Hallo,
zur Zeit liegen meine Nerven ziehmlich flach.
Seit Jahren habe ich durchnässte Wände durch defekte Fenster und Decken wegen defekten Abflusrohr im Balkon über mir. Der Vermieter wurde von mir immer darauf hingewiesen.
Jetzt habe ich fristlos wegen der Mängel gekündigt.
Weil wir im Wohnzimmer auf den Boden schlafen mussten.
Der Vermieter verlangt Schönheitsreperaturen bis zum Schimmel ran. Die ich nicht durchführen möchte aus folgenden Gründen.
- Fristlose Kündigung
- In der Zeit der Schimmelbildung renoviere ich nicht das Zimmer.
(alle anderen Räume sind nach seinen Aussagen O.K.)
- Ich habe noch einen alten DDR-Mietvertrag, in den steht "Besenrein". Klausel Schönheitsreperaturen sind selber durchzuführen ist aber auch enthalten) steht.
- der vom Gericht beauftragte Sachverständige erklärt, das es sich bei den grossen Schimmelbefall um durchnässen wegen defekter Bausubstanz handelt.
Da mir auch bis zum heutigen Tage die Abnahme des Schlüssels verweigert wurde (liegt bei einen Rechtsanwalt), stehe ich etwas verlassen dar.
Vergleichsangebote wurden vom Vermiter grundsätzlich abgelehnt.
Gibt es hierzu Erfahrungen?
Vielen Dank
kündigung wegen schimmel und schönheisreperaturen
26. Februar 2002
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Frage vom 26. Februar 2002 | 15:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
kündigung wegen schimmel und schönheisreperaturen
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