107Euro Gasbezugskosten für November+Dezember sind tatsächlich äußerst gering.
Wie groß ist die Wohnung?

Im übrigen kann man nicht einfach davon ausgehen, dass man keine Obhutspflichten hat und dass man auch keine Betriebskosten zu zahlen hat, wenn man eine Mietsache schon 2 Monate vor dem eigentlichen Mietbeginn übergeben bekommt, nur weil der Vermieter für die 2 Monate auf die Miete verzichtet. Auch Streichen ist Nutzen.

Da muss man schon etwas abgrenzen, ob die Übergabe (und damit der Übergang der Obhutspflicht) nun zum 04.11.16 oder doch erst zum 01.01.17 erfolgt ist:
Hattest du nur einen Schlüssel erhalten und der Vermieter hatte daneben noch weitere Schlüssel und hatte auch während der 2 Monate selbst Zutritt zur Wohnung?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
107Euro Gasbezugskosten für November+Dezember sind tatsächlich äußerst gering.

Ja das ist fast gar nichts, die Zählermiete wird ja auch eingerechnet sein.
Zitat (von Kasia123mitglied):
Meine Heizungen laufen zudem "rückwärts".

Wenn eine solche Aussage kam, sollte man einen Fachbetrieb beauftragen, oder einfach dem Vermieter die Erkenntnisse mitteilen.
Zitat (von Kasia123mitglied):
Der Heizungsinstallateur rat mir meine Heizungen bis zur Neuverlegung der Rohre auf 5 zu stellen, da ich sonst unglaublich hohe Gaskosten haben werde, da 2 Systeme gegeneinander arbeiten würden.

Kopfschüttel, wenn das ein Fachmann so gesagt hatte, vermutlich ist eine elektrische Heizkreisverteilung welche den Vorlauf regelt installiert, da ist es normal, das der Thermostat auf voller Stufe steht.
Vor allem braucht eine Heizung dann sogar weniger Energie, da die Abgabe ja momentan begrenzt ist, das spricht für einen Minderverbrauch.
Allerdings wird vermutlich noch eine Fußbodenheizung aktiv gewesen sein, sonst wäre die Wohnung wohl in den beiden Monaten eingefroren.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Zitat:
107Euro Gasbezugskosten für November+Dezember sind tatsächlich äußerst gering.


Das ist sogar extrem gering.

Und Kasia, du hast auch dann eine Obhutspflicht, wenn der Vertrag erst zum 1.1. beginnt. Was hättest du wohl gesagt, wenn im Dezember wegen der abgedrehten Heizung die Rohre geplatzt wären und vielleicht die Wohnung geflutet worden wäre? Dann wäre das Geheul wohl groß gewesen. Abgesehen davon ist es nicht unüblich, dass der Mieter, wenn er schon eher die Wohnung nutzen kann (z.B. zum Renovieren) er für diesen Zeitraum zwar keine Miete zahlt aber zumindest die Nebenkosten trägt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Kasia123mitglied):
darum geht es mir ja nicht. Ich möchte dass mein Vermieter für die Kosten aufkommt die durch die defekte Heizung entstanden sind. Denn diese entstehen ja immer noch und bis zur Neuverlegung der Rohre werden diese Kosten weiterhin anfallen.


Was denn für Kosten? Sie können die ja noch nicht einmal spezifizieren. Der Installateur hat Ihnen gesagt, wie SIe sich verhalten müssen um die Kosten nicht explodieren zu lassen, und wenn Sie dem Versorger mitteilen, dass Sie erst ab dem 01.01. Kostenträger sind, haben Sie mit den enormen Heizkosten von 107 EUR für zwei Wintermonate ....... nichts am Hut.

Also was für Kosten wollen Sie denn erstattet bekommen?

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