Hallo,
ich habe geschaut aber etwas vergleichbares hier bis jetzt noch nicht gefunden (bin ganz neu hier).
In meiner Wohnung gab es durch einen Schaden an der Therme für eine Woche nur kaltes Wasser, davon zusätzlich 2 Tage keine Heizung. Bei Nachfrage beim Hausverwalter nach einer Minderung kam die Antwort, dass er so schnell wie es ging reagiert hat, jedoch die schnelltmögliche reparatur diesen Zeitraum erforderte weil schneller kein Austauschgerät zu beschaffen war. Er meint daher, dass ich die Miete nicht mindern kann, weil er seiner Verpflichtung sofort zu reagieren nachgekommen ist. Ich hatte aber dennoch 7 Tage nur kaltes Wasser und denke, dass eine Miete in voller Höhe daher nicht gerechtfertigt ist.
Zudem sei erwähnt, dass ich die Wohnung bereits zum 31.03.2010 gekündigt hatte, also bereits die Miete überwiesen hatte und von einer folgenden Miete nichts mehr abziehen kann...
Kann ich mindern und wenn ja, wie viel? Muss der Vermieter/Hausverwalter mir diesen Betrag dann erstatten?
Danke schon mal für Eure Hilfe!
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kaltes Wasser - Mietminderung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Und du hast da wirklich reingepasst ? Oder wie gross ist dein Handwaschbecken ?
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--- editiert vom Admin
Es geht mir nicht darum, wie ich mich in der waschen kann bzw. konnte. Natürlich geht das. Es geht um die rechtliche Frage, ob in einem solchen Fall die Miete gemindert werden kann und wenn ja um wie viel. In der Miete wird immerhin die Bereitstellung von Warmwasser und Heizung mitbezahlt. Wenn das nun aber nicht bereit steht habe ich etwas bezahlt, was nicht zur Verfügung stand. Außerdem hat man ja durch die Erwärmung von Wasser im Wasserkocher auch wieder mehr Stromverbrauch...
Klar, alles vielleicht Peanuts, aber schenkt ihr eurem Vermieter wirklich alles? Zumal ich mit dem ja danach nichts mehr zu tun habe, weil ich inzwischen nicht mehr in der Wohnung bin. Es geht also wirklich nur darum, ob ich Geld zurück verlangen kann.
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--- editiert vom Admin
Der VM hat auf den Schaden reagiert und braucht natürlich einen reellen Zeitraum für die Reparatur, da sind 5 Tage m. E. noch angemessen.
Gegen die Kälte kann man mit Heizlüftern (heißen die Geräte so?) angehen und Wasser auf dem Ofen erhitzen. Den Strommehraufwand - abzgl. der gesparten Heizungs- und Warmwasserkosten natürlich- könntest du versuchen einzuklagen, aber wie willst du diesen Verbrauch gegenrechnen?
Natürlich hat jeder Mieter Anspruch auf die volle Funktionsfähigkeit von Heizung und Warmwasser, aber Dinge gehen kaputt und ein VM kann nicht zaubern.
Ich sehe keine Erfolgsaussichten bei einer Klage, aber du kannst ja noch einen Anwalt machen lassen. Nur das wird teurer, als es der Umstand lohnt.
-- Editiert am 01.04.2010 13:08
--- editiert vom Admin
Jedoch halte ich es für fragwürdig, das Verhältnis mit dem Vermieter negativ wegen "Peanuts" zu belasten.
...........das kann dem Mieter egal sein: Das Mietverhältnis besteht nicht mehr.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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