kabelanschluss nicht in nebenkosten enthalten obwohl vom vermieter zugesagt

12. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Michael84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
kabelanschluss nicht in nebenkosten enthalten obwohl vom vermieter zugesagt

hallo zusammen!

also ich vor 3 monaten in meine neue wohnung eingezogen bin hieß es die gebühren für den kabelanschluss wären in den nebenkosten enthalten. nun wurde mir aber heute der anschluss abgezwickt, mit der begründung ich sei dort für den anschluss nicht angemeldet. laut dem mitarbeiter von ish, wäre es abgesehn von dem vermieter selber und noch einer mietpartei genauso ergangen.

nun hab ich nochmal im mietvertrag nachgeschaut und doch festgestellt das dort nichts davon steht das die gebühren in den nebenkosten mit enthalten wären. wie es aussieht wurde ich, sowie viele andere hier im hause über ohr gehaun vom vermieter.

nun stellt sich die frage kann man da noch etwas tun oder is die sache hoffnunglos!?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Du wurdest nicht über das Ohr gehauen.
Im Mietvertrag, den du sicher unterschrieben hast, sind doch alle Nebenkosten aufgeführt, die du zahlen musst.
Wenn die Kabelgebühren nicht aufgeführt sind, musst du dich selbst anmelden.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
arcangel71
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 29x hilfreich)

Sollte mündlich zugesichert worden sein, dass die Kosten in den NK enthalten sind, so stellt dies eine Individulavereinbarung dar, die die Regelung im Mietvertrag verdrängt.
Fraglich ist allerdings, ob man die mündliche Zusage glaubhaft beweisen kann.
Es spricht aber einiges dafür, wenn im gliechen Mietshaus mehrere Parteien die identische Zusicherung erhielten.

Es wäre zu überlegen, sich mit den Geschädigten kurz zu schließen und evtl. die Miete um die Höhe der Kabelgebühren vorläufig einzubehalten, nachdem Sie diesen auf den Umstand hingewiesen und zur Abhilfe aufgefordert haben.

-- Editiert von arcangel71 am 13.07.2005 09:47:02

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#3
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

... aber da es sich doch sowieso erstmal um eine NK Vorauszahlung ahndelt, die dann am Jahresende abgewickelt wird, ist es letztlich wurst, ob die Kabelgebühren nun "drin" waren oder nicht, bezahlt hat man ja dasselbe !

P.

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