ist ein Fahrradstellplatz Pflicht ?

18. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hannibal76
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
ist ein Fahrradstellplatz Pflicht ?

Hallo. muss ein Vermieter einen Fahrradstellplatz zu Verfügung stellen ? Ein 2 Familienhaus (erbaut 2015 in Hessen). Der Vermieter wohnt mit im Haus. Ein Stellplatz für Räder wäre auf dem Grundstück vorhanden, nur nicht überdacht. Ist das in Ordnung ? Ein Abstellen im Keller wäre auch kein Problem, müsste nur über eine Treppe hoch bzw. runter getragen werden. Eine Regelung über einen Fahrradstellplatz ist im Mietvertrag nicht erwähnt, lediglich 2 Autostellplätze, die genutzt werden dürfen auf dem Grundstück sind erwähnt. Danke

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32191 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Hannibal76):
muss ein Vermieter einen Fahrradstellplatz zu Verfügung stellen ?
Nein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Ein Stellplatz für Räder wäre auf dem Grundstück vorhanden, nur nicht überdacht. Ist das in Ordnung ?


Ja

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Und um Anami's "Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen." zu bestätigen:
Wenn nichts im Mietvertrag vereinbart ist, dann ist auch nichts geschuldet. Wenn der Vermieter einen Stellplatz auf dem Grundstück herrichtet, ist das sicherlich nett von ihm, verpflichtet ist er auch dazu nicht.

Die Räder dürfen in die angemieteten Wohn-o der Kellerräume verbracht werden, für Beschädigungen bei dieser Transportart ist der Transportierende allerdings voll haftbar.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Hannibal76):
Ein 2 Familienhaus (erbaut 2015 in Hessen). Der Vermieter wohnt mit im Haus.


Ihr wisst, das er Vermieter Euch in dieser Konstellation jederzeit ohne Angabe von Gründen den Mietvertrag kündigen kann ??

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von Hannibal76):
muss ein Vermieter einen Fahrradstellplatz zu Verfügung stellen ?
Ein Stellplatz für Räder wäre auf dem Grundstück vorhanden

Hat er doch schon.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120154 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Hannibal76):
ist ein Fahrradstellplatz Pflicht ?

Kommt ganz darauf an, regionale Regelungen wie z.B. Bau- und Nutzungsordnungen der Gemeinde können das durchaus vorschreiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt ganz darauf an, regionale Regelungen wie z.B. Bau- und Nutzungsordnungen der Gemeinde können das durchaus vorschreiben.
Aus dem eigentlichen Text der Frage ging ja hervor, dass die Titelzeile NICHT so allgemein war, wie sie beim Lesen nur der Titelzeile erscheint.

Um jetzt beim Fragesteller nicht eine unbegründete Anspruchserwartung aufkommen zu lassen:
Selbst wenn dem Bauherr aufgrund baurechtlicher Vorschriften die Errichtung eines Fahrradabstellplatzes vorgeschrieben wäre, so löst das nicht automatisch einen Anspruch des Mieters auf die (kostenlose) Zurverfügung-Stellung aus. Ist gemäß Mietvertrag kein Fahrradabstellplatz vermietet, dann hat der Mieter auch keinen Anspruch darauf. => siehe Antworten 2+3

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hannibal76
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Hannibal76):
ist ein Fahrradstellplatz Pflicht ?

Kommt ganz darauf an, regionale Regelungen wie z.B. Bau- und Nutzungsordnungen der Gemeinde können das durchaus vorschreiben.

Ja danke, Stellplätze sind ja auch vorhanden, nur nicht überdacht. Die Frage war gemeint ob das ausreicht oder muss eine Garage (oder Überdachung) vorhanden sein ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Hannibal76
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120154 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Hannibal76):
muss eine Garage (oder Überdachung) vorhanden sein ?

Nein, nicht ohne entsprechende Verpflichtung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von Hannibal76):
Ja danke, Stellplätze sind ja auch vorhanden, nur nicht überdacht. Die Frage war gemeint ob das ausreicht oder muss eine Garage (oder Überdachung) vorhanden sein ?
Nein.
Und vielleicht auch interessant: wenn die Bauordnung Fahrradstellplätze vorschreibt, dann bedeutet das immer noch nicht, dass man als Mieter auch Anspruch auf deren Nutzung hat - nicht mal wenn man bereits wäre, dafür Miete zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.969 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen