Hallo alle zusammen!
Zu diesem "Spezialfall" konnte ich nichts hilfreiches finden, daher schildere ich mal kurz:
Unser Hausverwalter gibt die Kopie eines Briefe, den ich ihm geschickt habe ohne mein Wissen an den Hausmeister weiter. Inhalt war, dass ich mich über die Haltung eines Kampfhundes im Haus beschwert habe, der hier öfter frei rum lief. Der Hausmeister wendet sich mit dem Brief an die Polizei und behauptet, der Mieter mit dem Kampfhund habe ihn (den Hausmeister) geschlagen. Im Haus erzählt nun der Hausmeister, ich hätte den Nachbarn, dessen Freundin inzwischen samt Kampfhund ausgezogen ist, angezeigt. Habe ich aber nicht. Warum auch. Der Kampfhund-Nachbar ist wirklich nicht der Freundlichste und wenn er den Hausmeister bereits geschlagen hat, finde ich es völlig verantwortungslos, dass behauptet wird, ich hätte diesen netten Nachbarn angezeigt.
Darf die Hausverwaltung mein Schreiben als Kopie überhaupt weiterleiten?
Darf der Hausmeister dieses Schreiben an die Polizei weitergeben?
Das gibt es doch gar nicht! Nur weil ich schriftlich Bedenken bezüglich des Hundes geäußert habe, der meinen einjährigen Sohn bereits angeknurrt hatte und hier ständig frei rumlief und ins Haus gelullert hat, obwohl ich mir bewußt eine Wohnung gesucht hatte in der Hundehaltung untersagt ist...
Dürfen die das so machen?
Ich möchte schon deutlich machen, dass ich das ganz ungünstig finde, habe aber keine Argumente, wogegen das verstößt.
Vielen Dank für die Anregungen!
indiskreter Hausverwalter
Fragen zur Miete?
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.... "natürlich" dürfen die das nicht machen. die verwaltung nicht und der hausmeister auch nicht. da stimme ich voll zu.
der andere punkt ist, dass das eine frage des anstands ist, nicht aber des rechts. du kannst dich beschweren, aber das war es dann auch.
Inwiefern konnte Dein Brief denn dem Hausmeister bei seiner Anzeige behilflich sein...
Du hast Dich an die HV gewandt, indem Du schriftlich ein Problem geschildert hast. Die hat das an den Hausmeister weitergeleitet, statt es mündlich weiter zu geben. Finde ich persönlich besser, damit es keine Missverständnisse gibt.
Was der Hausmeister mit diesem Schriftstück nun gemacht hat ist nicht auf den Mist der HV gewachsen. Sie wollte ihm nur anhand Deines Briefes mitteilen, dass er sich um das Problem im Haus kümmern sollte. Dass er dies zu persönlichen Zwecken nutzen würde konnte die HV ja nicht wissen.
Die HV kann sogar Deinen Brief bei der nächsten Eigentümerversammlung den Eigentümern vorlegen, da nicht vertraulich.
Der Hausmeister ist meiner Ansicht nach so dumm, Deinen Brief als Anzeige zu sehen. Du hast das Problem bei der HV angezeigt, aber nicht bei der Polizei, und darin liegt anscheinend das Problem. Ein Missverständnis.
Im Prinzip bin ich der Meinung, dass man auch dazu stehen sollte, wenn man sich beschwert. Dabei wäre es mir völlig egal wer das liest. Ich würde meinen Nachbarn sagen, dass Du die Anzeige nicht erstattet hast, sondern die HV nur darauf aufmerksam gemacht hast, dass der Hund da rumlief. Fertig.
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--- editiert vom Admin
Der Hausmeister ist meiner Ansicht nach so dumm, Deinen Brief als Anzeige zu sehen. Du hast das Problem bei der HV angezeigt, aber nicht bei der Polizei, und darin liegt anscheinend das Problem. Ein Missverständnis.
So isses Dini!
Darf die Hausverwaltung mein Schreiben ...
Das ist mit Entgegennahme das Schreiben der Verwaltung.
Und mit dem eigenem Eigentum kann jeder machen was er will.
Zudem war der Brief völlig korrekt und längst überfällig.
Ggf. könnte sich aus dem Mietvertrag / aus der Vereinbarung mit der Hausverwaltung die Verpflichtung ergeben, mit dem Inhalt des Briefes vertraulich umzugehen – als vertragliche Nebenpflicht; Hausverwaltung und Hausmeister sind insoweit Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Eine solche Konstruktion ist aber – das gebe ich zu – schon ziemlich abenteuerlich und dann wäre immer noch zu klären, was man unter „vertraulich behandeln“ versteht. Im Ergebnis ist daher möglicherweise gar nichts falsch gelaufen, denn wenn Sie der Hausverwaltung ein ordnungswidriges Verhalten eines Mieters bekannt geben, dann meine ich, ist die Verwaltung berechtigt, dieses auch gegenüber z.B. dem Hausmeister oder der entsprechenden Behörde (Ordnungsamt, Polizei) anzuzeigen; der Hausmeister ebenso.
Schreiben Sie beim nächsten Mal anonym, wenn Sie so etwas ausschließen wollen.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Das habe ich doch schon erwähnt!
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